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Israelitische Annalen · 1839-09-20 · Heft 38 (20.9.1839) · p. Seite 302

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 38 (20.9.1839)
Date
1839-09-20
Page
Seite 302 (sequence 6)
Language
German
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302 „Mehrere andere Gelehrte unter den französischen Israeliten jener Zeit (1620) erlangten einen berühmten Namen. Wir nennen hier Salomon Azubius, einen Astronomen aus Carpentras, welcher den alten Radbinen und Gelehrten der Synagoge in Frankreich im Wissen nicht nachstand, und welchen der berühmte Peiresc bei sich behalten wollte. Azubius brachte astronomische Tafeln mit, welche dreihundert Zahre zuvor von einem israelitischen Astronomen zu Tarascon nach der Länge und Breite dieser Stadt angefertigt waren. Peiresc forderte ihn auf, sie abzuschreiben, um solche dem Gelehrten Schickhard zu übermachen, welcher, wie er wußte, sich mit der Berichtigung der Astronomie und Geographie sehr beschäftigte. Salomon Azubius begleitete die Abschrift mit 'einer sehr gelehrten Erläuterung. * *) Wenn man Jaques Gaffarel hört, so gab es damals einen andern israelitischen Astronomen, genannt R. Ch omer, Verfasser einer hebräischen Uebersetzung der Astrologie von Hamahalzel **); aber dieser angebliche Rabbiner ist nur eine erdichtete Person, und das Buch des Hamahalzel, sowie die Uebersetzung haben nirgendwo eristirt, außer in der Einbildung des armen Gaffarel, den Richard Simon (Bibiiotheque critique II. p. 237) einen Betrüger nennt. In der That braucht man nur seine „Unerhörten Merkwürdigkeiten" zu lesen, um sich zu überzeugen, daß es nur „Unerhörte Lügen" sind. 2) Betreffend Salomo ben Gais. S. 231 der Annalen. — Bekanntlich verwechseln die Spanier die Consonanten 3 und •> sehr häufig; so z. B zeichnet Mose b. Nachman aus G er on a in den Akrostichen eines tehdC/ welches anfängt '£"92 2^12, seinen Namen i-ijl-p- Demnach ist es höchst wahrscheinlich, daß Gais der bekannte Familienname jjnyi ist. Der in der Zeitschrift bezeichnete Salomo d. Abr. d. Gais b. Baruch ist der Arzt R. Salomo b. Jais, welcher ebendaselbst zu jener Zeit blühete, und sich durch viele Schriften einen großen Namen gemacht hatte. Unter andern schrieb er einen arabischen Commentar zu Aden §sras Comm. zum Pentateuch; welches Werk der Gelehrte Jakob b. Alfandari auf Verlangen des R. Samuel Zarza, nachdem er ihm auch A. Es. ü\EKyri 'D übertragen hatte, in's Hebräische übersetzte (S. -npc f. 51. 2. 87. 1. 90. 1). Dieser Comm. befindet sich noch handschriftlich in der Bodl. Bibl. wie De Rossi. Diz. Stör. II. p. 117 nach dem Urischen Catalog meldet. Der Uebersetzer des Dia. stör. (Hamberger) S. 139 g^ebt den Inhalt, mit seiner gewöhnlichen Nachlässigkeit ungenau.— In der Familie Jais findet sich auch ein R. Baruch b. Isaak b. Jais aus Corbvva, von welchem ein Comm. zu Hohelied und Koheleth in Constantinopel im I. 336 (---1576) gedruckt ist; derselbe zerfällt in drei Erklärungsarten: 1) Worterläuterung, 2) Zusammenhang des Sinnes, 3) symbolische Erklärung. Unter meinen Handschriften ist auch eine Metaphysik des Aristoteles, welche er auf Veranlassung des R. Isaak Zarphati aus dem Lateinischen in's Hebräische übersetzt hat. In der Vorrede erklärt er sich, weshalb er die lateinische Bearbeitung der arabischen vorgezogen. wieder im Stande, die gelehrten Analekten dieses unermüdlichen Forschers fortzusetzen, und werden wir in. den folgenden Nummern der Annalen eine Reibe sehr interessanter Artikel liefern. D. H. *) Cassend. in vitaPeireskii 1. Y. p. 166. 3. ed. Hag. 4to, Requier Vie de C. Peiresc. Paris. 1770. 8. p. 280. **) Curiositez inouyes, A Rouen chez Jean Bovley, rue aux Juifs MDCXXXI. 