Mannheim
Compact Memory

Israelitische Annalen · 1839-11-29 · Heft 48 (29.11.1839) · p. Seite 383

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 48 (29.11.1839)
Date
1839-11-29
Page
Seite 383 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3133765-3133766-3133815--0436-3134577
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

383 schäfte zu unterstützen, überhaupt aber die Industrie und die Gewerbe unter den inländischen Israeliten soviel als möglich zu befördern und in einen blühenden Zustand zu versetzen. — Die Mittel deS Vereines bestehen in den Zinsen des schon vorhandenen und weiter anzulegenden Fonds, und in den ordentlichen und außerordentlichen Beiträgen. Wenn sich noch andere israelitische Bruderschaften auflösen und an! den Verein anschließen wollen, so sind deren allenfallsiqe Fonds mit dem Vermögen des Vereines zu verbinden. *) Um Stiftungen in dem Verein zu ehren, wird der Rabbiner die Stifter nach ihrem Ableben in der von ihm nach Maßgabe der Synagogen-Ordnung jedes Jahr am Versöb- > nungstage zu haltenden Todtenfeier nennen. Ordentliche Beij träge sind die regelmäßigen Beitrage, zu welchen sich die ordentli- > chen Mitglieder des Vereines verpflichten. Weniger als 12 Kr. Quartal-Beitrag wird nicht angenommen. Außerordentliche Beiträge sind die unregelmäßigen Gaben, welche von wohlthätig gesinnten Menschenfreunden jeder Confession zu verschiedenen Zeiten und in beliebigen Quanten, ferner bei dem Aufrufen zum Vorlescn aus der Thora, bei besonderen Veranlassungen, wie z. B. bei Hocbzeilsmahlen, bei Beschneidungs-, Eonfirmatios- und Verlobungsfeicrlichkeiten u. s. w., von )l:mser des Heirathsgules und in Krankheitsfällen und bei Beerdigungen' freiwillig gespendet werden. Die der bisherigen Bruderschaft zugehörige Gesetzrolle und die zwei Ladcnrorhänge in der Synagoge werden Eigenthum des Vereines, unter der unabänderlichen Bedingung, daß sie zu keiner Zeit und unter keinem Vorwände verkauft werden dürfen. — j Unterstützt werden alle inländischen israelitischen armen! Knaben, welche aus der Schule entlassen sind, und diejenigen : inländischen armen Jünglinge, welche sich von dem von ib-! uen schon betriebenen Nothhandel zurückhalten, dagegen sich! einem ordentlichen Gewerbe, nämlich einem Handwerke, der! Landwirthschaft. der Kaufmannschaft, oder auch einer Wis-! senschaft oder Kunst widmen wollen. Die Summe der zu j reichenden Unterstützung wird nach den dem Vereine zu Gebote stehenden Mitteln und nach der Anzahl der Bewerber i bestimmt. Wo möglich sollen alle Gesuche um Unterstützung, l wenn die erforderlichen Angaben als gegründet befunden sind, j gleichmäßig berücksichtigt werben. Eine besondere Berücksich- > tigung aber verdienen: 1) arme vaterlose Knaben und 2) die i armen Söhne derjenigen Väter, welche bisher Mitglieder! der Bruderschaft der Brautaussteuer, ober Mitglieder der! Bruderschaft, welche sich aufgelöst und ihre Fonds mit dem Vermögen des Vereines verbunden hat, ober drei Jahre; lang ordentliche Mitglieder des Vereines waren, oder deren! Vorfahren eine Stiftung zu Gunsten des Vereines gemacht haben, und 3) diejenigen Lehrlinge, welche ein schweres Handwerk erlernen. — Ordentliche Mitglieder des Vereines sind die inländischen Israeliten, die regelmäßige Beiträge I entrichten. Der Austritt kann nur bei der jährlich abzubalj lenden Generalversammlung erfolgen. Der Eintritt geschieht! zu jeder Zeit, vermittelst einer einfachen Anzeige, unter Bei- > legung des laufenden Qaurtalbeitrages. (Schluß folgt.)! Großherzogthum Baden. Alt-Breisach. (Schluß.)— Indem ich unsere Verhältnisse berühre, kann ich nicht umbw, dem schon geäußerten Wunsche beizupflichten, daß unser Großb. Oberrath sich thätiger zeigen möchte, um die Organisation der religiösen Angelegenheiten zu fördern und das schon Ge- > ordnete gehörig auszuführen. Es herrscht noch überall eine beklagenswerthe Indolenz, obgleich wir durch eine höchst humane Gesetzgebung in glücklichere Verhältnisse versetzt sind, und darin eine ernste Aufmunterung finden sollten, auch in der Synagoge Gesetz und Ordnung zu handhaben und Maßregeln zu treffen, um Andacht und Belehrung im Gotteshause zu finden. — Die Rabbinen find nicht selbstständig genug gestellt, die Errichtung einer Centralcasse zu ihrer Besoldung wäre das beste Mittel, sie der Abhängigkeit zu entziehen. Wenn ihnen bisweilen die Hemmung des Fort- *) Ein sogenannter Religionsverein ist in sich selbst zerfallen, und zwei Bruderschaften sind ihrer Auflösung nahe, so daß nur noch die i<isn"ip N‘~on besteht. 