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Israelitische Annalen · 1840-02-28 · Heft 9 (28.2.1840) · p. Seite 78

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 9 (28.2.1840)
Date
1840-02-28
Page
Seite 78 (sequence 2)
Language
German
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— 78 lend, und wie wir aus dem Laufe der Verhandlung ersehen, wird auch sein moralischer Wandel in keiner Art berührt. Dessen ungeachtet war der Beginn seiner Amtstätigkeit der Anfang einer nunmehr bereits 6jährigen Leidensgeschichte, erzeugt durch Eifersucht und Mißgunst Anderer und insbesondere durch eine höchst tadelnswerte Anmaßung mehrerer Rabbinen, welche sich zu Richtern über seine Privatansichtrn und amtliche» Handlungen aufwarfen, und auf die Volksmeinungen einen erfolgreichen Einfluß übten. Wir lassen die Motive und die Jntriguen, als Widerwärtigkeiten, denen wohl niemand entgeht, der öffentlich zu wirken bestimmt ist, hier auf sich beruhen, und halten uns nur an die Thatsachen, welche die gedachten ungerechten Eingriffe Hervorriefen, und an die Art, wie diese geschahen. Herr A. hat in seiner Gemeinde einen moralischen Zustand vorgefunden, welchen nach Kräften umzuschaffen, er als seines Amtes betrachtete, und wenn auch nur ein Theil der in den Akten angegebenen Mißbräuche wahr ist, so muß man sagen, daß er ein schweres Werk unternahm, bei welchem er auf Reibungen gefaßt sein mußte; denn jene Mißbräuche hatten nicht bloß ihren Grund in verjährten Gewohnheiten, sondern in vielverzweigten Privatinteressen, welche höher« Rücksichten nicht gern weichen. Namentlich wurden, wie das in den altern, mit einer aristokratischen Autonomie verwalteten Gemeinden sehr oft vorkam, die Armenkassen gar nicht gehörig beaufsichtigt, und deren Verwendung nicht controllirt, Stiftungsgelder ohne alle Verantwortlichkeit mit der größten Willkühr oft ganz unwürdig verschwendet, der Religionsunterricht und das Quellenstudium gänzlich vernachlässigt, und die Lebensweise vieler Mitglieder der Gemeinde hatte eine Richtung genommen, welcher sie sich um so ungezügelter überließen, als die falsche Popularität eines Vorgängers im Amte sich wenig um die Moralität der Gemeinde bekümmert, vielmehr die vorhandenen Zustande fast gut geheißen hatte. Schon die ersten Versuche A's, das Ungeregelte zu ordnen, die Verwendung der Gelder zu überwachen, Studien herzuftellen, und in einzelnen Vorträgen auf die Nothwendigkeit sittlicher Veränderungen hinzuweisen, stießen daher auf Unwillen und bald auf Widerstand, und es dauerte nicht lange, so brach die Unzufriedenheit in offene Feindseligkeit aus. Mit seinen Amtspflichten isolirt, verfolgte er indeß immer seinen Weg, wobei er immer deutlich zu erkennen gab, daß die innere Veredelung seiner Gemeinde ihm näher am Herzen lag, als die bloß äußerliche Werkheiligkeir. In letzterer Beziehung sprach er oft den Grundsatz aus, daß er es für Pflicht halte, denjenigen Autoritäten, welche erleichternde Entscheidungen geben, vorzugsweise zu folgen. Diese Aeußerungen wurden bald aufgefaßt, um seine Orthodoxie zn verdächtigen, und kaum war dieser Gedanke angeregt, als derselbe von Vielen mit Eifer geltend gemacht ward. Von Seiten der Gemeindevorsteher trat eine fühlbare Kälte, und bald sogar geringschätzige Behandlung ein, welche ihn um so empfindlicher berührte, als der Verlust seines Ansehens ihm auch die Aussicht auf eine von Csaba aus erwartete bessere Stellung versperrte. Man ging endlich so weit, ihm offen allen Gehorsam zu kündigen, jede Rücksicht gegen ihn aus den Augen zu lassen, selbst im Gotteshause ihn durch Nichtachtung zu kränken, und bald gar ihn dahin zu bringen, daß er die Andacht in seiner Wohnung abhielt. A. verabsäumte, wie die Akten beweisen, nichts, was eine Aussöhnung und Aufklärung herbeiführen konnte. Er forderte seinen Vorstand auf, seine Handlungsweise schiedsrichterlich untersuchen zu lassen; vergebens. Er wendete sick) an die Comitatsvorfteherzu Miskolz, —wo nämlich mehrere Male im Jahre die Abgeordneten aller Gemeinden des Comitats zusammenkommen, um gemeinschaftliche Interessen zu besprechen;—diese fanden jede Einmischung überflüssig. Er entschloß sich endlich, an die Gerichte zu gehen, und ward auch hier nicht befriedigt. Die Justiz- Verfassung in Ungarn läßt ein sehr langsames Verfahren zu. Die Richter sind unbesoldete Beamte, nur Edelleute, immer nur auf drei Jahre gewählt. Der Edelmann, welcher in Funktion ist, findet in dieser kurzen Zeit so viele Beschäftigung abseiten der wichtigern Processe, und durch anderweitige Beziehungen im Privatleben genügende Anlässe, die Näherstehenden zu berücksichtigen, daß minder erhebliche Angelegenheiten leicht in die Länge gezogen und bis zum Erlöschen der Amtsthätigkeit unerledigt gelassen werden. So ging es hier dem Rabbiner, gegenüber einem Vorstande, welcher Mittel besaß, das Auge des Richters von dem in ihrer Mitte geschehenen offenbaren Unrecht abzulenken. Die höheren Behörden haben späterhin nicht ver-

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