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Israelitische Annalen · 1839-12-27 · Heft 52 (27.12.1839) · p. Seite 414

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 52 (27.12.1839)
Date
1839-12-27
Page
Seite 414 (sequence 6)
Language
German
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414 Erfolg gehabt, so wurde durch sie doch einmal der Impuls gegeben das jüdische Kirchen- und Schulwesen näher in Betrachtung zu ziehen und einer zeitgemäßen Umbildung zu unterwerfen, und wenn nun benachbarte Staaten unser Baden hierin bald überflügelt hatten, so blieb dies nicht ohne Rückwirkung auf Baden, welches einmal im Besitze der Materialien, nur des klugen und kräftigen Baumeisters harrte, um das begonnene Werk seiner Vollendung näher zu bringen. Dieser erschien im Jahr 1832, da der, als Staatsmann und Schriftsteller gleich hochverdiente Herr Ministerialrath Beck zum landesherrlichen Commiffär bei dem israek. Obcrrathe ernannt wurde. Dieser edle Kämpfer für unsere völlige Emanzipation, dem wir namentlich auch einen jährlichen Staatsbeitrag von mehr als 3000 fl. für Len Bedarf des Oderratbes und der Israel. Schulen verdanken, war eben so eifrig bemüht die geistigen und moralischen Interessen der Israeliten, durch alle ihm zu Gebote stehende Mittel zu heben und zu fördern. Er har sich nicht bloß unschätzbare Verdienste um die Verbesserung unseres Schulwesens erworben, wie wir bald darthun werden, ,onbern auch des eigentlichen Religionswesens nabm er sich väterlich an, insoweit das Gesetz ihm hierauf Autorität und Einfluß gestattet. Cr begann damit, den Rabbinen eine gründliche wissenschaftliche Bildung zur Pflicht zu machen. Ein jeder Theoloz muß seit dem in einem Gymnasium zu den akademischen Studien gehörig vcrbereitet sein. Er hatte m den eigentlich jüdischen Religionswissenschaften einen gleichen systematischen Lehrgang gewünscht, welches letztere er aber nicht erzielen konnte. Eben so herzlich hatte er eine Veredlung des isracl. Cultus herbeizuführcn gewünscht, wenn die Rabbinen die Hand dazu geboten hätten. In dieser Beziehung halten wir namentlich das, nn Iahr 1833 auf Ministerial - Verfügung organisirte, neue Institut des Synagoqenralhes, an der stelle der bisherigen Gemeindevorsteher, für einen bedeutsamen Fortschritt. Denn diese Behörde — ganz analog dem christlichen Gemeinderalhe — hat nicht bloß für die materiellen Bedürfnisse der isracl. Gemeinde Sorge zu tragen, sondern sie hat zugleich den Beruf, über die Kirchcnzucht zu wachen, so wie überhaupt — ganz unabhängig von dem Rabbiner, der nicht Mitglied derselben ist — ave Angelegenheiten der Gemeinde zu leiten, in so fern sie nicht rein religiöser Natur sind, in welchem Falle der Rabbiner zur Berathung gezogen werden soll, und dem Collegium präsidirt. Wie viel demnach im Bereiche des Synagogenrathes, vornehmlich für die Verbesserung des Cultus, liegt, bedarf keiner weiteren Ausführung. Indessen vermögen wir Beispiele anzuführen, die unsere Ansicht hierüber unterstützen sollen. In den Städten Heidelberg und Mannheim war man, um ein würdiges und anständiges Leichenbegängniß möglich zu machen, bedacht, einen Leichenwagen anzuschaffen, während man sich in Carlsruhe dagegen sträubt. So hatte vor Kurzem der Shnagogenralh in Mannheim angeordnet, daß die Bußgebete (miT^D) nicht wie bisher vor Tagesanbruch, sondern erst um 5 Uhr in der Frühe beginnen sollen, wogegen der Rabbiner mit aller Kraft protestirend sich an den Oberrath wendete, der aber, gegen den Rabbiner, dem Synagogenrathe beistimmte. Der schlagendste Beweis, wie ausgedehnt die Befugniß des Synagogenrathes ist, mag wohl der sein, daß der Mannheimer Synagogenrath dem dasigen Rabbiner untersagt hat, seine jährlichen zwei Deraschoth, nicht länger als bis 11 Uhr des Vormittags auszudehnen. Allerdings wäre es wünschenswert!) eine für das ganze Land gültige Synagogen- Ordnung zu besitzen und es hatte in der That geheißen: der Oberrath beabsichtige eine Synagogen-Ordnung nach dem Muster der würtembergischen einzuführen. Allein bei näherer