Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 45 (8.11.1839)
- Date
- 1839-11-08
- Page
- Seite 359 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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359 an den betreffenden Stellen nieder, die Festwünsche selbst haben einen andern Inhalt rc. Von allem diesem ist hier theils gar nichts zu finden, theils nur eine Andeutung. Das Sterbekleid trägt einzig der Vorbeter, nur er allein ist ohne Schuhe; Melodiken sind gar nicht anders als sonst; man liebt in Italien den Gesang nicht, wenn er nicht vorzüglich gut ist; die Gemeinde betet stets leise mit. Während der Vorbeter niederknieet und das Haupt bis zur Erde senkt, verbeugen sich die Uebrigen nur ein wenig. Einige Privaten tragen eine weiße hübsch gestickte Mütze. Uebrigens geht jeder mit seinem Stock in die Synagoge. Der allgemeine Festwunsch lautet per molti anm e buoni (viele und gute Jahre!) Der Vorabend des Versöhnungstages gleicht allen andern und ist um nichts feierlicher; keine Frau geht in die Synagoge. In der Scuola espagnuola ist, beiläufig bemerkt, an diesem Abend der Gebrauch, daß vor dem Gottesdienst, zu nächst folgendem niJ' die rnin jnn und -oh durch das Loos vertheilt werden, und wen dies trifft, der hat die am Versöhnungstage überaus reiche Beleuchtung der Synagoge zu bezahlen. Daher werden nur die Namen der Wohlhabenden in die Urne geworfen. Mit Kerzenspenden wird hier zu Lande großer Luxus getrieben. Zu T"np kommen die Kinder, jedes mit einer Kerze in der Hand in die Spnagoge; je reicher der Vater, desto schwerer die Kerze. Am Hüttenseste hat nur der Vorsänger ein 27 V und ynnN; in der ganzen Gemeinde zu Triest, welche 6000 Seelen zählt, befinden sich davon dies Jahr nur 12, obgleich beide hier sehr frisch, äußerst schön und wohlfeil zu haben find. Das 2^ ist hier nur an der Spitze frei, alles übrige mit seidenem Bande umwickelt. Im Toskanischen ist es noch gebräuchlich, daß der Diener zur Synagoge ruft, und zwar so, daß er alle Namen der Familicnglieder zum Fenster hineinruft, sowohl der Lebenden als der Todten, seit 3 Generationen her, der Gegenwärtigen wie der Abwesenden. Ich lasse zum Beschlüsse noch das Verzeichniß der Lehrgegenstände in den israelitischen Elementarschulen Italiens folgen. Es ist entnommen dem vor einigen Wochen erschienenen „Iiivito all’ Esame publico degli scolari dell’ Imperiale Regia scuola primaria israelitica dell’ anuo scolastico 1838/zg. Jede Schule hat drei Classen, die Gegenstände sind streng als Norm vorgeschrieben, cs darf nicvt mehr und nicht weniger gelehrt werden. Wer weiter will, muß studiren. Erste Classe. Buchstabenkennen, Buchstabiren und Syllabiren, Sprechübungen deutsch und italienisch, Auswendigbuchstadiren deutsch-italienisch, das Zählen als Vorbereitung zum Kopfrechnen, Schönschreiben (für Mädchen weibliche Handarbeit.) Zweite Classe. Lesen mit Anwendung der Regeln, sammt Sprechübungen, Kenntniß der Hauptredetheile, Schönschreiben, Kopfrechnen, Auswendigbuchstadiren als Vorbereitung zur Rechtschreibung, (weibl. Handarbeit.) Dritte Classe. Schönschreiben, Kopf- und Zifferrechnen, deutsche und italienische Sprachlehre, Recht- und Dictandoschreiben, Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen (weibliche Handarbeit.) Im Hebräischen Bibel mit Commentaren, für Religion Bne Zion, Mischnajoth. Mecklenburg-Schwerin. — Auch in Norddeutschland, und in einem Staate, wo die Israeliten in alter Zeit den entsetzlichsten Verfolgungen preis gegeben waren, und bis in unsere Zeit unter einem Gesetze standen, welches ihre bürgerliche Entwickelung auf alle Weise hemmte, hat fich in diesem Jahre eine sehr wohlthätige Veränderung ereignet. Die Regierung hat endlich sich der Gemeinde - Verhältnisse der israelitischen Unterthanen auf eine Weise angenommen, welche bald auch auf eine bestimmte Verbesserung der bürgerlichen Zustände hoffen läßt. Das im Druck erschienene Statut