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Israelitische Annalen · 1839-12-06 · Heft 49 (6.12.1839) · p. Seite 392

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 49 (6.12.1839)
Date
1839-12-06
Page
Seite 392 (sequence 8)
Language
German
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392 Vorladung des Vorstandes, allgemeine Versammlungen abgehalten werden. Den allgemeinen Versammlungen können auch die Ehrenmitglieder, ohne jedoch stimmberechtigt zu sein, belwohnen. Auch können dieselben an den vom Vereine zu veranstaltenden Festlichkeiten Antheil nehmen. — Der Verein ist als aufgelös't zu betrachten, wenn er nicht mehr 10 ordentliche Mitglieder haben sollte. In diesem Falle wird dem israelitischen Local-Schulfonds das Vereinsvermögen in der Art übergeben, daß von den Zinsen derselben die Schulgelder für arme Kinder jährlich bezahlt werben. Die Statuten haben das Motto (Psalm 128, 1. 2): „Wohl dir, wenn Gott du ehrst und gehst in seinen Wegen; vom Fleiß der Hand dich nährst: dann wird dir Gottes Segen." — Großherz. Baden im Nov. 1839. — Da die Emanzipationsfrage bei der gegenwärtig prorogirten Kammer noch obschwebt, so folgen hier vorläufig nur einige Notizen über das israelitische Kirchen- und Schulwesen in Baben. Zunächst dürfen wir nicht unbemerkt lassen, mit welchem neuen schönen Beispiele humaner Gesinnung unsere Stabt allen andern des Landes wiederum vorangegangen ist. Nach dem Schulgesetze von 1835 sollen die öffentlichen Schulen der Israeliten, außer dem Staatsbeitrage. noch einen besondern Beitrag aus den betreffenden Gemeinde-Kassen — in gleichem Verhältnisse mit den christlichen Schulen — erhalten. Nirgends aber, vernehmen wir, wollen sich die christlichen Gemeinden in dieses Gesetz fügen; der hiesige Gemeinderath macht hierin eine löbliche Ausnahme. Bereits vor mehreren Monaten hat derselbe einen jährlichen Beitrag von ungefähr fl. 200 dem israelitischen Schulvorstande freiwillig zugestanden und die nachträgliche Zahlung der vergangenen Jahre geleistet. Ebenso willfährig verstand sich der Gemeinberath zu einer gleichmäßigen Vertheilung der Armengelder, wodurch den israel. Armen unsrer Stabt ungefähr fl. 190 jährlich zufließen. Diese Beweise brüderlichen Entgegenkommens Seitens unserer christlichen Mitbürger, ehren sowohl diese als unsere Gemeinde, welche sich einer solchen freundlichen Behandlung würdig bezeigt. Wir wenden uns zu den im Auslande minder bekannten, ja sehr oft verkannten kirchlichen Verhältnissen. Hier hört man sowohl im Inals Auslände oft über Stagnation und retrograblsche Bestrebungen klagen,, und bald unserer Oderkirchenbehörde, dem israelit. Oberrathe. bald den Rabbinen die Schuld beimessen. Wir wagen es nicht, uns für eine dieser Meinungen zu entscheiden, oder gar, wie Diele wollen, beiden theilweise beizustimmen. Suchen wir lieber die wahre Sachlage unpartheiisch zu schildern, das Uriheil dem Leser überlassend. Wir nehmen zu diesem Ende den historischen Standpunkt ein, — der Tendenz der Annalen entsprechend — und beginnen mit der Constituirung des israelitischen Oberrathes, als derjenigen Periode, in welcher unser Kirchenleben eine organische Einrichtung erhalten. Es war im Jahre 1809, als auf Befehl unseres unsterblichen Carl Friedrich, eine eigene israelit. Behörde, aus Rabbinen und hinlänglich gebildeten weltlichen Gliedern der jüdischen Gemeinde bestehend, unter dem Präsidio eines Ministerial-Cvmmissärs, gebildet wurde, unter dem Namen israel. Oberrath. In dessen GeschäftSkreis gehört ausser der obern Leitung und Verwaltung aller jüdischen Gemeinde-Angelegenheiten, vornehmlich die Sorge, den moralisch-religiösen Zustand der Israeliten zu Heden und zu fördern. In dieser Absicht wurde dem Oberrabbiner aufgegeben: a} einen geläuterten Religionsunterricht vorzubereiten; d) einen verbesserten Studienplan für künftige Religionslehrer zu entwerfen und c) eine verbesserte Kirchenzucht einzuführen. Die erforderlichen Geldmittel, auf fl. 10,000 veranschlagt, wurden von der Staatsregierung auf die ersten 6 Jahre verwilligt, und als besondere Steuer von den Israeliten erhoben. Diese Summe diente