Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 50 (13.12.1839)
- Date
- 1839-12-13
- Page
- Seite 395 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3133765-3133766-3133817--0454-3134597- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
395 aber das Musiziren, Schmieden und Stehlen vor; — man müßte daher diese und den Juden ein wenig zur Feldarbeit zwingen. — Busan (Croatien) und Marczibanyi (Neitra) acceptiren das Nunzium der Magnaten.—Japszaz (Heves) wünscht den Israeliten das Bürgerrecht zu ertheilen, da dieses aber erst später aufzunehmen beschlossen wurde, so tritt er der Meinung des Szader Oblegaten bei und erklärt die Religionsverfolgungen als Schaden bringend für den Staat. Horvath (Bekes): die beschränkenden Bedingnisse gegen die Juden sind nicht nothwendig. — Es ist noch Gottlob in unserm Vaterlande so viel Grund, daß auch für die Israeliten noch etwas übrig ist. — Wenn die Bewilligung der Grundherrschaft erst den Ausschlag geben soll, ob er sich einen Grund kaufen könne, so kann in einem Comitat, auf den Gütern der Familie Harnek, vermöge bestehender Statuten, kein Jude Etwas kaufen. — Mihalyi (Marmoros): Der Antrag des Veßprimer Oblegaten wegen Verlegung des.Sabbaths auf den Sonntag ist ihren Dogmen zuwider; und somit stimmt er weder für dieses, noch für die Bedingnisse der Magnaten.—And rasy (Gran) die Unterdrückung hat das eigen, daß der Unterdrückte den Unterdrücker haßt und nur darauf bedacht ist, sich wenigstens das zu seiner Aufrechthaltung Nothwendige zu verschaffen, und so kam es, daß die unterdrückte israelitische Nation sich nicht höher aufgeschwungen. Die Behauptung des Oedenburger Abgeordneten, als waren die Israeliten im Allgemeinen reich , ist ungegründet. Es ist wahr, es giebt einige Reiche unter ihnen, doch die große Zahl derselben lebt in gedrückter Armuth. Es ist daher nicht zu befürchten, daß sie die Gründe vergreifen werden. Was die Motion des Veßprimer Oblegaten wegen Verlegung des Sabbarhs auf Sonntag anbelangt, so wäre dieß nur die Herrschaft eines Glaubens über den Andern, was ebenfalls nicht zulässig ist. Ich bin der Meinung, wenn es die Dogmen des Israeliten mit sich bringen, den Sabbath zu feiern, er lieber den Ankauf der Gründe unterlaßt, bevor er die Grundsätze seines Glaubens Übertritt. Ueberhaupt gehört dieser Antrag nicht in die Urbarialangelegenheit. Uebrigens findet er die Bedingungen der Magnaten nicht annehmbar, weil sie ein Hinderniß für die Entwickelung der Nation sind. Wahrend ein □ Klafter Grund in einem andern Lande durch richtige Manipulation zehnmal so viel Nutzen bringt, als bei uns, muß man nicht noch mehr Beschränkung machen. Es ist Beschränkung genug, wenn die Anzahl der Gründe, die ein Unterthan erwerben kann, bestimmt wird, und so ist auch das starke Ueberhandnehmen der Israeliten nicht zu befürchten. Wiederholt erklärt der Sprecher, daß er kein Freund von Unterdrückung sei, und daß er das Nunzium der Magnaten nicht annehmbar findet. (Applaus.) — Pulsky (Saros) Bisher konnte der israelitische Arrendator sogar Königliche Beneficia in Pacht nehmen, es ist also kein Grund vorhanden, ihn bei'm Erwerbe von Urbarialgründen auf so schwere Bedingungen zu beschränken. Man muß ihm Gelegenheit geben, ein Ackersmann zu werden; sieht er einmal, daß es zu seinem Nutzen gereicht, so wird er gerne seinen Boden bearbeiten. Das geht aber nicht auf einmal, er muß sich nach und nach daran gewöhnen. So wie ein Venetianer, der vielleicht nie ein Pferd vor sich gesehen, nicht gleich ein guter Reiter, oder ein Ungar, der kein Meer noch gesehen, nicht auf einmal ein guter Matrose werden kann, so kann auch der Israelit kein guter Ackersmann sein, und daran war die bisherige Gesetzgebung Schuld. —Boris (Szabols) spricht sich ganz im Sinn des früheren Sprechers gegen das Nunzium der Magnaten aus. Luka (Honth) wünscht das Bürgerrecht für die Israeliten, bemerkt übrigens auf die Behauptung des Oedenburger Oblegaten: „als ob nur der ein nützlicher Bürger des Vaterlandes sei, welcher so viel produzirt, um sich und Andere ernähren zu können," daß der Herr Oblegat selbst noch nicht einmal eine Semmel produzirt habe und doch für die Gesetzgebung des Vaterlandes ein nützlicher Bürger sei. (Gelächter.) Trat er (Neograd) stimmt auch nicht für die Bedingnisse der Magnaten. Uebrigens wünscht derselbe auch den schönen gemüthlichcn Vortrag des Herrn Oblegaten, daß er sich bei der bald vorzunehmenden Religionsverhandlung eben so aussprechen möge. Urmenyi (Weißenburg) Die Bedingnisse der Magnaten wären selbst für die armen Kontribuenten nachtheilig, wenn die Israeliten nur mit ihren Glaubensgenossen das Feld bearbeiten müßten: es würde die Zirkulation des Geldes stockend machen und den christlichen Bauern eines Erwerbszweiges berauben. — Biro (Csonod) wenn dem Israeliten nur unter harten Bedingungen der Erwerb von Urbarialgründen zu- 50*