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Israelitische Annalen · 1839-08-09 · Heft 32 (9.8.1839) · p. Seite 252

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 32 (9.8.1839)
Date
1839-08-09
Page
Seite 252 (sequence 4)
Language
German
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252 zwischen nicht schwören müssen und nicht schwören dürfen ist so fest begründet und so klar einleuchtend, daß es im höchsten Grade Befremden erregt, wie er so lange zum größten Nachtheil der jüdischen Glaubensgenossenschaft hat übersehen werden können. Es ist also die im oben angezogenen hohen Minifterialrescript vom 30. Mai ISIS erwähnte Annahme, „daß der Jude nach den Grundsätzen seiner Religion in Criminalfällen den Zeugeneid nicht leisten dürfe, oder zur Leistung desselben nicht angehalten werden könne," nach meiner vollen Ueberzeugung und Kenntniß des jüdischen Gesetzes und Rituals mit denselben durchaus nicht übereinstimmend, mithin die aus dieser prekären, alles Beweises ermangelnden Annahme abgeleiteten praktischen Folgerungen, „daß dem Eide des Juden in Criminalfällen keine vollständig gültige Beweiskraft beigelegt werden könne," völlig unbegründet, da er vielmehr, nach den Grundsätzen seiner Religion, sowohl in Civilals in Criminalfällen den Zeugeneid schwören d a r f und zur Ableistung desselben vom Landesgesetze gezwungen werden kann, und ein etwaiger deßfallsiger Unterschied zwischen diesen beiden Fällen hinsichtlich des Zeugeneides weder eine Begründung noch eine Analogie in der Lehre der jüdischen Religion findet. *) $tod)tid)tett und Correspottdenzen. Paris, 28. Juli. — Als eklatanten Beweis, wie Collisionen zwischen dem rabbinischen Zudenthume und den Pflichten, die der Staatsbürger zu erfüllen hat, auf die leichteste Weise gehoben werden, diene der nachstehende Bericht. Die Feier der Zulitage wird in Paris in der Art begangen, daß der erste Tag, der 27. Juli, ein Trauertag *) Vergl. im zweiten Hefte meiner gottesdienstlichen Vorträge die zwei Reden über den Dekalog, wo namentlich in in. und ix. so manches in diese Materie Gehöriges berührt ist. Ich spreche hier den lebhaften Wunsch aus, daß der Faden dieser eingeleiteten Untersuchung von jedwedem Wahrheitsfreund, und namentlich von meinen hochverehrten Amtsgenossen, denen nicht nur die sittlich-religiöse Veredlung unserer Glaubensbrüder, sondern auch, und nicht minder, die äußere Anerkennung derselben am Herzen liegt, nicht fallen gelassen werden möge, daß sie das Jrrthümliche in ihr mit ihrem Lichte beleuchten und das Wahre mit belegenden Beweisen unterstützen, und auf diese Weise zur Entfernung eines der größten Uebelstände aus unfern Verhältnissen ^inwirken mögen! ist, an dem in allen Bethäusern der verschiedenen Confefsionen Trauergottesdienst gehalten, das Aeußere und Innere der Kirchen mit den Trauer-Insignien geziert werden, die am 28. Morgen der Freude wieder weichen müssen. Der gestrige Trauertag war ein Samstag und zwar der bekannte Samstag des Trostes, ein Tag des Trostes und der stillen Freude für Israel. An diesem, so wie schon an allen Samstagen, ist dem Israeliten jede Trauer untersagt; dem Israeliten — aber nicht dem Staatsbürger, behauptet man in Frankreich und handelt darnach. Die Synagoge, gestern besonders zahlreich besucht, war von Außen ganz mit schwarzem Tuche behängen, das die Worte trug „27, 28, 29 Juillet 1830, auf den Mauern des Gebäudes wehten viele dreifarbige Fahnen; im Innern der Synagoge waren die Wände ebenfalls mit schwarzem Tuche beschlagen, die Lade festlich geziert, mit den Insignien der Trauer, so wie auf allen Seiten dreifarbige Fahnen wehten, die in schwarzen Flor gehüllt waren; die gelben Todtenkränze waren an den passenden Stellen angebracht. — Die Art und Weise des Gottesdienstes war die gewöhnliche; man betete die Piutim des Trostes und nach dem Gottesdienst hielt der Rabbiner eine Rebe, worin er die Iuliregierung herauspries und am Schluß ein inniges Gebet für das Heil der königlichen Familie zum Allvater sendete. Der Vorsänger trug das Kapitel 17, 81 und 118 der Psalmen abwechselnd rezitativ und mit dem Chor vor, was in der That recht ergreifend war, und damit hatte die Feier ein Ende. Die Synagoge bleibt den ganzen Tag offen und die zahlreichen Fremden besuchen dieselbe, wie die andern Gotteshäuser. Heute Morgen war die Trauer aus der Synagoge wieder verschwunden. Rheinpreußen. — Ein offizielles Schreiben aus M. vom 23. Juli, zu ausgedehnt, um hier vollständig Platz zu finden, bestätigt uns in Beziehung auf die in Nr. 24 gegebenen Nachrichten die in voriger Nr. enthaltenen Ergänzungen; bemerkt aber außerdem, daß der relativ geringe Erfolg des jüdischen Schulwesens zur Zeit in den nicht immer angemessenen Ansprüchen der Betheiligten seinen Grund habe. Die Kreis- und Stadtbehörde hat in den öffentlichen Prüfungen im Allgemeinen unter den gegebenen Verhältnissen, in allen Schulgegenständen genügende Fortschritte gefunden; nuh scheine dem hebräischen und dem biblischen Fache — welches mit dem Religionsunterrichte (drei St. wöchentlich) 17 Stunden einnimmt—zu viel Zeit gewidmet, und beabsichtige die Königl. Regierung, eine Vormittagsstunde davon abzuschneiden und andern Schulfächern widmen zu lassen. Dann hoffe man die Schule zu M. mit andern Elementarschulen auf gleichen Fuß zu bringen. Dem gegenwärtigen Lehrer, Herrn Bonnem, wird dabei insbesondere Thätigkeit und Sachkenntniß nachgerühmt. — Die Sache hat mehr lokales Interesse, daher wir jede Ausführlichkeit vermeiden. Doch erlauben wir uns, aus vieljähriger Erfahrung mit den meisten Schulverhältnissen in den preußischen Staaten näher bekannt, zu bemerken, daß sehr häufig die Ansprüche der Betheiligten mit Recht viel weiter gehen, als die der Vorgesetzten Behörden, indem

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