großentheils zur Unterstützung Unbemittelter, welche sich der Kunst. Wissenschaft oder einem Handwerke widmen wollten. Die Thatigkeit des O. R. war in den ersten Jahren seines Bestehens auch hauptsächlich dahin gerichtet, die Israeliten zum Betriebe von Ackerbau, Handwerken und andern soliden bürgerlichen Ge-, werben hinzulenken, was von gutem Erfolge war. Für Kirche und Schule geschah wenig und konnte vielleicht noch wenig geschehen. Erst im I. 1823, als einige Theologen, die aus eigenem Antriebe auf der Universität Würzdurg einige philosophische Vorlesungen — aber ohne alle Vorbereitung — gehört hatten, von da zurückkamen, um Rabbtnatsstellen sich bewerbend, bestand der damalige Direktor des O. R., Ministerial- Rath Ackermann darauf, die Rabbinats-Aspiranlen vorerst einer Prüfung in weltlichen Wissenschaften zu unterwerfen, welche freilich, nach den gegebenen Verhältnissen, sehr dürftig war, sich blos auf die Elemente der allgemeinen Wrssenschaften erstreckend, wozu noch eine sogenannte Probepredigt kam, welche in der Synagoge zu Carlsruhe adzuhalten war. Dem recipirten Rabdinats-Canbidalen wurde ferner aufgegeben, zwei Jahre bei einem Rabbiner zu fungiren, um sich zur Amtsführung vorzubereiten. Gewiß eine sehr zweckmäßige Anordnung! wenn nur auch dafür gesorgt worben wäre, baß die Canbibatcn dabei ihr Auskommen gefunden hätten. Dies mag wohl auch der Hauptgrund gewesen sein, daß diese letztere Anordnung eigentlich nie zur Ausführung kam. Ungeachtet des neuen Gesetzes aber, wonach jeder neu anzustellenbe Rabbiner eine Universität besucht, und über seine dort erworbenen Kenntnisse ein Epamen bestanden haben muß, wurden bald darauf einige Ausnahmen gestattet, und mehrere Rabbinen bestellt, welchen das gedachte Requisit abging. Im Jahre 1824 erließ der Overrath, dessen Direktor Ackermann es sehr am Herzen lag, eine durchgreifende Reform im israelitischen Kirchenwesen zu erwirken, eine Anzahl Verordnungen, welche besonders abgedruckt, an alle israelitischen Gemeinde-Vorsteher vertheilt wurden — nicht nur die Abstellung vieler, bis dahin bestandener Mißbräuche *) im öffentlichen Gottesdienste und in andern gottesdienstlichen Handlungen bezweckend, sondern auch zeitgemäße Reformen enthaltend, welche geeignet waren, den öffentlichen Gottesdienst zu heben und feierlicher zu machen; wie z. B. die Einführung der deutschen Predigt und des Choralgesanges. Die letztgenannte Anordnung ist bis auf diesen Tag nirgends im Lande in's Leben getreten, und erstere wurde nur in den ersten Jahren von den jungen Rabbinen ausgeführt, gegenwärtig gehört es zu den Seltenheiten, wenn ein Rabbiner, außer am Geburtstage des Großherzogs, die Kanzel besteigt. Wir halten indessen dafür, baß die Predigt, ohne vorhergehenden erhebenden Gesang fast ganz ohne Wirkung bleibt; mag der Geist auch dürftige Nahrung erhalten, das Gemülh geht fast immer leer aus. Vielversprechend und eine Grundreform im isr. Kirchen- und Schulwesen in Aussicht stellend war die, durch Ackermanns Einfluß bewirkte, hohe Ministerialverfügung vom März 1827, vermöge deren der isr. Oberrath reorganisirt und dessen Geschäftskreis in drei Conferenzen verthcilt wurde: ite Conferenz für die Administration weltlicher Angelegenheiten, 2te ,, „ „ eigentlichen Religionsangelegenhciten, und 3te „ „ „ Schulangelegenheiten. Uns können nur die zwei letzteren Conferenzen beschäftigen, und zwar hier vorerst die Religionsconferenz, beste- *) Referent glaubt, daß jede Verbesserung des Kultus, abgesehen von der Kirchenzucht, ihre Wirkung verfehlen werde, so lange der übermäßig lange öffentliche Gottesdienst nicht dadurch abgekürzt wirb, daß man alle Privatgebetc —wie z. B. im täglichen Gebete bis zu -q-q — ausscheidet und von dem öffentlichen Gottesdienste ausschließt. Eine solche Reform könnte um so weniger beanstandet werden, da bas Gewissen keines Mitgliedes der Kirche dadurch verletzt wird. Als Propädeutik einer guten Synagogen-Ordnung halten wir ferner nöthig: eine historische kritische Entwickelung aller Gebete, womit Ref. sich seit einiger Zeit beschäftigt.

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