Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 10 (6.3.1840)
- Date
- 1840-03-06
- Page
- Seite 86 (sequence 2)
- Language
- German
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m derbaren und abenteuerlichen Hülfsmitteln dargeboten habe, daß aber zuMch M Mnz übel angebrachter Religionshaß Ww,nftcht^noch verwerflicherer Muthwille sich mit eingedrängt haben, um die heiligste Handlung, welche das zuverlässigste Zeugniß der sonst bezweifelten Wahrheit herleihen soll, auf eine jetzt fast unbegreifliche Weise zu profaniren, ja sogar ihre Kraft auf alle Art zu schwächen. Ein höherer Standpunkt, als der eines positiven Herkommens, welches in den verschiedenen scheingelehrten Compilationen überJuden-Eide die Rechtfertigung eines durchaus unbegründeten, aber alle Menschenwürde tief verletzenden Mißtrauens, zu begründen suchte, ist selbst von den wohlwollendsten Juristen niemals betreten worden. Deßhalb mußte jetzt, da die Sache von den Ständen mir möglichster Klarheit und Reife' beurtheilt werden soll, eine neue Forschung eintreten, und diese erstreckt sich hier: 1) Ueber das Prinzip des Eides bei den Juden, und die Art, wie er nach jüdischer Rechtslehre zu leisten sei. L) Ueber das Gebier, welches die jüdische Rechtslehre dem Eide anweist und das Verhältniß zwischen ihm und dem Gelübde. 3) Ueber die Veranlassung der verschiedenen Formen des Judeneides und wie sie ihrem Zwecke entsprochen, wobei der noch in manchen Staaten herrschende Judeneid zur Vergleichung kommt. Aus diesen Untersuchungen ergiebt sich dann als Resultat die Frage: Welches die sowohl der jüdischen und der allgemeinen Rechtslehre als dem Geiste unsrer Zeit : angemessenste Fassung des assertorischen und promissorischen Eides für Juden sei, und welches die dazu gehörigen Formen. Alle die drei Punkte sind mit Sorgfalt und Nachweisung der Quellen klar und ziemlich erschöpfend behandelt, so daß auch Nicht-Gelehrte dem Gang der Untersuchung sehr wohl folgen können. Beim dritten Punkte werden die verschiedenen jetzt üblichen Formen naher nachgewiesen , und es ist mindestens tröstlich zu sehen, daß wenn auch noch nicht alle Beschwerden, zu welchen die irrigen Verordnungen finsterer Zeilen Raum geben, hinweggeräumt sind, das Licht doch bereits so weit vorgerückt ist, um die Hoffnung auf eine endliche vollständige Ausgleichung zu begründen. Ueber den wissenschaftlichen Inhalt dieser Schrift behalten wir uns vor, noch einige Bemerkungen nachzutragen; sie ist so reich an Material und fo gediegen in dessen Behandlung, daß etnc Beurtheilung der Einzelnheiten zum Vortheile weiterer Forschungen ein tieferes Eingehen in die vielfältgen Studien erfordert, welche hier in Bezug genommen werden. Der Zelotismus und seine Gegner. Zweiter Artikel. (Fortsetzung.) Am Tage des Brandes, als A. buchstäblich kein Obdach mehr hatte, indem er wie ein Geächteter gemieden ward, und nirgends Aufnahme fand; an solchem Tage und während der Criminal- Untersuchung wegen des Brandes, von den drei Abgeordneten des Szantoer Rabbiners vorgeladen, um dem Zeugenverhör beizuwohnen, protcftirte er zunächst gegen dies Verfahren, als an sich anmaßlich von Seiten eines Mannes, dem keine Jurisdiction zustand, und dann auch gegen ein Mitglied des Jnquisitoriats, welches bereits angeblich infamirend gestraft worden war, als moralisch unfähig in solchem Geschäfte mitzuwirken; erklärte aber dennoch sich bereit, sein Verhalten jeder unpartheiischen und würdigen Prüfung zu unterwerfen und sogar vor dieser Commission in einer andern Zeit zu erscheinen. — Dennoch schritten die Inquisitoren sogleich und ohne seinen Einspruch zu beachten, zum Zeugenverhör, und nahmen dies zu Protokoll. Wir haben es vor uns. Es enthält 16 Anklagepunkte, allesammt von der Art, daß selbst, wenn ihre Wahrheit conftatirt wäre, sie nichts weiter beurkunden würden, als einige abweichende Ansichten von minder erheblichen ceremoniellen Entscheidungen und allenfalls eine geringe Beachtung der feindseligen Stimmung? seiner Gemeinde; daß aber auf den Grund derselben seine Absetzung, geschweige eine entehrende Verrufung seiner Amtsthätigkeit und Amtstreue erfolgen dürfte, möchte kaum der strengste Richter behaupten wollen. Der partheiischc Rabbiner zu Szanto nahm das Protokoll an und erklärte, obwohl A. gar nicht vernommen war, in einem Schreiben an die Gemeinde zu Csaba, „zur Ehre Gottes und seines Gesetzes" „daß man diesen Verräther, Abtrünnigen, Ungläubigen, absichtlichen