Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 52 (27.12.1839)
- Date
- 1839-12-27
- Page
- Seite 413 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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413 fimg von Engeln, dieses wichtigen Theils seiner übersinnlichen Welt, in einer jeden dieser Perioden seinen charakteristischen Cntwickelungsgang. Engel erscheinen in seinem theatralischen Lebensstadium als Abgesandte des himmlischen Herrn, fie stellen sich der Anschauung dar, werden deßhalb als angeschaure Wesen nicht nach Formen und Rangordnung beschrieben, sondern nur in ihrem Aufträge, den sie an den Menschen haben, berücksichtigt. Im theologischen Leben aber, in welchem mit Gott auch die Engel aus der Svhäre der Sterblichen sich entfernten, zogen sie aus dem Gebiete der Anschauung in das der Phantasie und der Speculation, und wurden in der Hagada Gegenstand der schaffenden Dichtung und in der alexandrinisch-kabbalistischen Philosophie das unentbehrliche Band zwischen Spirituellem und Materiellem, zwischen Gott und Menschheit. Enge! treten in der theokratischen Zeit als von Gott an den Menschen gesandt auf: ihm entweder Gottes Wort zu verkünden, oder auch sie gegen Uebel zu schützen (Ps. 34, 8. 91, 11.); anders gestaltet sich aber ihr Verhältniß in der theologischen Zeit, da nähern sie sich als angerufcne Schutzgeister der Menschen dem Throne der Gottheit. Die erste Spur von der Verwendung des Engels für die Menschen bei der Gottheit findet sich Hiob 33, 25., wo er durch seine Fürsprache den Frommen von seinem Elende befreit; im Laufe der Zeiten aber bildete sich, vorzüglich angeregt durch den auf Israel lastenden Druck, die Idee, daß wir selbst nicht immer würdig sind dem Throne des Höchsten uns unmittelbar zu nahen, so weit aus, daß mehrere Thalmudlehrer nur deßhaib für das Gebet die hebräische Sprache wünschten, weil die Engel, welche unsere Gebete als gewundene Kronen auf das Haupt des Schöpfers niederlegen, dieser Sprache am meisten zugethan sind. (Tract. Sabbalh 12, 2.) Daß diese Idee von der Fürsprache der Engel bei dem höchsten Wesen auf den Cultus des spätern Judenthums nicht ohne bedeutenden Einfluß war, zeigen unsere Gebetbücher an vielen Stellen und es verdient in einem eigenen Aufsatze behandelt zu werden. Im Ganzer, liegt das Gebiet, auf welchem Israels religiöse Ideen sich nach und nach ausbildeten, noch ziemlich brach und fodert für seine geschichtliche Bearbeitung noch vielen Fleiß und freie philosophische Forschung. Nachrichten und Correspondenzen. Hcrzogthum Meiningen, Dec.1839. — DieStelle eines Landrabbiners unseres Herzogthums ist nun besetzt. Im Herzoglichen Regierungsblalt vom 26. Ocl. d. I. macht das Lanbescontlstorium zu Hilbburghausen bekannt, daß Sr. Herzog!. Durch.aucht gnädigst geruht haben, dem Ortsrabbiner^zu Walldorff, Joseph Hof mann bis auf weitere Anordnung und versuchsweise die Geschäfte eines Landradbiners des Herzogthums zu übertragen, und daß derselbe am 23. Oct. vor genannter Behörde vereidigt worden sei. Ich theile Ihnen hierbei die ihm von Sr. Durchlaucht gegebene Dienst-Instruction sowohl, als auch das VereidigungSfvrmular mir. Formular, nach welchem die Vereidigung des Sachsen-Meiningischen Landrabbiners vor dem Herzog!. Consiftorium zu Hildburghausen vorgenommen worden ist. Ich Joseph Hofmann schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, dem Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs: baß ich, nachdem mir von Sr. Herzog!. Durchlaucht, dem Herzog zu Sachsen-Meiningen und Hilbburghausen, provisorisch und versuchsweise die Geschäfte eines Landrabbiners des Herzoglhums Meiningen gnädigst übertragen sind, Höchstgebacht