Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 38 (20.9.1839)
- Date
- 1839-09-20
- Page
- Seite 299 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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299 fucke an ihm keinen Mangel, und mache keine Einwendung; jede Einwendung wäre ungerecht, denn er, Alerandersohn, ist rein und frei von jeder Sünde, die Zeugen waren falsch und die Richter werden einst Rechenschaft abzulegen haben." Aber alles dieses und die in Folge dessen im Jahr 1635 eingetretenen Verwendungen bei'm Oberr. M. So pH er vermochten nicht, diesen zur Zurücknahme seines Urtheils zu bewegen. Unterdcß hat auch das Oberjuriften-Collegium zu Prag die Sache auf Veranlassung näher untersucht, und den Herrn A. für völlig unbescholten erklärt: der Bescheid darüber lautet folgendermaßen: Erklärung des Oberrabbinats zu Prag. Rabbi Jonathan Alerandersohn, Rabbiner zu Csaba in Ungarn, hatte das Unglück durch Umtriebe böser Menschen, Verläumdungen und falsche Angaben von einigen Rabbinern unbegreiflicherweise sich so verfolgt zu sehen, daß seine ganze physische und moralische Existenz dadurch untergraben wurde. Seine unverdiente unglückliche Lage beherzigend, nabmen einige Andere, durch ihre Gelehrsamkeit, reine Religiosität und Rechtlichkeit bei der israelitischen Nation vorzüglich in Achtung stehende Rabbiner, sich ihres gedachten Amrsgenossen Rabbi I. Alerandersohn an, und obwohl das Unrecht, welches demselben widerfuhr, sich jedem Unbefangenen sogleich deutlich darftellen muß, haben dennoch diese ehrwürdigen Hirten in Israel ein ordentliches Zeugenverhör veranlaßt, um den Ungrund der ihm zur Last gelegten Beschuldigungen mehr zu bewähren und zu veröffentlichen, und es wurde dadurch das günstige Resultat für den R. I. Alerandersohn herbeigeführt, daß derselbe von diesen würdigen Rabbinern förmlich als ganz unschuldig erklärt wurde. Aufgefordert von dem humanen Dogma unserer heiligen Religion, „dem unschuldig Verfolgten beizustehen," und aus Liebe zur Wahrheit und Gerechtigkeit, folgte der gefertigte Religionsvorstand und Collegium der Oberjuristen dem Beispiele seiner achtungswerthen Amtsgenoffen, und fand sich daher bewogen, diesem verfolgten, unterdrückten, seiner Ehre und seines Erwerbes beraubten Manne, nach Möglichkeit beizustehen, und da derselbe nie zu einem Rabbinate gelangt, wenn er seine erste Rabdinerstelle nicht behaupten könnte, und sonach sein ganzes zukünftiges Wohl von dem unangefochtenen Besitz derselben abhängt, so hat der Religionsvorstand u. s. w. keine, Mühe gespart, alle Documente und alle Vorgänge bis in die kleinsten Einzelheiten zu prüfen, und auch von dieser Synode wurde klar gefunden, daß R. I. Alerandersohn unschuldigerweise verfolgt worden ist, und dadurch sehr viel gelitten hat und jetzt noch leidet. Es wurde aber auch pflichtmäßig ein vollgültiger amtlicher Synodalspruch ausgefertigt, und solcher ihm zu seinem Ausweise, Gebrauche und Fortkommen übergeben. Da aber dieses Dokument in hebräischer Sprache abgefaßt, der Gegenstand gehörig aüseinandergesetzt und auf den israelitischen Religionsgesetzen fußt, sonach es für Jedermann nicht zu lesen geeignet, und auch zu viele Zeit raubend sein dürfte, so hat der Unterzeichnete Religionsvorstand u. s. w. keinen Anstand genommen, besagtem R. I. Alerandersohn dieses rechtmäßige, wohlverdiente Zeugniß, über das ihm zugefügte Unrecht hiemit besonders zu ertheilen, und zugleich ihn dem Schutze und Beistand jedes Edelgesinnten und rein religiösen