Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 52 (27.12.1839)
- Date
- 1839-12-27
- Page
- Seite 415 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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415 Obdach, L. G. B. Wernek, 39 F. 238 Seelen. Neun Handwerker, zwei Oekonomen. O. bat eine eigne Elementar- und Religionsschule, die circa 30» fl., der Kultus etwa 2i>0 fl. kostet. An das König!. Rentamt werden jährlich 100 fl. und an die Gutsherrschaft hat jede Familie jährlich V fl. 42 Kr. Schutzgeld zu entrichten. Obernbreit L. G. B. Marklsteft, 30 Familien, 144 Seelen. Vier Handwerker, zwei Oekonomen. O. bat eine eigne Religionsschule, deren Lehrer 150 fl. Gehalt hat. Ausserdem noch eine jährliche Ausgabe von 388 fl. Obereuerbeim, L. G. B. Schweinfurt, 9 Familien, 48 Seelen, darunter 4 auf Landwirthschaft und 3 auf den Betrieb eines Handwerkes ansaßig sind. Diese wenigen Gemeinbemitgliever unterhalten eine eigne Religionsschule, welche sammt dem Kultus 160 fl. Kosten verursacht. An bas Königl. Rentamt haben nur die nicht auf Oekonomie und Handwerk Ansäßigen Schutzgeld zu zahlen und zwar jährlich 14 fl. Dagegen fordert die Gutsberrschaft (Graf von Schönborn) von jeder Familie 5 fl. jährliches Schutz- und 33 fl. Receptionegeld. * Oberelsbach, L. G. B. Bischofsheim, 14 Familien, 71 Seelen, hat eine eigne Religionsschule, welche sammt dem Kultus eire» 300 fl. kostet. Zwei Familien nähren sich vom Handwerke, zwei von der Landwirthschaft. Außer diesen vier haben die übrigen Schutzgelb zu zahlen. Poppen hausen, L. G. B. Weihers, 4 Familien, 17 Seelen, bildet keine eigne Gemeinde, sondern gehört zu Weihers. Reckendorf, L. G. B. Glensdorf, 89 Familien (ivcl. 14 Wittwen), 347 Seelen, unterhält eine eigne jüdische Elementar- und Religionsschule mit 400 fl. Kosten. Zwanzig Familien nähren sich als Handwerker und vier als Oekonomen. Die jährlichen Kultusausgaben betragen circa 800 fl. — Sechzig Familien zahlen Schutzgeld, lherls an den Staat, theils an die Gutsherrschaft, in Summe zwei Hundert Gulden. Segnitz, L. G. B. Ochsenfurt, 13 Familien, 54 Seelen, unterhält eine Religionsschule, welche fast 300 fl. kostet. Secks Familien nähren sich vom Handwerke, die andern sind Weinhandler. Schmelnau, L. G. B. Weihers, »Familien, 50 Seelen, unterhalt mit den unter Hettenhausen genannten Gemeinden eine Religionsschule, die 200 fl. kostet, t Schonungen, L. G. B. Schweinfurt, 13 Familien, 66 Seelen, darunter 5 F. Handwerke, 2 die Landwirthschaft betreiben. Nur 4 zahlen Schutzgelb, 28 fl. jährlich. Schwedheim, L. G. B. Schweinfurt, 24 Familien, 90 Seelen, davon 6 Familien sich vom Handwerk und 2 von der Landwirthschaft nähren. Außer ihren Ausgaben für Kultus und Schule hat die Gemeinde jährlich 94 fl. Schutzgelb zu entrichten. Schweinfurt, 5 Fam. 27 Seelen, darunter ein jüb. prakt. Arzt, 2 Oekonomiebesitzer mit bedeutendem Weinhandel, 1 Fabrikant und 1 Uhrmacher. Ohne Synagoge und Religionsschule. Thann, 27 Familien, 108 Seelen, darunter 11 Familien vom Betrieb ordentlicher Gewerbe, 1 Familie von der Landwirthschaft und nur noch 5 vom Hausirhandel leben. Es besteht eine eigne Religionsschule, die 250 fl. zu unterhalten kostet. Die übrigen Kultusausgaben belaufen sich auf 90 fl. Außer diesen Ausgaben lastet auf der Gemeinde eine jährliche Ausgabe von 155 fl. 15 Kr. Sckutz-und Neujahrsgeld. Thüngen, L.G.B. Karlstadt, 52 Familien, 213 Seelen, darunter 5 als Handwerker, 5 als Oekonomen ansaßig, hat eine eigne jüdische Elementar- und Religionsschule, welche 358 fl. 24 Kr. in der Regel jedes Jahr zu unterhalten kostet. Die Ausgaben für den Kultus belaufen sich auf 180 fl. An Schutzgeld hat die Gemeinde im Ganzen 463 fl. 30 Kr. zu bezahlen. Wüstensachsen, L. G. B. Hilders, 33 Familien, 170 Seelen, darunter 12 Familien als Handwerker, 8 als Oekonomen ansaßig sind. Es besteht eine eigne Religionsschule, welche 200 fl. kostet, die übrigen