Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 43 (25.10.1839)
- Date
- 1839-10-25
- Page
- Seite 343 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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343 Replik. Gegen Hrn. Dr. Auerbach in Darmstadt. Unfern ausgesprochenen Grundsätzen gemäß übergehen wir jede böswillige Verunglimpfung unsers Wirkens mit verachtendem Stillschweigen. Wie in andern Fällen, würden wir daher auch die Insinuationen des Darmstädter Rabbiners, Herrn Dr. Auerbach, in einem Beiblatte zur Hessischen Zeitung, vom 1. Oct. datirt, der Vergessenheit überlassen, sähen wir nicht darin zugleich mit der absichtlichen Entstellung der Tendenz unsers Blattes, auch in einer andern, weit wichtigern Angelegenheit die Wahrheit umgangen, so daß Schweigen hier sün blich wäre. Wir haben uns nicht minder dazu bekannt, überall dem schleichenden Gifte der Derlarvung entgegen zu wirken, und die Wahrheit, wo sie von Eigennutz oder Herrschsucht oder Rechthaberei verdrängt zu werden bedroht wird, ohne Rücksicht an's Tageslicht zu bringen. Und so folgen wir denn unserm Berufe. Wir haben des Dr. A. jüngst erschienenes Lehrbuch der Israel. Religion gleich andern ähnlichen Produkten, in den Annalen Nr. 33 deurtheilt, — nein, kaum charakterisirt. Das Ganze trägt das Gepräge einer bestimmten Einseitigkeit so deutlich, daß wir, um nicht etwa der Partheilichkeit einer entgegenstehenden Ansicht beschuldigt zu werben! uns begnügten, das Gute darin gern anerkennend, die Schwächen des Werkes mit größter Milde und Nachsicht anzudeuten. Als wir aber vernahmen, daß man dies Buch in Schulen einführen wolle, da konnten wir, bei unserm anerkannten Eifer für eine gute und gedeihliche Erziehung der Jugend uns nicht enthalten, mit genauer Angabe der Belege, die betreffenden Behörden in Nr. 37 der Annalen auf die Unmöglichkeit hinzuweisen, ein Buch, welches alle Decenz auf eine so unverzeihltche Weise mit Füßen tritt, und eine Menge, den Geist verderbender Irrlehren als Religion darstellt, der Jugend in die Hände zu geben. Weder die Person des Verf. noch die religiöse Richtung des Buches'haben wir deurtheilt, sondern das literarische Machwerk einerseits, und dessen pädagogische Bestimmung andrerseits. Die Blätter liegen vor, jeder überzeuge sich selbst. Was erwidert der Vers.? Er setzt in ein Beiblatt der besagten Zeitung, daß „sogar die radicalen Israelit. Annalen seine Sittenlehre billigen," während sie §. 16 seines Buches und einige Bemerkungen zum?ten Gebote mit Unrecht als unschicklich bezeichnen, — alle unsre sonstigen Rügen verschweigend. Die hämische Absicht des Ausdrucks radical ist unverkennbar. Wer aber unsre Blätter liest, weiß, daß die anerkannt loyalsten Männer au unfern Annalen arbeiten, daß diese weder mit Politik noch mit Kirche sich beschäftigen, daß folglich der Ausdruck radical eine Verdrehung enthält, die sich selbst widerlegt. Es ist bedauernswerthe Schwachsinnigkeit, an einem Orte, wo die Annalen jedem zugänglich sind, sich hinter solcher Ausflucht schirmen zu wollen.' Aber uns wundert dies nicht. Leider müssen wir es gerade heraussagen, das ganze Product, welches hier in Rede steht, trägt denselben Charakter auf der Stirn. Der Titel will mit 43 A p p r o b a t oren des Werkes imponiren. Wer sind diese? Was haben sie approbirt? Wer hat sie dazu competent gemacht? — Die wichtigsten zweidavon existiren gar nicht, nämlich die angeblichen Königl. Preußischen Consistorien von Bonn und Crefeld, insofern hier von einer geistlichen Behörde die Rede sein soll. Die angeblichen Approbatoren sind die sogenannten (bloß titular so genannten) Consistorial-Rabbinen, Dr. Auerbach, Bruder des Vers., und der übrigens sehr achtbare Dr. Ulmann in Crefeld. Wie kann also jemand von Approbation zweier Königl. Preuß. Consistorien reden? Heißt das nicht auf die dreisteste Weise die Wahrheit entstellen? Was haben die 43 approbirt? alle die Unziemlichkeiten