Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 2 (10.1.1840)
- Date
- 1840-01-10
- Page
- Seite 14 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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/ — 14 — Kinde sein Vermögen zu sichern. Zu welchen Kränkungen und grausamen Verletzungen -es Familienlebens dieser Gebrauch führen könnte, ist leicht zu ermessen, und nur das Vertrauen auf Gutmüthigkeit und im Allgemeinen wohlwollende Gesinnung der Bewohner des Kirchenstaates verdrängt die Besorgnisse , wie denn auch wohl selten Beispiele von dessen Anwendung Vorkommen mögen. Die immer mehr eindringende Humanität bleibt der einzige Trost der unglücklichen Gemeinden, welche sich in ihr Schicksal zu finden gewohnt sind. Einige kleine Verbesserungen sind im Laufe des Jahres 1839 eingetreten, worüber Ihnen von Rom aus ein besonderer Bericht zugehen wird. Nun noch einiges über die Verhältnisse einiger Gemeinden im Kirchenstaate. Die Gemeinde zu Ancona hat seit der Wiedereinführung der altern Gesetze bedeutend gelitten. Sobald Leo XII. seine Edikte erließ, wanderren die Wohlhabenden von hier aus, und begaben sich auf Oefterreichisches oder Toskanisches Gebiet. Dadurch verarmte die Gemeinde, deren Einnahmen sich unmittelbar verminderten und alljährlich noch verringert werden, wahrend die Ausgaben immer zunehmen. Die Gemeinde zählt jetzt etwa 1000 Individuen , von denen 800 ihr zur Last liegen, und 100 eine Beisteuer empfangen, um kümmerlich zu leben. Es giebt hier einige sehr gute große Handelshäuser von ausgebreiteten Geschäftsverbindungen im Auslande, die übrigen treiben Manufaktur-Handel im Kleinen, viele ernähren sich von Maklergeschäften, jedoch ohne von der Regierung hierin anerkannt zu werden; einige sind Buchbinder. An der Spitze der Gemeinde stehen sieben Deputirte, von denen drei die Hauptgeschäfte führen; alle drei Jahre wird neu gewähtt. Die taxfähigen Mitglieder bezahlen nach Vermögen, die Jndustrianten nach Fähigkeit und Einkommen. Im allgemeinen müssen die Taxen sehr hoch veranschlagt werden, weil viele iznd zum Theil sehr unnütze, ja ungerechte Auflagen davon bestritten werden. So z. B. erhält ein jeder, welcher sich tauft, von der Regierung Sv Scudi/ welche die israelitische Gemeinde zu tragen hat. Da giebt es denn Taugenichtse, welche um reichliche Unterstützung zu erpressen, sogleich mit der Taufe drohen! — Auch ist die Verwaltung ganz ohne Aufsicht, Rechenschaft wird nicht abgelegt, und so schaltet man mit den Einnahmen nach Belieben. — Fast jährlich kommt ein Abgeordneter aus Jerusalem hieher, um für die dortigen Armen zu sammeln, und ein solcher erhält nach Maßgabe der mitgebrachten Empfehlungen und des Eindrucks, den seine Person macht, 3 — 400 Scudi, welche durch Umlage von den Gemeinde- Mitgliedern erhoben werden. — Heirathen kann jeder ohne Weiteres, selbst wenn er sogleich nach der Hochzeit Unterstützung ansprechen muß. Di§ Gemeinde hat einen sehr schlecht besoldeten Vorsänger, einen Oberrabbiner und zwei Unterrabbiner, welche ebenfalls schlecht' honorirt werden; öffentliche Schulen oder Erziehungsanstalten giebt es gar nicht. Die Jugend hat höchstens einigen Privatunterricht, womit sich zum Theil Frauenzimmer befassen; daher ist die Erziehung der Jugend ziemlich vernach- ' lässigt und sittlich verwahrloset. Nur die Kinder der Reichen erhalten eine etwas freiere Bildung. Einige Privatlehrer besitzen höhere Talente und besonders ist einer da, welcher im merkantilischen Fache sich auszeichnet, und daher von jungen Leuten christlicher Religion zu Privatunterricht gerufen ward. Vor einigen Tagen jedoch kam dieß dem Inquisitor zu Ohren; dieser lud ihn sogleich vor, und verbot ihm bei Strafe von 300 Scudi oder angemessenem Gefängniß, irgend einen Christen zu unterrichten. Der Lehrer mußte sofort die Verzichtleiftung unterschreiben. — Armenhäuser giebt es hier nicht, es ist nur ein Verein da, um den Sterbenden die letzte Pflicht zu erweisen. Der Gottesacker liegt in der Nähe der Stadt, deren Eigenthum er ist, und bleibt uneingefriedigt. Zur Beerdigung bedarf es der polizeilichen Erlaubniß, welche indeß sogleich gegeben wird. — Die Gemeinde hat drei Synagogen, (svuole, Schulen genannt) von verschiedenem Ritus. Die deutsche und italienische befinden sich, wie in Italien häufig, unter einem Dache ,jene im untern, diese im ober» Stockwerk; die spanische steht ausserhalb des Ghetto, unweit einer Kirche. Letzteres hat der Geistlichkeit vor mehreren Jahren Anlaß gegeben, sich in Rom zu beschweren; sie wurde jedoch, weil die Synagoge älter ist, als die Kirche, abgewiesen.— Die Synagogen werden fleißig besucht, aber die Religiosität ist doch nur eine rein außer- . liche. An Sabbath und Feiertagen darf niemand ein Magazin öffnen, noch sonst etwas öffentlich thun. Die Deputieren halten streüg darauf und werden