Kultusbedürfnisse 168 fl. Der Gesammtbetrag der Schutzgelder beläuft sich auf 50 fl. 9teu-Hebräische Literatur. Don L. Dukes. IH. Erzählungen. Im Thalmud finden sich viele Erzählungen zerstreut, aber so einfach vorgetragen, daß sie auf den Titel voetische Erzählungen keinen Anspruch machen können. Es lag auch gar nicht un Zwecke der Thalmudisten und des Redacteurs, der sie in dem großen Werke aufnakm. Es sind nur die nackten Fakta, die ein Dichter dann zu schönen Gemälden verarbeiten könnte. Wir hatten ihrer gar nickt erwähnt, wenn wir nickt diese Gelegenheit benutzen wollten, anzuzeigen, daß sich viele Erzählungen darin finden, welche orientalische Dichter ebenfalls haben, woraus bas Alter mancher derselben erhellt, so wie die Wanderungen, welche sie von Land zu Land machten. Manche tauchen erst spät wieder auf, in sehr entfernten Ländern. So z. B. findet sich die Erzählung von der Bürgschaft, welche Schiller bearbeitet hat, in einer handschriftlichen Midrasch von Koheleth, welche der gelehrte Menachem Lonsano besaß. S. 'jvtf nrp. Ben. 1618, Rubrik nV’tt'JJS (Geschichten) S. 50. Daselbst wird auch eine Erzählung aus dem Tahn. Jerusch, angeführt von zwei Frauen in Askalon, woraus man ersieht, daß die griechischen Mythologien den Rabbinen nicht fremd. waren. Die Strafen des Tantalus im Orkus werben hier erwähnt, aber auf eine andere Person übertragen. Die Erzählung von den Weibern zu Weinsberg (vergl. Bürger's Gedickt dieses Namens) findet sich in Midrasch 8ch,r hasciiirim Raba (S. 8.d), mit sehr wenig Verschiedenheiten. Sie lautet, wie folgt. Ein Ehepaar in Zidon lebte zehn Jahr mit einander, ohne Kinder zu haben. Sie gingen zu R. Simon den Jochai und trugen auf Scheidung an. Der Rabbi sagte, so wie eure Verbindung durch ein Mahl gefeiert wurde, so muß bei eurer Scheidung ebenfalls ein Mahl seyn. Es wurde eine große Mahlzeit veranstaltet, und der Mann trank über Gebühr. Als es etwas Heller in seinem Kopfe wurde, sagte er: meine Tochter, nimm das Beste in meinem Hause und begieb dich in dein elterliches Haus. Als er eingeschlafen war, ließ sie ihn dorthin tragen n. s. w. Die Erzählung von dem Manne, der Brod ins Wasser warf, welche sich im Buche des Kabus findet (v. H. F. von Dietz, Berlin 1811, S. 341) beruhend auf einer Stelle, Pred. XI. 1, findet sich ad h. 1. Midr. Raba Kohel. (113. a) etwas verschieden in der Ausführung, aber in dem Grund der Anlage übereinstimmend. Die Stelle lautet: Jemand warf täglich Brod ins Meer. Eines Tages kaufte er einen Fisch und fand eine Perle darin. Man sagte, dieses ins Meer geworfene Brod brachte ihm diese Perle. Man hat nämlich die Maxime veranschaulichen wollen, daß gute Handlungen oft auf eine Weise, die man nicht vermuthet hatte, belohnt werden. Diese Erzählung ist nach der Bibelstelle geformt. Die Erzählung von Einem, welcher von der Ferne angab, welches von zwei Kamelen blind ist, und daß es ein Oel- und ein Weinfaß trüge, bei v. Hammer Geschichte der persischen Redekünste, S. 309, befindet sich Sanhedrin 104. a. heb. und im Midr. Echa 59. 4. chaldäisch, wo sich auch die befindet, daß Einer am Geschmack des Fleisches merkte, daß es von einem Hunde, und der Wein dazu auf Gräbern gewachsen ist. Die von dem Proeeß wegen einer dargeliehenen Summe Geldes, und welche der Empfänger vorgab, schon gezahlt zu haben, indem das Geld nämlich in einem Stocke war, welchen der Empfänger dem Darleiher in die Hand gab (Don Quixote, deutsch von H. Müller, Zwickau '1825, Th. 7, S. 119), findet sich im Nedarin 25, wo diese Art des Betrugs einen eigenen Namen führt, nämlich iQ-n JTjp (der Stecken von Raba), weil dieser Betrug in Raba's Gerichtshof vorfiel. Es läßt sich die Zahl der Vergleichungen vermehren. Traditionelle Erzählungen von biblischen Personen, wie sie Hammer im ersten Bande des „Rosenöl" sammelt, finden fick beinahe sämmtlich in Midraschim zerstreut, die späteren Morgenländer thaten nur