und Albernheiten dieser dem Menschenverstände Hohn sprechenden Lehrweise, welche mit marktschreierischem Getöse ihre Vollständigkeit und Frömmigkeit zur Schau stellt, um allewackernVorgänger herabzusetzen? Haben sie alle ihre, die Jugend verderbenden Bemerkungen, für pädagogische Zwecke ebenfalls bestimmt? Wir zweifeln, so lange die Akten nicht vorliegen, daß es in Israel 43 Geistliche (?) giebt, die so geistlos oder so gewissenlos wären, solchem Ansinnen beizupflichten. (Einer hat bereits erklärt, er habe nur wenige Seiten des Buches gelesen.) Und wenn es ganz so wäre, können 43 anonyme Personen durch ihre geheim gehaltene Unterschrift Unsinn und Verkehrtheiten für gescheidte Reden, grobe Sinnlichkeit für heilige Weihe erklären? Wozu aber diese Berufung auf unbekannte Autoritäten, wenn es nicht wäre, um zu blenden? Wie gar zu kurzsichtig müssen dem Verf. die Behörden erscheinen, die dadurch sich imvoniren ließen! Wir würden unsre Blätter eben so verunreinigen, wie der Vf. das Buch, wollten wir die vielen oben (37) angeführten Stellen abdrucken lassen, in denen der Verf. alles sittliche Gefühl auf eine schmähliche Weise aus der Schule zwischen Lehrer und Schüler und Schülerinnen verbannt wissen will. Man lese sie nach. Wer selbst im reifsten Alter die S. 155 (welche Herr A. sogar in der Zeitung in Schutz nimmt) und gar 1»9, ohne daß ihm das Blut in's Gesicht steigt, lesen kann, der empfehle diese Lectüre seinem Sohn oder seiner unschuldigen Tochter als Mitgabe zur Confirmation, und ersuche seinen Lehrer, die Lehren §. 116. 117. den Confirmanden zu erklären, wie Herr A. wiederholentlich fordert! Wir wollen aber nur fragen, ob 43 angebliche Approbatoren beweisen können, daß es keine Verkehrtheit sei, der Jugend in den Schulen zu sagen: Alle den Juden durch das Gesetz untersagten Speisen „geben (S. 13t>) dem Thiere im Menschen das Uebergewicht, machen Geist und Gemüth stumpf und träge! Auch schaden diese Speisen der Gesundheit!" „Durch den Genuß des Blutes würde der Mensch die thierische Eigenthümlichkeit in sein Blut aufnehmen!" Ist dies bloß Verkehrtheit? ist es nicht Nahrung für den schmachvollsten Hochmuth? So sollen israelitische Kinder in der Schule belehrt werden, alle ihre christlichen Mitbrüder als an Geist und Gemüth stumpf und träge, als in ihrem Blute thierisch vergiftet zu betrachten? Da soll dann noch reine Menschenliebe Platz finden und wirken? Was nützt da die. beste Sittenlehre? Ist es nicht eine Verkehrtheit, die Jugend zu belehren (S. 71), daß (hier zu Lande) Entblößung des Hauptes als unanständig betrachtet werde, und daß es daher unter freiem Himmel nicht schicklich sei, das Haupt unbedeckt zu lassen! Muß nicht die ganze daselbst in höchst gezwungenem Ausdruck vorgebrachte Stelle den besten Unterricht durch ekele Nebenbegriffe stören? Und berief fich der Verf. einmal auf seine Quellen, so fehlen hier noch eine Menge Vorschriften aus denselben. Warum genirt sich denn das auf Vollständigkeit pochende Buch? Ist es nicht eben so zweckwidrig, wie grundverderblich zu lehren: „Der Jude darf dem Juden weder Zinsen geben, noch von ihm Zinsen nehmen (in diesem Verbot liegt die Anerkennung, daß Gott Herr des Vermögens ist); (hört!) Dem Nichtjuden darfst du Zinsen geben, eben darum auch staatsgesetzmäßige Zinsen nehmen, weil ohne dies der Verkehr mit Nicht-Juden gehemmt würde." Auf solche Weise wird das schöne, auf ganz andere politische Verhältnisse bezügliche Nationalgesetz 2. M. 22. 24. und 3. M. 25. 3. nicht bloß gegeben, sondern ganz ungesetzlich begründet. Ist denn Gott nicht Herr des Vermögens aller Menschen? und ist nicht die zweite Hälfte verfänglich? Auch ist der ganze Ausdruck hier offenbar unklar, und die Berufung auf §. 112 nur leerer Schein. Die Rabbinen haben das Gesetz auf eine Weise entfaltet, wie es jetzt nicht mehr anwendbar ist. Bleibt es auch in seiner Kraft als Gesetz, so haben sie ja dessen Umgehung zugegeben. Warum