Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 8 (21.2.1840)
- Date
- 1840-02-21
- Page
- Seite 73 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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73 Präsidenten und Vicepräsidenten auf zwei Jahre; sie sind wieder wählbar. 16) Das Consistorium hat die Polizei über alle Tempel seines Bezirks und ernennt für die auswärtigen Tempel Commisiäre als Aufseher, denen es bestimmte Functionen anweis't. Es kann sie wieder absetzen. Es ernennt die Dienstthuenden (Miaistres officiants) und andere Tempel- Beamten des Hauptorts. Kein Savrlüeateur (Schächter) darf ohne dessen Genehmigung fungiren. Es bestätigt die dienstthuenden Beamten der Communal-Tempel, und giebt dem Central-Consistorium Bericht über die Wahl der Radb'tpen und Unterraddinen. Es kann die Mo. «Me. suspendiren und absetzen, jedoch nur nach vorheriger Einholung des Gutachtens des Commissärs. Es schlägt dem Central-Consistorium die Suspension oder Absetzung der Rabbinen und Unterrabbinen vor, und sendet demselben etwaige Beschwerden gegen den Consistorial-Rabbiner ein. Das Departement-Consistorium giebt den Rabbinats- Aspiranten in ihrem Reffort nach Prüfung des von der kompetenten Behörde ertheilten Fähigkeitszeugniffes, das Diplom zum Rabbinat ersten Grabes, nach Dekret vom 15. Oktober 1832. 17) Die Mitglieder der Consistorien werden auf Verlangen in allen öffentlichen Schulen, wo Israeliten ausgenommen werben, eingelassen; die Rabbinen in ave Civil- und Militärspitäler aus Verlangen der Kranken, unter Beobachtung der innern Ordnungsgesetze. Sie verabreden mit den Ortsbehorden die geeignetsten Maßregeln zur Entwickelung und Bildung ihrer Glaubensbrüder. Alle milden und religiösen Anstalten für Israeliten stehen unter ihrem Schutze und ihrer Aufsicht. Sie ernennen und setzen ab, die Agenten und Beamten bilden Commissionen; welche so oft W möglich über die moralische und materielle Beschaffenheit dieser Anstalten berichten. - Sie allein haben das Recht, entweder selbst oder durch Commiffäre, welche jährlich Rechenschaft geben, über eingehende Geschenke- und sonstige Einkünfte, wofern der Geber nichts ausdrücklich verfügt hat, Bestimmungen zu treffen. — Sie führen einen beständigen Briefwechsel in ihrem Bezirk, um die intellektuellen und moralischen Bedürfnisse der Israeliten zu erfahren. Sie stehen in beständiger Beziehung mit dem Central-Consistorium, um dieses von allen für ihre Glaubensdrüder etwa nützlichen Maßregeln in Kenntniß zu setzen. An den in den Tempeln ihrer Bezirke zu feiernden Nationalfesten haben sie besondere Plätze. In öffentlichen Präsentationen und Ceremvnien erscheinen sie nach der im Dekret vom 21. Messtdvr XU. festgesetzten Ordnung. 18) Die Commiffäre können nur mittelst des Central- Conffstoriums sich an den Minister wenden. Alle Gesuche oder Reklamationen eines Agenten, Beamten, israelitischen Geistlichen, welche an den Minister des Cultus addrcssirt sind, müssen zunächst den Departements-Consistorien übersendet werden, welche es mit Gutachten den Präfekten des Departements überweis't; von wo es weiter geht. Das Central- Consistorium ist über den Werth der Eingabe zu befragen. Klagen gegen ein Departement-Consistorium oder dessen Mitglieder, werden direkt ans Central - Consistorium addressirt, welches solche nach Befinden an den Minister einsendet. (Fortsetzung folgt.) Aus Schwaben, Februar 1810. — Cs freut mich. Ihnen über einen neu entstandenen jüdischen Leseverein in Fellheim*) berichten zu können, und dieß möge Ihnen zum Beweise dienen, daß ich lieber lobe als tadle, und was ich von höher» Lebenszeichen unter unfern dasigen Glaubensgenossen aufzufinden vermag, Ihnen, gern zur öffentlichen Kundmachung und Würdigung mittheile. Es ist dies keineswegs der erste Verein dieser Art in hiesiger Gegend, da in Altenstadt (häufiger Illereichen genannt) und Hürden bereits seit mehreren Jahren solche Lesegesellschaften bestehen. Während jedoch an letzterem Orte diese Anstalt gewissermaßen in Opposition mit dem Kern der Gemeinde stehet, deren wohlhabendste und einflußreichste Mit¬ *) So ist auch S. 279 des vorigen Iahrg. statt Kellheim zu lesen. glieder das Lesen deutscher Schriften (die des Oldenburger Landrabbiners etwa