Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 6 (7.2.1840)
- Date
- 1840-02-07
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3133765-3133820-3133827--0539-3134690- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Cicero 1× ep/1024888
OCR text
selbst gegen das Ende, ganz deutlich und unumwunden ausgesprochen. Hieraus erklärt sich nun der Grundsatz r6cn p"»pDipöa, das Geher, nämlich die diesen Namen führende Formel, vertritt den ehemaligen Opferdienst. Ro8ch ha8ch. k. 2. wird gesagt: tl^ON 1t 1£1N 'in Z&2W 7\T2V inPN (d. h. wenn die heil. Schrift es zur Pflicht macht, Gott mit ganzem Herzen zu dienen, so deutet sie damit auf den Dienst durch das G e b e t.) Vgl. Tauch. 125. — Während somit dieser Dienst jedem Einzelnen übertragen ist, ward für die Synagoge, wo alles Volk sich versaynnelt, und mancher den Sinn des Gebetes nicht rechr faßt, eine Vertretung eingeführt, indem der tos rr6w „der Vertreter der Menge" diesen Dienst im Namen Aller verrichtet. Daher heißt es: )nmn 't oonn na &psid sw „der Abgeordnete der Menge vollzieht die Pflicht für (ie." Daher wird er auch besonders bezeichnet mit der Umschreibung nw>nn "Oiyn „der vor die heilige Lade Tretende." Der Vorbeter ist demnach als der opfernde Priester gedacht, welcher das Volk vor Gott vermittelt. So drückt sich auch Abudr. f. 47 darüber aus: 2'np^n mpoa Nin sw '2 jn „Wisse, daß der Vorbeter die Stelle des Opfernden vertritt." Vergl. auch die Comm. zu Orach Chajim 53. (unter and. xan n^x und nöan -iipo) Im Sohar Levit. col. 28 wird der sw dem Hohenpriester gleichgestellt. — t Hiermit stimmt auch Thalm. Rier08. Rerach. fol. 20 (?) col. 2^ überein, wo es heißt: „der vor die Lade tritt, hat nicht den Auftrag, für das Volk zu beten, sondern (symbolisch) dessen Opfer darzubringen." Aus diesem Grunde werden auch besondere Eigenschaften an einen Vorbeter gefordert. Demnach stimmen die Autoritäten im Begriffe des Vorbeters oder Vorsängers überein. (Der neuerdings öfters beliebte Name Cantor zeigt sich hierin offenbar als völlig unangemessen.) Daß nun die Priester besondere Kleider trugen, ist jedermann aus der heil. Sch. bekannt. Die altern Lehrer sagen sogar, daß die Weihe der Priester an deren Kleidung haftete, und sie ohne dieselbe als Ungeweihte nicht das Heiligthum betreten durften. Sanh. f.83.2. — Da nun der Vorbeter das Amt eines Priesters symbolisch zu vertreten hat, so liegt es schon in der Idee des Symbols, daß er auch durch eine Di enst- Klei'dung sich auszeichne, zumal die älter» Lehrer den Priefterkleidern eine sittliche Bedeutung gaben, welchejederzeik gültig ist. Daher bemerkt auch DiniD, einer der geehrteften Rabbinen der jünger» Zeiten, daß es angemessen sei, daß der Vorbeter geeignete Kleidung anlege, i'^n hnt ö6w dohk dho b> nvp wws pan Vergleiche insbesondere Ton nhjNju na? 53, auch Maimou Thephilla V. 5. Elia Rabba zu obiger Stelle. Alle diese Nachweisungen dienen mindestens zum Beweise, daß die Einführung einer besonder» Dienstkleidung des Vorbeters, welche übrigens vom Anstande empfohlen wird, keiner Gesetzbestimmung entgegen ist, vielmehr von den besten Autoritäten für gut befunden wird. Der eigentliche von den Gemeinden angestellte Vorderer soll eben durch seine ganze Erscheinung so wie durch sittliche Ehrbarkeit, sich auszeichnen. Darüber sind alle einig, und sie finden es sogar nöthig, für den Fall, daß ein Anderer den Dienst versehen muß, mehrere Anftandsregeln hinzuzufügen, damit die Würde der Handlung selbst dann nicht leide. Alles dies rechtfertigt offenbar die zu Berlin getroffene Anordnung, welche übrigens in der Wahl der Amtstracht ebenfalls sowohl dem richtigen Geschmacke, als den altern Ansichten folgte. Die dadurch erzielte Verschönerung und Erhebung des Dienstes muß jeden Wohlmeinenden ansprechen. Es leidet also wohl keinen Zweifel, daß hiernach der Widerspruch aufhören und die Einrichtung Beifall und Nachahmung finden werde. — Nachrichten und Correspondenzen. Strelitz (Mecklenburg), 12. Januar 1840. (Schluß.) — Der Plan der Schule war Anfangs ein vielleicht zu hoch gestellter. Während die Schüler früher nur von Privatlehrern die zum Theil oft selbst wenig Kenntnisse und Bildung besaßen, unterrichtet wurden, sollten sie jetzt wo möglich Alles bas lernen, was nicht nur in einer höhern Bürgerschule, sondern auch was in einer Dorbereitungsschule für das Gymnasium (denn das sollte sie mehr sein), gelehrt wird. So ergibt sich aus dem ersten Programm von Ostern 1828 (dem Zadresschluß der Schule), daß folgende Gegenstände unterrichtet wurden: Deutsch, (im ausgedehntesten Sinne), Lateinisch (Kornel, später selbst Cicero, wurde gelesen!), französische und hebräische Sprache, Religion, Mathematik (bis zum pythagoräischen Lehrsatz), Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Schreiben, Rechnen, und dabei auch für eine Selekta sogar Thalmud. Und dennoch ward in diesen Fächern durch den unermüdeten Fleiß der Lehrer viel 6*