Sr. Herzog!. Durchlaucht, meinem gnädigsten Fürsten und Herrn, unterthänig, getreu und gehorsam sein, Sr. Herzog!. Durchlaucht, des Herzog!. Hauses und Fürst!. Agnaten, so wie Dero gelammten Lande Bestes eifrig, doch nach Vorschrift der Gesetze und Rechte zu befördern suchen, vor Schaden und Nacklheile aber wahren und warnen will; die Verfassung des Landes, besonders wie solche in der Urkunde vom 23. August 1829 ausgedrückt ist, will ich, so viel an mir ist, treulich befolgen und halten. Meinen Vorgesetzten Behörden, insbesondere der obern Kirchen- und Schulbehörde des Landes, dem Herzog!. Eon sistorium, gelobe ich willigen, verfassungsmäßigen Gehorsam; den meiner Aufsicht Anverlrauten, indem ich zugleich verspreche, sie mit Ernst und uncrmüdetcm Eifer zur Beobachtung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, eine wohlwollende Behandlung: m den mir anzuvertrauenden Geschäften gelobe ich Religiosität und Sittlichkeit unter den israelitischen Gemeinden des Landes, so viel an mir ist, zu befördern, die religiösen und kirchlichen Einrichtungen und Gebräuche nach dem Wesen der mosaischen Religion und den Bedürfnissen der Zeit zu leiten und zu heden, und alle meine Rathscdläge und Handlungen so einzurichten, wie sie den Gesetzen und dem wahren Wohle des Staates nach meiner redlich gesuchten Ueberzeugung am zweckmäßigsten sind, und mich davon durch keine persönliche Rücksicht, Zuneigung oder Widerwillen, Freundschaft oder Feindschaft, durch keine Hoffnung einer Gunst ober Besorgniß eines Nachtbeils oder gar durch Geschenke oder Gaben abwendig mazu lassen. Insbesondere verspreche und gelobe ich, die in der mir ertheilten Dienstinstruction gegebenen Vorschriften und die nach selbiger mir obliegenden Functionen und Pflichten in Allem stets auf das Pünktlichste und Gewissenhafteste zu beachten, zu befolgen und zu erfüllen. Endlich verspreche und schwöre ich. mich allenthalben in und außer meinem Amte so gut zu verhalten, wie es einem rechtschaffenen und treuen Radbinen, Diener des Staats und Lehrer der Religion wohl anstehet und gebühret. Karlsruhe. 1. Dec. — Die Thätigkeit des durch ein rüstiges und vielversprechendes Mitglied wieder ergänzten Oderraths hat jetzt vorzugsweise die gottesdienstlichen Angelegenheiten zum Gegenstände. Man will zunächst Choralgesang, übereinstimmend mit dem in Stuttgart und Copenhagen üblichen. und mit denselben Melodieen, einführen, und zu diesem Ende wurde schon vor längerer Zeit Herr Lehrer Rosenfeld abseilcn ors Oberraths nach Stuttgart geschickt, um von den dortigen Einrichtung! n Kenntniß zu nehmen. Derselbe erhielt alsdann den Auftrag, die Cyorälg-mnge mit den hier anwesenden Schulseminaristen und den Schulknaben einzuüben, und jeden Samstag im Schullokale den Gottesdienst nach dieser Weise abzuhalten, damit dessen Durchführung und Wirkung erprobt werde. Dies geschah mehrere Wochen hintereinander, unter großem Andrang sowohl der Neugierigen, als derer, welche bessere Andacktsübungen herbeiwünschten. Bei allen aber fand die Weise sehr guten Anklang. Demnach konnte man endlich dazu schreiten, diesen Gottesdienst in die Synagoge zu verlegen. Seit Anfang November wird derselbe mit vierstimmigem Chor, geleitet von Herrn Lehrer Rosenfeld, abgehalten. Die unmittelbare Wirkung ist schon erköhete Andacht und Hinwegräumung aller Störung, denn jedem Einzelnen liegt an Erhaltung der Ruhe und Feierlichkeit. Man darf in dieser Neuerung einen wichtigen und weiter hinaus wirkenden Fortschritt unserer Culturgeschichte erkennen. GroßKerz. Baden: Kirchen- und Schulwesen. (Schluß v. Nr. 50). — Haben auch Ackermann's reformatorische Bestrebungen in Baden selbst nicht den erwünschten