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Israelitische Annalen · 1839-12-06 · Heft 49 (6.12.1839) · p. Seite 390

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 49 (6.12.1839)
Date
1839-12-06
Page
Seite 390 (sequence 6)
Language
German
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390 mx zu Lublin, einen sehr gelehrten Thalmudisten; von diesem Werke war nur ein Er. vorhanden, und zwar bei der Wittwe des Rabbinen. Ein gewisser Birjö bat dieselbe, ihm das Werk zu leihen, und theilte es Allen mit; da wählten sie einstimmig den 11) Juda Arje Leb, welcher im Juli 1765 ankam und am 3. Aug. seine erste Rede hielt; starb 3. July 1785. Das genannte Werk war zu Neuwied 1739 in fol. gedruckt. Er ist der Vater des Ascher Leb, Rabbinen zu Carlsruhe, welcher am 23. Juli 1837 starb. In seiner frühen Jugend hatte dieser sich sehr freisinnigen Studien gewidmet, auch in Metz sich für jene Zeit sehr ungebunden verhalten. Im spätern Alter hat er gerade die entgegengesetzte Richtung genommen. So gehet's meistentheils. 12) Phoibos Eohen, aus Metz, starb 8. Mai 1806, übte das Rabbinat aus, ohne officielle Ernennung. Er schrieb mn2 13) Maier Charleville (^J^nty) aus Metz, st. 3. Mai 1812; er übte die rabbinischen Functionen bis 1816, dann ward er Grand-Rabbin des Metzer Consistvriums. 14) Joseph Guggenheim aus Metz, st.24.Aug. 1813. Grand-Rabbin 1812. Nach seinem Tode war Aaron Worms provisorischer Verweser des Ober - Rabbinats 1813 —1821. 15) Nathane! B. Isaak Widersheim aus Metz, 1821 Grand-Rabbin, st. 30. Nov. 1831. Er schrieb 'HßK D nrZ/ Metz 1821, über das Kalenderwesen. Sein Neffe ist Bibliothekar in Heidelberg. 16) A h r o n Worms aus Geislautern zwischen Saarlouis und Saarbrücken, geb. 1754, Grand-Rabbin 1831, st. 2. Mai 1836. Er schrieb -yiN wovon mehrere Stücke erschienen sind. Der Vf. hat im Testament verordnet, daß das Uebrige und alle seine andern Manuskripte in sein Grab gelegt werden sollten! was auch geschah!! 17) Lion Mayer Lambert, aus Pontpierre im Mosel-Departement, gegenwärtiger Grand-Rabbin, Verfasser mehrerer Werke, einer hebräischen Sprachlehre, einer Psychologie, u. s. w.' Dies Rabbinen - Verzeichniß ist nach den von den Rabbinen gegebenen Quittungen angefertigt, welche Herr Simon, ein Israelit in Metz und gerichtlicher Interpret, glücklicher Weise unter alten Papieren auf dem Gemeindebvden gefunden hat. Der großen Gefälligkeit dieses Freundes verdanke ich die historischen Nachweisungen, welche ich Ihnen hier mitzutheilen die Ehre habe. Die interessantesten Papiere zur Geschichte dieser Gemeinde befinden sich auf dem Schlosse Gros-Aeulx, zwei Stunden von Metz, welches Eigenthum und Wohnsitz des Grafen Emery, Pairs von Frankreich, ist, welcher, wie es heißt, sie nicht mittheilen will. Andere Papiere sind durch die Nachlässigkeit eines Grand-Rabbin im letzten Decennium leider weggekommen!! — Zu obigem Verzeichn. No. 1 bemerke ich noch, daß der Name Thomim einer deutschen Familie angehört, und R. Ahron Thomim, Rabbiner zu Bingen im I. 1786, einen Commentar zur Agada geschrieben hat. Ts. Am Morgen des Verföhnungstages. pan bj ödw : pQTB Richter du der ganzen Welt, Der sie zu Gerichte stellt, Gieb, daß Lebensglück und Heil Deinem armen Volk zu Theil; Und das Fleh'n bei Morgenröthe Heil'gen Opferbranb vertrete: Wie des Morgens Opferweih Täglich dargebracht auf's Neu! Hüllt im Rechte hehr sich ein. Thront als Einziger allein; Sind wir dürftig auch an Thun, Denk' die, so zu Hebron ruh'n. Daß ihr Angedenken blühe. So am Abend, wie in Frühe; Wie u. s. w. Der zur Huld die Waage lenkst, Menschen Lebensdauer schenkst. Auch dein Volk im Gnadenlauf, Zeichn' es heut zum Leben auf! Und das Lebenszeichen schreibe Ihm auf's Haupt, daß stets es bleibe: Wie u. s. w. Laß erblüh'n durch's Gnadenwort, Zion, deinen heil'gen Ort! Gründe Macht und Namensruhm Deinen Treu'n im Heiligthum, Glanz des Jsai-Svhn begründe. Und die ew'ge Lampe zünde: Wie u. s. w. Muth, mein Volk, sei stark und fest, Gottes Schutz dich nie verläßt! Bleibt ihr treu nur seiner Lehr', Sei's euch sichere Gewähr: Daß er sich bei euren Sünden Huldvoll läßt im Zorne finden. Betet stets zur Gottesmacht, Ehrt ihn stets mit frommer Acht: Wie des Morgens Opferweih' Täglich dargebracht auf's Neu. M. E. St. Nachrichten und Correspondenzen. Paris, 20. November. — Das Consistoire central hat so eben einen Gesetzentwurf für eine neue Organisation des israelitischen Cultus in Frankreich herausgegeben. Das Consistorium wünscht auf die Cultusangelegenheiten unmittelbar einzuwirken, und verlangt unter verschiedenen Punkten, die seiner Verfügung zu überweisen seien, insbesondere die Macht, nach Vernehmung der Ansichten d:er Consistorien der Departements, über die allgemeine innere Ordnung der Synagogen, über die

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