1 D. Corr. schreitens bcigemessen wird, so mag das mitunter seine Richtigkeit haben, doch gilt es nicht von allen, und mehrere sehnen sich nur nach dem erforderlichen Beistände, um zu jeder Verbesserung mitzuwirken. Unser Bezirksrabbiner hat oft den Wunsch ausgesprochen, daß endlich eine Synode berufen werden möchte, wie solche nach Allerhöchster Verordnung vom Jahr 1827 alljährlich statlfinben sollte. aber seit dem nur auf dem Papiere existirt. Was im Stillen, ohne Prunk und Aufsehen, zur Förderung guter Einrichtungen geschehen kann, geschieht. Insbesondere wird die Religionswerhe der zu entlassenden Jugend in den Volksschulen aller Gemeinden unsers Bezirks sehr feierlich mit Predigt und deutschem Gesang erhebend und gemüthlich begangen. Der wohlthuende Eindruck solcher Handlung auf Ellern und Kinder wird von allen einsichtsvollen Hausvätern dankbar anerkannt, und wir haben das Glück, eine ganze Anzahl würdiger Männer zu besitzen, welche mit Frömmigkeit und edlem Eifer das Gute zu befördern streben. B. Hamburg, Nov. — Herr Salomon Heine hat wiederum seinen großartigen Sinn bewahrt, indem er zur Anlegung eines neuen israelitischen Krankenhauses 80,000 Mark Bancö hergegeben. (Ausführlich darüber in Nr. 40.) Berlin, 1V. November. — Von den jüngsten formellen Aenderungen des hiesigen Haupt-Synagogendienstes werden auswärts häufig unrichtige Begriffe verbreitet, manches weit über die Gebühr erhoben, dagegen bas Wesentlichste mit Achselzucken bemitleidet, so daß eigentlich niemand recht weiß, was in einer der bedeutendsten Gemeinden, trotz unzähliger, innerer sowohl als äußerer Hemmungen, geschehen ist, und für die Folge erwartet werden dürfte. So möge denn hier ein aus der zuverlässigsten Quelle geschöpfter Bericht Platz finden. Zunächst ist die Amtstracht des Vorsängers und die Einführung einer bestimmten äußern Haltung und Gemessenheit in der Dienftverricktung nicht so geringfügig, als es im ersten Augenblicke erscheinen dürfte, zumal an einem Orte, wo von jeder Verfügung, welche der herkömmlichen Unordnung steuern soll, Anlaß zu Beschwerden wegen angeblicher Neuerung genommen wird. Aber auch an sich hat der ganze Dienst, ohne allzuübereilte oder willkühriiche Abänderungen an Weihe und Erbaulichkeit gewonnen. Eine feierliche Ruhe herrscht durchweg, die stets als Entweihung des geheiligten Ortes anzusehende, wenn gleich auf einen edeln Zweck adzielende Versteigerung der Functionen ist abgeschaffl; der Vortrag der Gebete geschieht in einfacher Weise mit Ausscheidung aller unpassenden Schnörkel und Nedensingsangs; Alle Repliken und Responsen sind, wie die gottesdienstlichen Gesänge überhaupt, mehrstimmig harmonisch gut und regelmäßig bearbeitet und werden vorläufig von 6 bis 8 (in der Folge von gedoppelter Anzahl) erwachsenen Sängern ausgeführt, welche übrigens gut musikalisch, mit angemessener Stimme und erforderlichem Gesangtalent begabt und des Hebräischen kundig sind. Sehr feierlich macht sich die Aushebung der Gesetzrolle (no riNSl") durch das dabei von den Sängern wiederholte $722', so auch die rifc’np/ das *T2"> "p'O’»/ u. s. w., welche Stellen gemeinhin zu verworrenem Gesang der Gemeinde Anlaß gaben, hier aber durch die stille Andacht der Menge desto ergreifender m's Herz dringen. Diese wvhltkuenden Veränderungen sind nun in einer Gemeinde von 14 —1500 (?) Familien mit 7 — 8000 (?) Seelen. so durchgesetzt worden, baß nicht allein alle, tkeils wirklichen, theils nur scheinbar vorgebrachten Bedenklichkeiten beseitigt wurden, sondern baß selbst das Rabbinat sich bewogen fand, dasselbe Verfahren fürldie hohen Feste (LPim:n öffenlich zu beloben. Freilich konnte dieses nur durch Festbaltung des Grundsatzes geschehen, daß keine Willkühr gegen die feststehenden Gebete angewendet, und der und seine Quellen zur Basis genommen würden, daß manches wegen seiner Alterthümlicbkeit einmal als wesentlich Betrachtete in Ehren gehalten werde und unangetastet bleiben müsse. Zu letzterm gehört insbesondere der herkömmliche Synagogal-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.