Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 34 (23.8.1839)
- Date
- 1839-08-23
- Page
- Seite 268 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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268 angemessen gewesen wäre, der menschlichen Schwäche durch feierliche Verkündigung der zu unserm Heile nöthigen Wahrheiten zu Hülfe zu kommen. Dann hätte Gott andere Mittel a» gewendet, als die, deren er sich bedient hat; aber die Offenbarung der erhabenen Grundsätze des Rationalismus, welche dahin abzielen, das beständige Schwanken des menschlichen Verstandes unter tausend Zweifeln zu verhüten, hätten jedenfalls ihre Wirkung gehabt. Doch lassen wir das, was unter andern Umständen hätte sein können, auf sich beruhen, und halten wir uns an das, was in der That geschehen ist. Abraham also war der Erste, welcher mitten in der allgemeinen Verderbniß und den heidnischen Irrthümern es verstand, für sich und seine Nachkommenschaft eine auf Wahrheit gegründete Religion zu bilden; eine Religion, wie Gott wünschte, daß der Mensch auf Erden sie übe; eine Religion, welche das ganze Menschengeschlecht beglücken sollte. Ein solch lobenswerthes Vorhaben verdiente nicht bloß den Beifall Gottes, sondern einen besondern Beistand und die Mitwirkung der Gottheit zur Förderung und Befestigung des großen Zweckes; indem sonst alle menschlichen Einrichtungen von kurzer Dauer sind. Erkräftigt ward daher die Lehre Abrahams durch die göttliche Genehmigung, und deßwegen schloß Gott mit den Nachkommen Abrahams einen Bund, welcher ewig dauern sollte. Wir finden verschiedene Bundes-Schließungen Gottes in verschiedenen Zeiten, mit verschiedenen Personen, und zu verschiedenen Zwecken. Einmal mit Noah (Gen.vi. 18, IX. 9); zwei mit Abraham, einmal in Betreff des verheißenen Landes (XV. 18) und einmal in Betreff der Beschneidung (XVII. 2); drei mit Israel, einmal zur Annahme des Bundesbuches (Exod. xxiv. 8), einmal bei Versprechung der Wunder zu Israels Gunsten (ib.xxxiv.1v) und endlich bei Androhung der Strafen wegen Uebertretung der Gesetze (Deut. xxvin. 69). Einen besondern Bund schloß Gott mit Mose (Exod. XXXlV. 27), einen ähnlichen mit dem Stamme Ahron (Num. xvni. 19) und besonders mit Pineas (XXV. 13), einen auch in Betreff der Schaubrote (Lev. xxiv. 8); Josua festigte den Bund zwischen Gott und Israel (los. xxiv, 28), so auch der Priester Iojada (Reg. II. 11) und König Iosia (id. XXIII. 3). Endlich verspricht Jeremia (XXXI. 31) in der Zukunft einen neuen Bund. Hieraus kann man wohl entnehmen, daß der biblische Ausdruck Bcrith (Bund) nicht bloß ein Bünbniß in dem Sinne einer Verbindung oder Einigung, sondern vielmehr einen Verttag bedeute, in welchem beide contrahirenden Theile sich verbindlich machen, den Gegenstand des Vertrages ins Werk zu richten. So oft daher Gott verspricht, seinem Volke etwas zu gewähren, oder dieses verspricht, das zu thun, was ihm aufgelegt wird, bedient sich die h. Schrdes Ausdrucks earath beritd, welches heißt: einen Vertrag schließen. Der feierlichste Vertrag von allen, die in den heiligen Büchern Vorkommen, ist der zwischen Gott und Israel geschlossene (Exod. XXIV. 8) zur Aufrechthaltung der im Bundesbuch enthaltenen Gesetze, deren Grundbestandtheil die mehrfach erweiterten, auf verschiedene Verhältnisse angewandten und in Form ewiger Gesetze gebrachten Grundsätze der Lehre Abrahams; wozu dann als zweiter Theil noch auszuübende Ceremonien hinzu getreten sind. Dieser Vertrag, welcher vorzugsweise einfach Berith heißt, bildet das Wesen des Iudenthums; die Tafeln, welche gleichsam in Grundzügen die ersten Bedingungen enthalten, hießen Lucboth hübbrithj die Lade, welche diese Tafeln bewahrte, hieß darum Aron habbrith. Auf diesen Vertrag spielen die Propheten an, wenn sie so oft das Volk tadeln, das Beruh elohim vergessen zu haben; auf diesen Vertrag gründet sich noch heute die feste Hoffnung der Kinder Israels auf eine glänzende Zukunft, da Gott selbst, nachdem er (Lev. XXVI. 14 seqq.) uns, wofern wir dem Vertrag nicht getreu bleiben, alle jene Strafen des Exils, der Schmach und Unterdrückung, welche sich nur zu sehr bewährt haben, auch verheißt, nicht blos den Vertrag mit dem Erzvater Abraham, sondern auch den mit Israel, nämlich den nach dem Auszuge aus Aegypten geschlossenen (V.42 u.48) in Erfüllung zu bringen. (Fts. f.) Das rationale Ju-errthum. Gern begrüßen wir eine Ankündigung unter obigem Titel, in welcher uns Herr Dr. Francolm, erster Inspector und Oberlehrer der königl. Wilhelms-Schule zu Breslau ein Werk verspricht, welches die Zeitverhältnisse zu fordern scheinen, ein Werk, welches sich zur Aufgabe macht, sowohl theoretisch die Begriffe nach den besten Quellen zu ord, nen und vor Mißverständnissen zu sichern, als auch praktisch die Wege vorzuzeichnen, wie unter den obwaltenden Umständen die fast bei Seite geschobene und von Allen zurückersehnte Religion wieder ins Leben einzuführen sei. Die schön geschriebene und wohl durchdachte vorläufige Anzeige entwickelt sehr wahr und unumwunden die Lage der Sache, und beweist gleichzeitig, baß Herr Dr. F. die ganze Größe der Aufgabe kennt, die er zu lösen unternimmt. Dennoch will er den Knoten nicht zerhauen, sondern auf historischem Boden fußend, jede Willkühr und jeden Schein einer Sektirerei vermeidend, die Prinzipien sorgfältig entwickeln und sichten und eine klare und befriedigende Anleitung zur Herstellung innerer und äußerer Einheit geben. Gr berücksichtigt hierbei vornehmlich die den herkömmlichen Gebräuchen jetzt entsagenden („nicht-fromm" ist ein üblicher, aber unpassender Ausdruck) Glaubensgenossen, und wünscht auf sie eigentlich einzuwirken. Wir sind unsrerseits überzeugt, daß Herr Dr. F. sowohl in Hinsicht seiner bereits bekannten Geistesrichtung, als auch des Standpunktes, den er einnimmt, wohl eine gediegene Arbeit erwarten läßt, und sehen wir dem Erscheinen des Werkes mit der Hoffnung entgegen, daß es mindestens zur Beseitigung vieler Irrungen und falschen Ansichten und zur Hervorbringung einiger Theilnahme beitragen werde, was genug ist, wenn nicht mehr erzielt werden kann. An bereitwilliger vielseitiger Unterstützung des Unternehmens zur Herausgabe des aus 5 Heften bestehenden Ganzen ist, bei der gegenwärtigen, sehr lobenswerthen Regsamkeit, nicht zu zweifeln.