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Israelitische Annalen · 1839-11-01 · Heft 44 (1.11.1839) · p. Seite 350

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 44 (1.11.1839)
Date
1839-11-01
Page
Seite 350 (sequence 6)
Language
German
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I 350 i gestiftet werde, wobei zugleich auf ihre Bildung und Erzie- ' hung und dereinstige Verwendung im bürgerlichen Leben,! namentlich auf ihre Verwendung und Befähigung zu Gewerben, Künsten und Wissenschaften, wissenschaftlichen und in-! dustriellen Unternehmungen, ein Augenmerk zu nehmen und festzuhalten sei. 2) Nur die hülflosen Kinder und Abkömmlinge der wirklichen Mitglieder des Vereines auf solche /> / . Versorgung und respective Unterstützung aus den Mitteln ^Us&hsu/ desselben Anspruch haöen, indem die Mittel desselben ledig- ' lich und ausschließlich für dessen Theilnehmer und ihre leidlichen Descendenten zu verwenden wären. 3) Der Beitritt zum Vereine, tyeils durch einen dem Stiftungskapitale angemessenen Beitrag, theils durch einen h nach Dermögensverhältnissen zu beweisenden jährlichen Beitrag zu erlangen sei. In der sichern Erwartung, daß die verehrten Mitglie-; der und Angehörigen der hiesigen Gemeinde das Zweckmäßige, Wohlthätige, Gemeinnützige dieser Veranstaltung, die gleichsam jedem Familienvater als dringende Pflicht sich bietet, gleich mir erkennen werden; bin ich so frei, hierdurch dieselben zur Theilnahme an diesem Unternehmen einzuladen, I, und die Verständigung und weitere Verhandlung mit ihnen über diese Angelegenheit einzuleiten. Wien, den 11. September. 1839. M. L. Biedermann. ij So weit der Aufruf, und wir haben nur noch zum Schlüsse den frommen innigen Wunsch hinzuzufügen, baß dieser einen edeln Zweck beabsichtigende Aufruf — wie es;; übrigens bei dem anerkannten Wohlthätigkeitssinne unsrer Milbrüder mit Zuverlässigkeit zu erwarten — Anklang und geziemende Würdigung finde! Und möge es dem greisen hochverdienten Stifter, der durch diese Anregung seinen vielseitigen Verdiensten —besonders um die hiesige Gemeinde — die Krone aufsetzt, noch lange in unserer Mitte zu weilen vergönnt sein, um das Keimen, Blühen und Gedeihen seiner schönen Stiftung selbst zu schauen! M —n. (Wien.) — Ein Schreiben vom 18. Oct. berichtigt die in Nr. 36 enthaltene, von einem andern Correspondenten herrührende Angabe, betreffend die Stiftung des seligen ic. Eskeles, aus zuverlässigen Quellen dahin, daß sie im Nominalwerthe 50,099 Gulden, im wirklichen etwas über 20,000 Gulden C. M. beträgt, und die Bestimmungen hierüber der Zeit gemäß modificirt find. Auch dies ist höchst dankenswerth. Wir holen dies aber nach, um der Wahrheit ganz getreu zu bleiben; was in gegenwärtigem Falle um so wichtiger erscheint, als andere Blätter sich in unge- ] messenen Uebertreibungen gefallen. Gleichzeitig sind auch noch einige interessante Notizen über den verstorbenen Rabbinen von Preßburg, und die im Tempel zu Wien über den verstorbenen Joseph Perl gehaltene Gedächtnißrebe eingegangen. Beides müssen wir unsrer nächsten Nummer Vorbehalten. München, den 22. September. — Das bischöfliche Ordinariat zu Augsburg hat unterm 24. Juli a. c. folgende Verordnung an die Pfarrer seines Kirchensprengels erlassen, welche ich hier wortgetreu mittheile: Das bischöfliche Ordinariat Augsburg. Um in die Verzeichnisse der Gebornen, Getrauten und - Gestorbenen der Israeliten eine strenge Ordnung und volle Genauigkeit zu bringen, wurde beantragt, die Führung der Civilstandsregister bezüglich der Juden den christlichen Pfar-; rern zu übertragen, und rücksichclich derselben hierdurch em > allgemeines gleiches Verfahren einzuführen, wie solches auch in dem Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg in Folge einer Großherzoglich Würzburg. Verordnung vom 11. Oct. 18kl (Döllinger Verordnung-Sammlung B. vi. pag. 147) statt findet. Vermöge dieser Verordnung ist 1) jeder israelitische Hausvater unter Strafe verbunden, in den ersten zwölf Stunden nach einer in seinem Hause geschehenen Entbindung, Verehelichung und nach einem Sterbefalle vollständige Anzeige davon der Pfarrey,' wohin sein Wohnort gehört, zu machen, und bei einer geschehenen Verehlichung dem Pfarrer auch die Erlaubniß der polizeilichen Obrigkeit vorzuzeigen; außerdem aber von dem Pfarrer der Polizeibehörde zur Untersuchung Anzeige zu machen. 