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Israelitische Annalen · 1840-03-13 · Heft 11 (13.3.1840) · p. Seite 94

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 11 (13.3.1840)
Date
1840-03-13
Page
Seite 94 (sequence 2)
Language
German
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94 Sing - Gebete eingeführt, wodurch das frühere Geräusch bei'm Beten ganz aufgehört hat. Die toscanischen Rabbinen haben weiter keinen Beruf als nach vorläufigem Beschluß^) der Gemeindevorsteher religiöse Gutachten zu erlassen. Gemeinhin find die Rabbinen nur Oratoren oder Vorbeter; sie werden unterschieden als Hak am im oder Maskilim, erftere sind gelehrter und strenger, letztere stehen niedriger. (Gepredigt wird selten, und dann, weil die Rabbinen meist aus der Levante kommen, nur in verdorbenem spanischem Dialekte, den kein Italiener versteht.) Was die ökonomischen Verhältnisse betrifft, so sind sie sehr verschieden; nicht wenige sind sehr reich, sehr viele ganz arm; der Mittelstand fehlt. Jede Stadt besonders gestaltet sich folgendermaßen: In Florenz sind 7—8 sehr reiche Familien, 50 —60 wohlhabende, 150 ganz arme. In Pisa wenige reiche, keine arme. In Siena wenig Wohlhabenheit, viel Armuth. In Livorno viele Reiche, viele Jndustrianten und 3000 Bettler. Die Armen in Livorno werden von den milden Anstalten, Stiftungen und Schenkungen, unter Leitung des Gemeinderaths unterhalten, welcher jährlich dazu circa 60,000 Tosc. Lire verausgabt. Ein Hospital für Israeliten ist erbaut worden, und wird binnen Jahresfrist eingeweiht werden. Das Schulwesen bildet einen besonder» Verwaltungszwcig des Gemeinderathcs. Man hat ein Schulhaus erbaut, welches 1000 Knaben und Mädchen fassen kann. Der Unterricht ist unentgeldlich und erstreckt sich über: Lesen, Schreiben, (hebräisch und italienisch), Rechnen, Zeichnen, bibl. Geschichte, Religionslehre. Die Kinder werden auch zu Gewerbsthätigkeit angchalten, indem man sie, nachdem sie sich den Elementarunterricht angeeignet haben, bei Handwerkern anbringt, und die Dürftigsten alimentirt. Diese Anstalt hat alle früheren Anstalten und Stiftungen, nämlich die Kleinkinderschule, die Schule des gegenseitigen Unterrichts und die Thalmud-Thora- Stiftungen in sich ausgenommen, ist somit die Central-Erziehungsanstalt geworden und giebt den erwünschten Erfolg. So weit diese erste übersichtliche Schilderung, zu welcher der Einsender noch genauere Angaben über Einzelnes von allgemeinem Interesse nachzuliefern verspricht, denen'wir baldigst entgegen sehen. *) vietro il consenso preliminare dei Capi della nazione, ist mir nicht recht klar. Z. Der Zelotismus und seine Gegner. Zweiter Artikel. (Schluß.) Bisher kannte A. weder seine Zeugen, noch deren Aussagen; man theilte ihm nichts davon mit. Die Versammlung der Comitats-Vorsteher, an die er sich wendete, lehnten es ab, sich damit zu befassen. Endlich gelang es ihm, das Rabbinat zu Füred, wohin er sich vorläufig auf einige Zeit begab, zu bewegen, daß eine Untersuchung zu seiner Rechtfertigung angeftellt würde. Es erfolgten unterm ISten und S3ften Februar 1835 zwei Protokolle, welche fast den ganzen Inhalt des Zcugenverhörs als grundlos und unwahr Nachweisen. Um nun weitere Hülfe zu finden, ging A. nach Pefth. Auf Verwendung der dortigen Gemeinde erlangte er endlich im Mai 1835 die Abschriften der Dekrete und eines Zeugnisses des Oberftuhlrichters, betreffend seine Beschwerde über Mißbrauch der Armengelder; wahrend man das Zeugenverhör unter allerlei Vorwänden, nicht auslieferte. Nunmehr fand sich der Pesther Vorstand veranlaßt, der Sache sich ernstlich anzunehmen, und bewirkte auch bei der Statthalterei die Genehmigung einer völlig unpartheiischen Prüfung der Sache. Auf den Wu nsch des Angeklagten ward sogar das Preßburger Rabbinat ersucht, unter sieben vorgeschlagenen Rabbinen drei zu wählen, welche die Angelegenheit untersuchen sollten; und dessen Antwort gemäß ließ man das Loos entscheiden. Jetzt war ein offener gehörig motivirter Ausspruch zu erwarten; allein die Dokumente beweisen, mit welcher erstaunlichen Sorglosigkeit die Schiedsrichter ihre Aufgabe behandelten; alle Vernehmungen zeigen, oft ganz unumwunden ausgesprochen, hier den Eigennutz, dort die Furcht vor dem Einfluß derer, welche einmal ihre Gewaltthat durchsetzen wollten. Die Schiedsrichter selbst erscheinen in ihren Aeußerungen zaghaft und unfrei , vermieden es endlich, ein Urtheil abzugeben, ließen sich von A. die Unkosten erstatten, und gingen unverrichteter Sache auseinander. A. hatte auf strenge Prüfung und Erledigung der Anklagepunkte gedrungen, statt dessen hatte man ihm endlich nur einen Vergleich vorgeschlagen, den A. nur unter vorheriger Restitution in sein Amt, öffentlicher Ehrenrettung und Koftenersatz, eingehen zu wollen, sich erklärte. — Die Pesther Gemeinde, auf welche

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