Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 5 (31.1.1840)
- Date
- 1840-01-31
- Page
- Seite 46 (sequence 6)
- Language
- German
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46 Eiiah nicht schuldig; er folgte dem Vorgänge des "E und wies überall die Quellen nach, welche alle idm zu Gebote standen. Durch die genauere Kenntniß der Quellen ist ein Jeder im Stande, den Grad der Verbindlichkeit und den legislativen Werth jeder Anordnung zu ermitteln, und insbesondere den Geist, der sie hervorrief, zu erkennen, um dann das Licht unserer Zeit daran zu halten, und zu sehen, was nach den gegenwärtigen Umständen einer Abänderung fähig ist; denn die Zeit ruft mit unabweislicher Stimme: „prüfet unerschrocken, und das Wahre behaltet!" — Zur nähern Erforschung des T h a l m u d *) eines großen Werkes der Vorzeit, dessen der Theologe auch jetzt nicht entbehren kann — hat er ebenfalls vieles deigetragen, und eine ganz neue Methode in seinen Erklärungen befolgt, wodurch viele Dunkelheiten aufgehellt werden. Uederall entwickelt er einen ftei forschenden Geist, der nicht durch Wort- Autorität sich einschüchtern ließ. Dieselbe Bahn betraten seine Schüler und Nachfolger, unter denen der zu früh verstorbene R. Salman Wilna, Bruder des gelehrten Rabbinen Hajim Walosin er, zu Walosin, ganz besonders ausgezeichnet werden muß. Seine bewundernswürdigen Leistungen sind im sachkundigen □-]# rvflTin zu ersehen, und der Leser wird über seinen Scharfsinn und seine ungemeinen Kenntnisse erstaunen. — Ich hege die Ueberzeugung, daß diese großen Lichter meinen übrigen Landsleuten noch immer vorleuchten, und daß ihre kritische Methode den Einfluß gehabt, die unnütze Easuistik und Discussionsweise, welche in Polen und Gallizien allgemein herrschend ist,.von Lithauen fern zu halten, wo der ganze Uuterricht geregelter ist, und. die Jugend Schritt vor Schritt geleitet wird, um alles gründlich zu verstehen. Daher sich denn ohne Zweifel unter ihnen bald kenntnißreiche Geschichtsforscher und scharfblickende Gesetzkundige Hervorthun, welche den Weizen von der Spreu zu scheiden verstehen. Schon hat sich R. Menasse Jlier (von Jlia bei Wilna) durch seinen muthigen Widerspruch gegen Alphes, Maimonides, Rasch: u. A. in seinen Schriften hervorgethan, von denen ich hier jopD nr2 und niWD nenne; (noch ein Werk nDSn |EnOj' worin er viele Fehler der großen Vorgänger nachweist, erwartet Erlösung aus der Hand der unkundigen Besitzer), und aus der Schule dieses Gelehrten stammt abermals ein berühmter Thalmudist, welcher aber auch in Wissenschaften und Sprachen sich auszeiLnet (ich kenne ihn aus seinen lehrreichen Briefen, so wie durch den ungetherlien guten Ruf, dessen er überall genießt) aber leider mit Mangel kämpft, und für seine offene Wahrheitsliebe Haß und Verfolgung der Unwissenden zu ertragen hat! — Ader solche Männer erheben den Geist! — (Forts, f.) 5 Paragraphen dieser Sammlung einen großen, breiten und starken Folianten verfaßt. — Die Sucht, immer mehr Anwendungsfälle herauszufinden und sie zu Gegenständen der Discussion zu machen, hat hier zu Lande (Polen und Galizien) so sehr überhand genommen, daß selbst gelehrte Thalmudisten witzige Epigramme darauf gemacht haben! Der Verfasser. *) Ich halte mich nicht für competent, über die Zulässigkeit so mancher Neuerungen ein entscheidendes Urthcil zu fällbn, gehöre überhaupt nicht zu denen, die das Neue bloß der Neuheit wegen vorzichen, so wenig wie ich das Alte bloß weil es besteht, für heilig erachte; doch mochte ich glauben, daß man eben so wenig den Thalmud verwerfen, als ihm blindlings folgen sollte; vielmehr dürfte es zweckmäßig sein, genau nachzuforschen , auf welche Weise die Tradition durch die Bewe- . gung der alles verändernden Zeit ihre Gestaltung bildet, um danach weiter auf die Zeit zu achten. Ja, darin besteht der Vorzug der Tradition vor dem Karaismus, daß sie sich nur als das wechselnde Gewand des ewigen unveränderlichen Geistes offenbart, und nur dessen Hülle sein soll, während dieser bas Wort als solches für das Unveränderliche hält. - Der Verfasser. Strelitz (Mecklenburg), 12. Januar 1840.' — Unter den vielfach erfteulichen Erscheinungen, die. das Judenthum seit der Zeit, als ihm die Lehrschulen germanischer Bildung erschlossen wurden, dardietet, gehört auch unstreitig sein allseitiges Streben durch eigene , aus seiner Mitte erstehende Volksschulen seine Generation zum zeitgemäßen Bürgerleben heranzubilden. Und hat es gleichwohl unter den Juden, seit sie in einen Staatsverband traten, bis auf die dezeichnete Zeit herab, nie an größern oder kleineren Schulen gefehlt,*) so blieb es doch der Jetztzeit Vorbehalten, sich dem universellen Bildungsgänge aüzuschließen und das Partikuläre bis dahin aufzugeben, wo es als Ausfluß des besondern religiösen Lebens fvrkbestehen muß. Dieß zeugt mehr, als jedes Andere, von der Lebensfrische des Geistes. Es verdient dieß Streben um so mehr Anerkennung, als bisher, außer in Frankreich und Holland, die Juden meistens nur aus eigenen Mitteln diese Schulen errichten und erhalten mußten, und so sehr auch die und da äußerer Druck, äußere Zurücksetzung sie in die alten Beschränkungen bannte ober noch bannt, sie dennoch ihre Kinder zur zeitgemäßen Civilisation heranbilden lassen, damit sie, wenn über kurz oder lang die hemmenden Schranken von Außen fallen, die Juden würdig der gegebenen Freiheit dastehen. — Wenn diese Worte irgend ihre Bewahrheitung finden, so ist dieß in dem Kroßherzogthume Mecklenburg-Strelitz, wo die Juden in ihrer bürgerlichen Stellung noch mit sehr vielen Hemmnissen zu kämpfen haben, der Fall. Sv ist ihnen, um nur Einiges aus Vielem auszuheben, hier weder Handwerke noch Ackerbau zu treiben gestattet; in den Städten, wo städtische Privilegien obwalten, dürfen sie nur ausnahmsweise Häuser auf eigenen Namen besitzen und auf ihre Kinder vererben oder an andere Juden verkaufen. Noch immer sind sie hier bloße Schutzjuden, keine Bürger, sie werden nicht dem Militär eingereiht und genießen durchaus keiner Gerechtsame. Sie sind sämmtlich auf den Handel beschränkt. Obgleich die Regierung vom beßten Geiste beseelt ist, und wo es ihr möglich, Erleichterungen und Begünstigungen gestattet, so hat sie dennoch die städtischen Privilegien nicht zu humanen gleiche Pflichten und gleiche Rechte bestimmenden Gesetzen umwandeln können. Man hat sich alle Mühe gegeben, durch Petitionen sowohl bei dem Fürsten, als bei den Landständen günstigere Gesetze zu erwirken. Von Seiten der erlauchten Regierung (mit Dank muß es gesagt werden) wird immer die mildeste Deutung der Ausnahmsgesetze gehanbhabt; auch der gebildetere Theil des Publikums spricht sich allseits zu Gunsten der Juden aus, und nur Wenige sind es, die mitunter in den Ständekammern ihre bestehenden Vorrechte mit allzugroßer Aengstlichkeit überwachen. Soviel fand ich für nöthig vorauszuschicken, um daraus zu ermessen, wie viel es dahier von den Juden heiße, unter solchen Umständen auf eigene Kosten eine Schule zu errichten, die nicht bloß im Lande die deßte dieser Art ist, sondern auch mit den beßten Elementar- und Bürgerschulen anderer Staaten wetteifern darf. Diese Schule besteht in Altstrelitz, der bedeutendsten Gemeinde des Landes. Diese zählt 75 Familien, dem größten Theile nach arm zu nennen, welche also außer den Beiträgen für die Schule auch Gemeindelasten, Armenpflege, Staatsabgaben zu bestreiten haben, während sie meist auf den kümmerlichen Erwerb des Kleinhandels angewiesen sind. Dennoch säumten sie nicht, dem vielfach gefühlten Bedürfnisse einer Gemeindeschule möglichst bald abzuhelfen. Schon im Jahre 1794 (die Gemeinde ist seitdem eher kleiner als größer geworden, da die meisten jungen Leute wegen der Aussichtslosigkeit für die Zukunft das Ausland suchen) lag es im Plane der Gemeinde, eine Schule zu gründen, **) die Sache zerschlug sich aber damals aus mir unbekannten Gründen. Doch immer bringender *) Bekannt ist ja die Hyperbel von den vielen Schulen in Jerusalem (Jerus. Kethuboth 35, Megilla 73, Raschi zu Jesaja 1, 24). **) Ich sehe dieß aus einem Schreiben des Herrn von Kampz, jetzigen k. Preuß. Staatsministers, der damals bei der Regierung in Neustrelitz fungirte.