2) Ueber obige Anzeige nach den gewöhnlichen Rubriken haben die Pfarrer besonders gebundene und rein gehaltene Bücher zu führen, und werben für jeden Fall des Eintragens, da wo nicht etwa von solchen Fällen die bei den andern Pfarruntergebenen gewöhnliche Gebühren schon bezahlt werden, 10 Kreuzer zu erheben berechtigt. 3) In geistlichen und polizeilichen Gegenständen ist nur den aus den pfarrl. Büchern gegebenen Zeugnissen der gebührende Glaube beizumessen. 4) Zum Behuf der polizeilichen Geschäfte der Distriktspolizeibehörde und des Physikats haben die Pfarrer getreue Auszüge aus diesen Registern, gleich wie von den übrigen ihrer Pfarruntergebenen verordnungsmäßig mitzutheilen. Die Herren Pfarrer werden demnach hiermit beauftragt, sich baldigst näher zu äußern, ob und welchen Bedenken es unterliege, die Führung der Geburts-, Trau- und Sterbregister der Juden den katholischen Pfarrern zu übertragen. In Abwesenheit des Vorstandes Allioli. Frankfurt am Main. — Binnen kurzem wird unser Freund und College, der Religionslehrer Dr. Creizenach, über das unverdienter Weise zu einer gewissen Celebrität gelangte Lehrbuch des Darmstädter Rabbiners eine gründliche und vollständige Beleuchtung erscheinen lassen, womit hoffentlich der Gegenstand als erledigt zu betrachten sein wird. Literatur. Ttvelve Sermons delivered in the new Temple of the Jsraelites at Hamburgh; by Dr. Gotthold Salomorr. Translated from the German by Anna Maria Goldsmid. London. John Murray 1839. VIII. & 247 S. 8. Dies Werk einer geistreichen Dame verdient schon um deßwillen auch in Deutschland bekannt zu werben, weil es einen Beweis liefert, daß in England auch das weibliche Geschlecht, für welches zunächst diese schöne Uebersetzung der 12 Salomon'scheu Predigten bestimmt ist. Verlangen nach ernsteren Büchern äußert, und sich nach häuslicher Erbauung sehnt. Die Sprache hält sich in dem edeln Schwünge des Originals, und Herr Dr. Salomon, in Deutschland genugsam als Kanzelrebner anerkannt, darf sich dieser Uebertragung sehr freuen. Die treffliche Verfasserin, Tochter eines in Angelegenheit der Emanzipationssache höchst thätig gewesenen, überaus hochgeachteten Geschäftsmannes, hat unter Leitung ihres Vaters eine ächt religiöse Erziehung genossen, und widmet die Muße, welche ihr zu Gebote steht, eben so löblichen Zwecken. Mit dem vorliegenden Werke will sie den gleichgesinnten Hausmüttern ein Mittel an die Hand geben, um ihren Kindern geläuterte Begriffe beizubringen, und zu dem Ende hat sie aus Dr. S.'s Predigten gerade diejenigen ausgewählt, welche nicht sowohl wegen der Beredsamkeit den Vorzug verdienen, sondern welche zusammen einen Cyclus der wichtigsten Religionslehren enthalten. Sie hofft daneben auch Christen eine bestimmtere Ansicht von dem israelitischen Religionsbegriff zu geben, und dadurch manche Streitpunkte von selbst abzumachen, da oft die Angreifer ohne alle Sachkenntnis streiten. Sie spricht sich hierüber in wenigen Worten recht gut aus: „Wenn in religiösen Streitigkeiten Leute von verschiedenen Glaubensbekenntnissen nicht sowohl die Differenzpunkte als vielmehr die Uebereinstimmungspunkte aufsuchen wollten, würbe der größte Theil der Zwistigkeiten und Bitterkeiten, welche das Leben entstellen, verschwinden; die Unknnde ist es auf beiden Seiten, welche die gegenseitige Abneigung meist hervorbringt. Suchen wir daher lieber einander kennen zu lernen rc." li

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