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Israelitische Annalen · 1839-12-06 · Heft 49 (6.12.1839) · p. Seite 391

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 49 (6.12.1839)
Date
1839-12-06
Page
Seite 391 (sequence 7)
Language
German
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391 Dauer der öffentlichen Gebete und sonst etwa für nöthig erachtete Veränderungen des Rirus entschiedene Anordnungen zu treffen. Dieser Vorbehalt ist in der That neu in der Geschichte unsers Cultus, und man darf sich wohlthätige Wirkungen davon versprechen. — n. Wien, 18. Nov. — Wenn auch die Redaction*) einer Zeitschrift für die ihr von außen her zugehenden Mittheilungen nickt verantwortlich sein kann, so muß es ihr doch im Interesse der Wahrheit angenehm sein, wenn irrige Angaben ihre Berichtigung finden. Sie werden daher folgende, die Nikolsburger Lehr- und Fadrikanstalt betreffende Notizen (.in Bezug auf Nr. 37 der Annalen) gern aufnehmen. Die erwähnte Anstalt besteht vorläufig nur mit einer provisorischen Concession vom Kreisamte; der industrielle Theil hat vor wenigen Wochen die Bewilligung der hohen Landesstelle erhalten, aber die Kreirung der Schule ist noch immer nicht erfolgt; doch steht dieselbe mit aller Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Die Namen der hohen Staatsbeamten hätte aber der Correspondent leicht richtig angeben können, und es verdient eine Rüge, wenn hierin Mißgriffe gemacht werden. Der verehrte Gouverneur, dem die Nikolsburger Anstalt so wohl gefiel und dessen Aufmunterung die Vorsteher so sehr begeisterte, ist bekanntlich Aloys Graf von Ugarte, dessen Namen jeder österreichische Unterthan mit Liebe und Hochachtung nennt; der dort erwähnte Kreishauptmann ist der menschenfreundliche Graf Bub na. Herr von Mannerl, welcher die Anstalt zuerst inspicirte, ist Kreiscommiffar. Unerhebliche Specialitäten übergehend, bemerken wir übrigens, daß die Organisation jener Anstalt vom Ge mein de- Vorjstande ausgegangen ist. Herr Aron Karpeles, erster Vorsteher, welcher von Seiten hoher Staatsbehörde bei mehreren Elelegenheiten belobt wurde, (dessen Eifer und Aufmunterung namentlich im I. 1800 viele hundert Soldaten ihre Rettung verdankten) und der zum Schulfond erst neuerlich 409fl. C. M. beitrug, dann Herr Hirsch Ko lisch, welcher den Schulfond mit 1000 fl. C. M. vermehrte, haben sich um ihre Gemeinde durch Reorgenisation der Schule und durch Einrichtung der Fabrik hohe Verdienste erworben. Die Einsicht des Herrn Franz Pater, so wie der rühmliche Eifer des Herrn M. Treditsch haben das Gedeihen der Anstalt sehr gefördert. München 24. Nov. — N. S. Warnen Sie in meinem Namen die gelehrte Welt vor dem Gebrauch des L i l i e n t h a l 'schen Catalogsder hebräischen Werke hiesiger Bibliothek. Herr vr. Lilienthal hat nickt bloß die Nummern der Codices verschrieben, sondern gibt häufig ganz falsche Berichte. Größtentheils hat er den Inhalt der MSS. gar nicht erforscht, sondern auf den Titel gesehen, und dann in Wolf nachgeschlagen, was wohl zufolge des Titels der Inhalt, und wer der Verf. seyn möge. Eine herrliche Methode! Uebrigens ist er auch der rabbinischen Literatur so unkundig, daß er in Nr. 15 schreiben konnte, siordeduü Comtiiio habe den 'N'Tift "HD11 über Abn Esra geschrieben (?!). Hier hat er seinen W o-l f nicht einmal verstanden. M. H. Landauer. H echin gen. (Schluß). — Die ordentlichen Mitglieder *) Wir hoffen, daß unsre geehrten Correspondenten die Nacktheile, welche aus unzuverlässigen oder gar fehlerhaften Angaben entspringen, hinlänglich erkennen, und daß schon die Achtung vor dem Publtkum jedem Berichterstatter die möglichste Sorgfalt zur Pflicht mache. Die Entfernung vom Orte und Ünbckanntschaft mit den Verhältnissen wird uns entschuldigen, wenn wir von sonst sachkundigen Correspondenten eingehende detaillirte Nachrichten von geeignetem Inhalte aufnehmen; die Verantwortung hat der Einsender. Indessen ist es uns nicht um voreilige Neuigkeiten, sondern um sichere und werthvolle Thatsachen zu thuu, und wir bitten daher um Vorsicht und Genauigkeit. D. R. sind