Nachfrage erfahren wir, daß dies Gerücht ungegründet sei und unseres Dafürhaltens dürfte die würtembergische Synagogen-Ordnung eben nicht als ein Vorbild aufgestellt zu werden verdienen. Denn verkennen wir auch nicht das Gute und Zweckmäßige, namentlich in Bezug auf Kirchenzucht; so ist sie doch nicht geeignet den Gottesdienst anregender und feierlicher zu machen, da die neu hinzugekon^ menen Anordnungen ihn nur noch mehr verlängern, und die Andacht schwächen. Indessen glauben wir, daß die religiösen Angelegenheiten bei uns darum keinen rechten Fortgang nehmen, weil das Oberlandrabbinat in Carlsruhe immer noch nicht definitiv besetzt ist. Wir dürfen zwar von dem Eintritte des Hrn. vr. Hochstätter, der gründliche Sachkenntniß mit edlem Eifer für das Bessere verbindet, manches Gute erwarten; allein immer wird bas meiste von dem theologischen Mitgliede des Oberrathes, dem Oberlandrabbiner, abhängen, dieser aber muß erst seine Selbstständigkeit erlangen. Es freut uns, diesen Bericht über das Kirchen wesen mit der angenehmen Mittheilung schließen zu dürfen, daß eben der Oberrath an alle Gemeinden des Landes die Verordnung ergeben ließ, in den Synagogen den Choralgesang zu organisiren. Statistische Notizen. (Die Juden in Untcrfranken und Aschaffenburg betreffend.) (Schluß.) Höchheim, L. G. B. Königshofen im Grabfelde, 23 Familien, 100 Seelen. Drei betreiben die Lanbwirlhschaft, sechs sind Handwerker, fünf ordentliche Kaufleute. Kultus und Schule kosten jährlich mehr als 400 fl. zu unterhalten und an Schutzgeldern beträgt die Summe, welche theils an bas Rentamt, theils an Gutsherrn entrichtet wird, 186 fl. 51 Kr. Gegenwärtig gehört die Gemeinde zum Rabbinaie Burgpreppach und hat auch zum Gehalle des dortigen Rabbiners beizutragen. Lütter, L. G. B. Weihers, 7 Familien. 40 Seelen, unterhalt die Schule mit Schmelnau. Hat jährlich 16 fl. Schutzgeld zu zahlen. Mai »beruhe im, L. G. B. Marktsteft, 13 Familien, 65 Seelen, darunter zwei als Handwerker und 1 Fabrikant ansäßig. Eine Religionsschule hat Mainbernheim gemeinschaftlich mit dem benachbarten Röbelsen. Kultus und Schule kosten M. jährlich 250 fl. Dabei haben sie jährlich 68 fl. 29 kr. Schutzgeld zu entrichten. Marktsteft, 13 Familien, 66 Seelen. Vier sind Handwerker. Es hat eine eigene Religionsschule, welche zu unterhalten 228 fl. kostet. Die Ausgaben für den Cultus belaufen sich auf 150 fl. Außer diesen noch die besondere Abgabe von 7 fl. an Pfarrer und (christliche) Lehrer, 62 fl. an's Rentamt als Schutzgeld. Maroldsweisach, L. G.B. Ebern, 28 Familen, 111 Seelen. Darunter sind zehn Familien, welche sich als Handwerker oder Fabrikanten ernähren. M. hat eine eigne Religionsschule, deren Lehrer freie Wohnung und 180 fl. Gehalt nebst 30 fl. für Holz bezieht. Das Schutzgeld beläuft sich auf 38 fl. 30 Kr jährlich. Memmelsdorf, L. G. B. Ebern, 37 Familien, 125 Seelen. Darunter sind zehn Handwerker und zwe» Oekonvmen. M. hat eme Elementar- und Religionsschule, welche zu unterhalten mehr als 300 fl. kostet. Die Ausgaben für den Kultus belaufen sich auf 150 fl. und die gesammten Schutzgelder 152. fl. In zehn Jahren sind dreizehn Familienväter gestorben, aber nur 11 haben ihre Ansäßigmachung erhalten. Miltenberg, 16 Familien, 8« Seelen. Drei sind Handwerker. Ausgaben für Kultus und Schule belaufen sich auf fast 300 fl., die jährlichen Schutzgelder auf 50 fl. Niederwerren, L. G. B. Wernek, 54 Familien, 278 Seelen. Innerhalb zehn Jahren haben sich 15 ansäßig gemacht, darunter 9 als Handwerker. Kultus und Schule (Elementar- und Religiensfchule veremigk) kosten jährlich 773 fl. Die Schutzgelber betragen sehr viel, denn keiner ist frei, und wer nicht arm ist, hat 12 oder 10 fl. zu bezahlen, je nachdem er mittelbarer oder unmittelbarer Unterthan ist. Oberstreu, L. G. B. Mellerichstadt, 17 Familien, 90 Seelen. Drei sind Handwerker und zwei Oekonomen. Kultus und Schule kosten jährlich etwa 200 fl. Sieben Familien zahlen Schutzgeld und Neujahrgeld xer Familie 11fl.30 Kr.

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