12. chap. III. p. 48, Nachrichten und Correspondenzen. Hohenems. (Schluß von Nr. 36.) — Recht gefreut'hat es mich auch, daß in Nr. 27 wieder die Aufmerksamkeit des Publikums aus das gelenkt wurde, was der jüdische Geistliche bei Kranken und Sterbenden leisten könnte und sollte, obwohl der Verfasser die Bemerkung, daß die Sache bis jetzt noch gar nicht in Anregung gebracht worden, sich hätte ersparen können, wenn er im 1. Band der „Synagoge" S. 307 und 360 — 61 nachgelesen hätte. Die Verpflichtung des Rabbiners (von oben) auf Verlangen zu erscheinen, würde jedoch, wie mir scheint, wenig nützen. Dieser hat ja da nicht als Priester, als Vermittler zwischen dem armen Sünder und seinem Richter, zu funktioniren, sondern als Freund Mutb einzusprechen, zu rathen und zu trösten; eine Freunbschaftsgabe aber muß von Herzen kommen, freiwillig bargebracht werden. Es genügt also, die Sache öffentlich zur Sprache gebracht und die jüdischen Geistlichen auf diese ihre Pflicht aufmerksam gemacht zu haben, und jeder, dem es darum zu thun ist, seinen Wirkungskreis würdig auszufüllen und in demselben so viel Gutes als möglich zu stiften, wird, falls er es nicht schon gethan, in seinem Kreise bekannt machen, daß mau ihn ohne Anstand rufen möge, und daß er stets bereit sei, auf Verlangen auch privatim nach Kräften religiösen Trost und Belehrung zu spenden. Ohnehin ist das Geschäft, wie ich bereits auseinandergesetzt, eins der schwierigsten, und ist es nicht seine amtliche Stellung, sondern seine Persönlichkeit, die ihm die Herzen öffnen und die Möglichkeit verschaffen muß, auf dieselben zu wirken, und wirb er sich's immer gefallen lassen müssen, wenn ihm ein Anderer vorgezogen wird. Was auch ganz recht ist, denn es soll dadurch keine neue Förmlichkeit eingeführt und weder ein direkter noch indirekter Gewissenszwang begründet werden. — Uebrigens weiß ich auch nicht, warum er auf den Beistand in der Sterbestunde ein so großes Gewicht legt. Da ist der Sterbende äußerst selten bei vollem Bewußtsein, und am wenigsten in der Verfassung, Belehrungen und Vertröstungen anzunehmen, die nicht längst in seinem Gemüthe feste Wurzel gefaßt. Selbst über ben Beherztesten und Gläubigsten gewinnt in der Regel im entscheidenden Momente das Irdische die Oberhand, und die Wahrnehmung — durch das Treiben der Chebra kaddischa — daß desielbe da sei, hat nicht selten eine heftige, die — letzte Erschütterung zur Folge. Aeußerste Schonung gebietet daher so wohl die Humanität als die Religion.. Auf Abstellung des im Sterbehause üblichen Unfugs, der lärmenden Gebräuche müssen wir bringen, auf Entfernung der alten Formalitäten, nicht auf Einführung neuer, wenn auch anständigerer. Wie strenge unsere allen Lehrer jede Beförderung des Todes verbieten, ist bekannt; die Sorge aber, daß der Israelit nicht ohne fromme Gesellschaft sterbe, beruhet auf Volksbrauch und kabbalistischem Aberglauben, und war den Thalmudisten ganz unbekannt. (Aus Kethuboth f. 104 a ist zu ersehen, daß das Gegentheil üblich war.) — Ich habe es daher den Mitgliedern der Chebra kaddischa in meiner Gemeinde zur Pflicht gemacht, auch nicht gefährlich Kranke fleißig zu besuchen, damit ihr Erscheinen — sonst ein Vorzeichen des nahen Todes —niemanden erschrecke, und ihnen verboten, sich zum Sterbenden, falls er es nicht ausdrücklich verlangt, hinzudrängen. Nur wenige, und zwar bekannte Personen, die der mit dem Tode Ringende gern um sich hat, sollen in seinem Zimmer bleiben, und die üblichen Gebete von einem bejahrten und unterrichteten Mitgliede still und feierlich vorgetragen werden. — Ganz verwerflich dünkt mich der Vorschlag, daß dem Geistlichen aufgetragen werde, für die Beschützung des Eigenthums des Kranken Maßregeln zu treffen. Das ist Sorge der Ortspolizei, die den Geistlichen nichts angehen soll. — Finden Sie es nicht merkwürdig, daß während auf der einen Seite die kühnsten Reformvorschläge gemacht werden, auf der andern die Kabbalah noch einen so mächtigen Einfluß unter uns übt? Um sich davon zu überzeugen, darf man nur die Ritualformulare für Sterbefälle und Beschneidungen — wo unter andern eine Anrufung des Bundesengels Eliahu;

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