berechtigt, ihre Stimmen zu den Angelegenheiten des Vereines abzugeben, geeignete Anträge und Vorstellungen zum Wohle der Anstalt auf dem Wege schriftlicher Eingaben an den Vorstand vorzutragen, und in den Vorstand gewählt und ausgenommen zu werden. Sie sind verpflichtet, hier und außerhalb des Ortes tkätlge Theilnahme für die Anstalt zu erwecken, und bei jeder passenden Gelegenheit zu Beiträgen und Stiftungen aufzumuntern. Ehren - Mitglieder sind die bisherigen Mitglieder der Bruderschaft der Brautaussteuer, wenn sie auch keine Beiträge an den Verein entrichten, sowie alle Personen, welche an den Verein zu verschiedenen Zeiten Beiträge zukvmmen lassen, oder den Lehrlingen Kosttage geben. — Verwalter wird der Verein von einem Vorstand, der mit Einschluß des Secretärs und des Cassirers, aus 7 Mitgliedern besteht. Dieselben werden von den ordentlichen Mitgliedern des Vereins jedes Jahr durch Stimmenmehrheit gewählt. Die erwählten Vorsteher wählen den Secretär und Cassirer. In den Vorstand können nicht gleichzeitig ausgenommen werben: Väter und Söhne, Schwiegerväter und Tochtermänner, Brüder und Schwäger. Die Beschlüsse werden vom Vorstand durch einfache Stimmenmehrheit gefaßt. Der Secretär hat das Protokoll in den Sitzungen zu führen, alle schriftlichen Ausfertigungen, die auf den Verein Bezug haben, zu besorgen, und die vom Vorstand zur Bestreitung der Vereinsbedürfnisse decretirten Ausgaben an den Cassirer anzuweisen. Oer Cassirer hat die Beiträge durch den Vereinsdiener einsammeln zu lassen, das Verzeickniß über die Einnahmen und Ausgaben zu fertigen und bei den Sitzungen über den Vermögensstand des Vereines Bericht zu erstatten. Alle 3 Monate muß wenigstens Eine Sitzung vom Vorstand gehalten werden. Außerdem aber hat die Versammlung und Berathung so oft Statt zu finden, als die Umstände es erfordern. Die Protokolle werden von allen Mitgliedern des Vorstandes oder deren Ersatzmännern, und die übrigen Ausfertigungen „für den Vorstand" vom Secretär unterzeichnet. Der Vorstand wird sich bemühen, daß Meister aufgefunden werden, welche die Lehrlinge annehmen, und welche statt des Lehrgeldes die Lehrzeit verlängern, ohne daß die Lehrlinge in der Unterstützung beeinträchtigt werden, und daß die Lehrlinge Kosttage bei vermögenden Israeliten erkalten. Auch soll er über das Verhalten der Lehrlinae bei den Meistern Erkundigung einziehen, und sie beaufsichtigen, daß sie einen sittlich-religiösen Lebenswandel führen. Um den ursprünglichen Stiftungszweck der Bruderschaft ewig zu ehren, *) muß alljährlich am Tage vor dem Schlußfeste eine gottesdienstliche Feier in der Synagoge abgehalten werden, wobei der Rabbiner eine angemessene Predigt abhalten und vor und nach derselben mit den Anwesenden entsprechende Psalmen recitiren soll. Nach Beendigung dieser Feier ist allgemeine Versammlung. In derselben werden die Mitglieder des Vorstandes erwählt, die Namen der ein- und ausgetretenen Dereinsmitglieder und die Namen der unterstützten Knaben und Jünglinge bekannt gemacht; es wird über den Zustand der Anstalt und deren Verwaltung Bericht erstattet; allenfallsige Wünsche und Anträge der einzelnen Mitglieder werden zur Berathung und Beschlußnahme gezogen. Bei außergewöhnlichen Veranlassungen können auch zu jeder andern Zeit, auf Veranstaltung und *) Dieser Gewerbeverein ist vielleicht der erste in Deutschland, der sich aus einer religiösen Corporation entwickelt hat. Möchten in allen Gemeinden Israels, die einen gewissen Parteisinn und Sectengeist erzeugenden Bruderschaften aufgelös't und zu gemeinnützigen Anstalumgebildet werden. Religionsvorträge sollen bei dem allg. Gottesdienst gehalten werden. Privatversammlungen zu gottesdienstlichen Zwecken in den von der Staatsbehörde nicht bestätigten Synagogen sind mit Recht in der würtembergischen Synagogenordnung auf den Grund des bestehenden Gesetzes vom 25. April 1828 bei schwerer Strafe untersagt worben, und dürfen die Lectionen bei den Bruderschaften nur von geprüften Rabbinen und Vorsängern gehalten werden. D. Corrsp.

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