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Israelitische Annalen · 1839-09-27 · Heft 39 (27.9.1839) · p. Seite 307

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 39 (27.9.1839)
Date
1839-09-27
Page
Seite 307 (sequence 3)
Language
German
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307 viel verwenden, in die Armenkasse. Uebrigens erhält jeder Arme, welcher das 74fte Lebensjahr zurückgelegt hat, von der Mairie des Arrondissements 5 Fr. und nach dem 78ften Lebensjahr 8 Fr. und so fort steigend, monatliche Unterstützung. — Die Vereine leisten sehr viel. — In Beziehung auf Gottesdienst stehen noch immer bedeutende Verbesserungen zu erwarten. Das Gebäude, wo sich die Israeliten versammeln, steht in einem der schönsten Quartiere der Stadt, in der 1*116 Notre Dame de Nazareth, und trägt die Aufschrift: Temple des Israelites, und die dreifarbige Fahne, als Zeichen, daß es zu den öffentlichen Gebäuden gehört. Im Hofraum steht die große, zweitausend Personen fassende, sehr ansprechend und zweckmäßig eingerichtete Synagoge, welche sich durch eine Kanzel auszeichnet. Auf äußere Schönheit und Anstand ist viel Sorgfalt verwendet; der Rabbiner erscheint im Ornate und hat einen durch ein Gitter von der Gemeinde geschiedenen Sitz; Vorsänger und Chor haben ihre besondere Tracht und stehen auf dem Emporplatz; Synagogendiener mit Cocarde und dreifarbigen Bändern sollen Ruhe erhalten; — alles dies giebt indessen dem Gottesdienste nicht die volle Weihe und Feierlichkeit, und die Kanzel wird selten bestiegen. Hier findet sich daher noch ein ergiebiges Feld zum Anbau. So viel ergiebt sich nun aus dieser kurzen Ansicht der Verhältnisse, daß die Elemente zu einem kräftigen Gemeindeleben, ungeachtet der Zerstreuung, die sie durch die bürgerliche Freiheit erfahren mußten, wohl vorhanden sind, daß sie auch unter dem Einflüsse gesetzlicher Formen stehen, welche jede Uebereilung verhüten; daß sie aber noch eines inner« Impulses bedürfen, um mit klarem Bewußtsein zu wirken, und alle vereinzelten Kräfte zur Gesammtbildung und würdigen Repräsentation der religiösen Angelegenheiten der Israeliten in Frankreich in Ucbereinftimmung zu bringen. deren Plätze ebenfalls mehr und minder theuer sind, gleichen Zwecken zugewendet werden. Unter den drei Friedhöfen ist der kere 1a chaise der theuerste, und enthält er daher die Reste der Wohlhabenden. Der Pomp besteht theils darin, daß die Zimmer schwarz ausgeschlagen werden, theils daß der Sarg in ein weiß seiden Tuch gehüllt wird, und viele Wagen zur Begleitung dienen. Religiöse Gebräuche bei Leichenbeftattungen. Die Bestattung der Todten gehört bei den Israeliten zu den wichtigsten Gegenständen des religiösen Lebens, und namentlich wird die Begleitung für eine der Hauptpflichten gehalten. Welche Mißbräuche in früherer Zeit dabei obwalteten, und theilweise, wo nicht polizeiliche Vorkehrungen einwirken, noch heutiges Tages hie und da Vorkommen, brauchen wir nicht zu entwickeln; sie ergeben sich aus den fast in allen polizirten Staaten für nöthig befundenen, meist durch die Israeliten selbst veranlaßten oder erthcilten, bessern Anordnungen. Insbesondere wird wohl die frühe Beerdigung, worüber so viel gestritten worden ist, keine Annehmer mehr finden. Daß aber die Art der Bestattung, auch selbst an Orten, wo die äußere Ordnung hergestellt ist, noch nicht immer die religiöse Gemüthlichkeit wieder gewonnen hat, welche ihn ehedem, - wie die Formeln beweisen, eigen gewesen sein muß, wird wohl jeder einräumen. Wir können es daher nur billigen, wenn die Thätigkeit der israelitischen Behörden oder Vereine auch in dieser Beziehung das zu leisten sucht, was eine wohlthätige Wirkung auf alle Theilnehmenden äußert, und wozu die durch das Herkommen gegebenen Materialien die Hand bieten. Wir haben hier zunächst die neuern Anordnungen vor uns, welche — wenn wir nicht irren, auf Veranlassung des Predigers, Herrn Mannheimer, dessen' vielseitige Reformen bisher überall gebührende Anerkennung fanden — in Wien eingeführt sind, und halten es für zweckmäßig, dieselben, in so weit sie das Religiöse betreffen, da sie nicht gedruckt sind, hier einem weitern Kreise mirzutheilen. Sie enthalten eine detaillirre Auseinandersetzung der nvthigen Vorsichtsmaßregeln und der Einrichtungen zur Erhaltung einer genauen Ordnung, sowohl im Verfahren als in der Begleitung, — wobei wir nur den einen Punkt eigenrhümlich finden, daß „die Herabtragung der Leiche (aus dem Hause) unter brennenden Fackeln geschieht, welche so lange, brennend zu erhalten seien, bis der Leichnam in den Todtenwagen gelegt ist, worauf sie wieder gelöscht werden." Worauf sich diese Sitte gründe, ob sie bei allen Leichen geübt werde, und zu welchem Zwecke, wäre 39*

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