für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Unterthanen im Großherzogthum Meklenburg-Schwerin (Fol. 16 S.) ist ein wahrhaftes Muster einer wohlgeordneten Einrichtung. Jede Gemeinde sollte sich dieses Statut zu ihren Akten legen. Mit Berücksichtigung der Lokalitäten dürften die meisten hier getroffenen Anordnungen leicht überall anwendbar und ausführbar erscheinen. Beigegeben ist diesem Statut auf dem letzten Blatte eine statistische Ueberficht, welche wir hier wiedergeben. Möchten uns doch ähnliche Uebersichten aus allen Ländern, wo Israeliten wohnen, zugänglich sein. Wir ordnen sie nach der hier angegebenen Seelenzahl; es wohnten im Anfänge 1839 in: Schwerin 290, Güstrow 183, Waren 115, Bützow 131, Teterow 108, Stavenhagen 108, Röbel 104, Crivitz 104, Parchim 95, Malchow 91, Malchin 89, Ludwigslust 86, Ribnitz 84, Grevismühlen.84, Rebna 81, Tessin 80, Krakow 79, Hagenvw79, Neubukow 77, Gnoien 77, Penzlin 73, Plan 69, Schwaan 67, Neustadr 59, Dargun 59, Brüel 56, Sülz 56, Cröplin 54, Goldberg 53, Neukalden 53, Gadebusch 48, Sternberg 39, Boizenburg 39, Dömitz 38. Laage 37, Wann 35, Grabow 32, Wittenburg 31, Lübz 28, Doberan 14, Marlow 14, Lübtheen 13 — zusam. 3142 Seelen. Württemberg. — Wie hier das Verhältniß der Israeliten in allem was öffentliches Leben betrifft, ein freundlicheres Ansehen gewonnen hat, zeigt sich jetzt bei allen Gelegenheiten. Gern erwähnen wir der Züge, wodurch sich das versöhnlichere Prinzip bekundet, wenn sie auch nur örtlich und vorübergehend hervortreten; sie entquellen einer sich immer mehr geltend machenden ächten Toleranz, welche nicht darin besteht, einander zu dulden, sondern einander die gehörige Achtung zu zollen, und selbst das religiöse Bekenntnis Anderer, sobald es mit Würbe ausgesprochen und aufrecht erhalten wird, als ein Heiligungsmittel seiner Bekenner, mit edler Rücksicht zu behandeln. Es ist ein ungemein erfreulicher Fortschritt von Seiten der herrschenden Kirche, daß sie fich selbst so weit zu mäßigen weiß, um nicht den Geist gewaltsam unterdrücken zu wollen, und es ist ein eben so erfreulicher Fortschritt der Synagoge, daß sie eine richtigere Ansicht von ihren Lehrsätzen herausgestellt hat, um viele Vvrurtheile zu zerstören, und sich selbst eine achtbare Anerkennung zu verschaffen. Die sittlichen und socialen Vortheile, welche aus solcher Verständigung entspringen, sind unberechenbar. Alles -dies findet fich schöner und ausführlicher ausgesprochen in den Reden, welche der Rabbiner, Herr Bloch in Buchau, bei Gelegenheit der Einweihung der neuen Synagoge daselbst, die am 30. August gefeiert ward, gehalten, und welche im Druck erschienen sind. Die ganze Festlichkeit trug den Character eines brüderlichen Entgegenkommens, wie wir ihn schon theilweise auch aus andern Gegenden zu schildern Gelegenheit hatten. Das Fest hat ein rein religiöses Interesse für die kleine israelitische Gemeinde, aber die, Stadt ehrte diese Feierlichkeit mit einer ungewöhnlich herzlichen Theilnahme. Der Stadtrath und Bürgerausschuß machten dem Kirchenvorstande das Anerbieten, das Bürgermilitär zur Erhöhung der Feier ausrücken zu lassen, und so begleitete dieses mit klingendem Spiele den Auszug aus der alten, und die Einweihung der neuen Synagoge. Diese letztere ist recht geschmackvall gebaut und mit 15 bronzirten Kronleuchtern geschmückt; sie hat einen Thurm mit einer Uhr und 5 accordirenden Glocken. — Die Realisirung so mancher frommen Veranstaltungen in einer kleinen Stadt mag den größern Gemeinden, welche mit ihren Verbesserungen zögern, und bei jeder unbedeutenden Abänderung die ängstlichsten Skrupel erheben, als Muster dienen, auch den Engherzigen zeigen, daß mit den sogenannten Neuerungen keinesweges so große Gefahren verbunden sind. Literatur. Herr L. M. Lambert, Grand-Rabbin des Bezirks Metz, kündigt für 6 Fr. einen kreeis de l’histoire des Hebreux depuis le patriarche Abraham jusqu’a 1108 jours an, ein Werk, welches auf etwa 500 Octavseiten, außer der 4000jährigen Ge-