ausgenommen) als eine Häresie perhorresciren (weshalb auch der damit verbundene Humanitäts¬ oder Industrie-Verein lange das nicht leistet, was er vermöge des Wohlstandes und des Wohlthätigkeilssinnes der Gemeinde leisten könnte), ist zu Fellheim der Rabbiner. Herr M. H. Seligsderger, Direktor des Lesevereins, und umfaßt derselbe Alle, die dort etwas gelten oder gelten wollen. — Wenn das Entstehen solcher Institute einerseits ein erfreuliches Zeichen von zunehmender Bildung und Theilnahme an den jüdischen Angelegenheiten ist, so wirken sie andrerseits auf Verbreitung derselben sehr wohlthällg zurück, und sind daher, besonders auf dem Lande, wohin die Erzeugnisse der Literatur nicht so schnell dringen, wo gute Bücher nickt so leicht zu haben, und es überhaupt an Bilbungsmitteln fehlt, von so hervorleuchtendem Nutzen, baß sie gewiß alle mögliche Ermunterung und Unterstützung verdienen. — Die Auswanberungslust ist bei den Israeliten unseres Kreises noch immer im Zunehmen begriffen, und scheint ihren Höhepunkt erreichen zu wollen. Fast in jeder Gemeinde schicken sich Mehrere an, auf das nächste Frühjahr ihr Vaterland zu verlassen, und jenseits des Weltmeers ihr Glück zu suchen, am meisten in Ichenhausen, der größten israelitischen Gemeinde in Schwaben, mit ungefähr 200 Familien. Wenn ich anders recht berichtet bin, sollen an diesem Orte allein 60 Personen an die Reise denken, denen sich die Auswanderer von Osterd erg (einer zum Rabbinate Altenstädt gehörigen kleinen und armen Gemeinde von kaum 25 Familien) etwa 20 an der Zahl anfchließen wollen. Das Auswandern ist bei uns eigentlich nichts Neues, obwohl es freilich nie so stark und allgemein gewesen. »Man war längst daran gewöhnt, daß Jünglinge, die mit dem Wanderstab in der Hand in die Welt hinausgegangen waren, zuletzt aus Mangel an Aussicht auf ein Etablissement in ihrem Geburtsorte (da abgesehen von dem harten Zunftzwang, in Flecken und Dörfern die Professionen so leicht übersetzt werden), in verschiedenen ftemden Ländern sich niederließen. Auch zogen seit undenklicher Zeit unbemittelte Mädchen (bisweilen alljährlich) in ganzen Scharen (vom bessern Verdienste gelockt) nach Italien, wo sie sich in den jüdischen Gemeinden als Dienstmädchen verdungen, und manche auch verblieben. Jetzt hingegen ist Nordamerika, wober von den früher Eingewanderten die vortheilhastesten Berichte kommen, zum Theil begleitet von gewichtigen klingenden Zeugnissen ihres Wohlstandes zur Erfreuung ihrer zurückgelaffenen Angehörigen, das einziae Ziel Aller, die dem Heimathlande „Lebewohl" sagen wollen, und der Weg dahin ist so geebnet, und die Zuversicht, dort gesicherten Unterhalt zu finden, so groß, daß nickt blos Verlobte und junge Leute, die einander zu heirathen gedenken, sondern auch bejahrte Eheleute, ja Familien mit zahlreichen Kindern sich getrost auf die Reise vorbereiten, ihre Realitäten verkaufen u. s. w. und auf den Ocean und den fernen Welttheil ihre Hoffnung setzen. Ob aber Allen, die sich mit dieser Idee herumtragen, eine alsbaldige Uebersiedelung zu rathen wäre, ist eine andere Frage, die ich nicht sofort bejahen möchte. Es scheint mir sogar die Furcht nickt unbegründet, daß die schmeichelhafte Aussicht in Amerika ein Eldorado zu finden, die manche junge Leute sich so gern Vorhalten, ihnen sehr nachtheilig werden, und ihrem Eifer, sich hier zu brauchbaren und tüchtigen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft zu qualificiren, Eintrag thun dürfte. Für diese wird daher vielleicht die Ermahnung nicht überflüssig sein, daß wer in der neuen Welt seinen Zustand verbessern, d. h. von seinen Kräften und Fertigkeiten einen freien ungehinderten Gebrauch machen will (mehr darf Niemand erwarten!), diese zuvor in der alten brav ausgebildet haben muß. und wer hier nicht viel taugt, auch dort auf kein solides Glück zu rechnen hat.— Vor kurzem erhielt (der nunmehr »erst. Hr. H. Löwenstein in Altenstadt vom Rabbiner zu Richmond inVirginien (wo die meisten Israeliten, die aus Altenstadt ausgewandert, sich befinden) ein Schreiben, worin er ersucht wurde, 2 G esetzrollen, eine Megillah, einen Schofar und Machsorim dorthin zu schicken. (Die Gesetzrollen find auch schon bestellt). Es hat sich nämlich daselbst vor einiger Zeit unter