Menschen angelegentlichst zu empfehlen. Indem der Religionsvorstand u. s. w. den Allgütigen für sich und seine Amtsbrüder anfleht, bei allen ihren Handlungen sie mit einem Strahl seiner göttlichen Weisheit zu erleuchten, und alle, die das heilige Wort Gottes lehren, vor Verirrungen, Verfolgungsgeist und allen Einflüssen menschlicher Leidenschaften auf das Wahre und Gute zu bewahren, bittet es zugleich um seinen heiligen Segen für alle jene, welche sich eines unschuldig Verfolgten annehmen. Urkund dessen die eigenhändigen Namensunterschriften und das beigedruckte Amtssiegel — von dem Religionsvorstand und Collegium der Oberjuristen zu Prag, am 15. Sebat 5597, d. i. der 23. Dec. 1838. Amtssiegel. Samuel Kauders, Oberjurist und ReligionSvürsteher. Samuel Freund, Oberjurist und ReUgionSvorsteher. Der Schluß des Synodalbeschlusses lautet also: Im Gegentbeil bitten wir unsere Mitbrüder, dem Allgütigen, welcher Verfolgten beisteht, nachzuahmen, und diesen Rabbiner zu reiten von denen, die das Verdammunqsurtheil über ihn ausgesprochen baden, und ihm mit allem Möglichen beizustehen, sowohl mit Rath und Thal als auch mit Geld, so auch wir aethan. Wir haben andere überaus wichtige Motive zum Wohl des R. Jonathan darzulegen, wollen jedoch zur Schonung des Charakters jener alten und hochgestellten Rabbiner, nur ein weniges angeben, das mehrste aber noch zurückgehalten haben, denn unseres Erachtens ist dieses für jeden Redlichgesinnten genug: sollte aber Böswilligkeit und Tücke sich erlauben, unsere Worte anzufechten, so werden wir keinen weitern Anstand nehmen, noch mehrere Beweise zu liefern, ohne Furcht und ohne Rücksicht, damit alle Israeliten cs hören und sich fürchten, solchen Frevel mehr auszuüden. Samuel Kauders, Samuel Freund, Ephraim Leb Katz Tewels, Oberjuristeii u. Religionsvorstcher. Wir fügen zu diesem Berichte, welcher so manche fruchtbare Betrachtungen hervorzurufen geeignet ist, nichts weiter hinzu, als daß der seines Amtes und Einkommens beraubte Herr Alexander- . sohn, Familienvater und um so mehr des Beistandes bedürftig, jetzt in Hamburg sich aufhaltend, im Begriffe ist, sämmtliche Akren dieses zelotischen Verfahrens zu veröffentlichen. *) Gesänge zur Einleitung des Versöhnungstages. Vorbemerkung. Nachdem von mehrern baierischen Rabbinen das Unpassende, wenn auch in unserer Zeit nicht gerade mehr nach außen Schaden Bringende der bisherigen 'HX 7D Einleitung erkannt, und auch in den Synagogen des Unterzeichneten der Vortrag dieser Formel als des großen und heiligen Tages unwürdig abgestellt worben war, wurde mit Bedauern gefunden, daß wir zwar an dem Inhalte der 6«I -Ullre-Formel durchaus nichts Erhebendes verloren, wohl aber an der Melodie derselben eine der ergreifendsten und besten des Synagogengesanges eingebüßr haben. Nichts Gutes aber soll möglicherweise aus dem Bereiche unseres Gottesdienstes verloren gehen. Darum lag es auch mir am Herzen, jene schöne Melodie zu retten, und ich forderte eisten unsrer Vorbeter, Herrn I. M. Ochs zu Altenkundstadt, auf, dieselbe'in reinen Musiksatz zu bringen. Nachdem ich sie ganz in mich ausgenommen hatte, entstand wie von selbst die erste Strophe des folgenden deutschen Gesanges, zu welcher ich nachher noch zwei entsprechende andere dichtete. Hierauf wurde diese Cantate, wenn wir sie so nennen dürfen, von dem genannten Vorbeter mit der Schuljugend eingeübt, und hat auch bei den schwachen *) Wir sind gerne erbötig, Subscrivtionen aufzunehmen und zu befördern. Die Redaction. 38»