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Israelitische Annalen · 1839-08-02 · Heft 31 (2.8.1839) · p. Seite 243

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 31 (2.8.1839)
Date
1839-08-02
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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243 wohlmeinende Männer in der Berliner Gemeinde mir vielen Privatopfern errichteter Gottesdienst, in einem Beisaal abgehalten, dessen Prunk einem eigends erbaueten Tempel nicht, sehr viel nachgab. Vergebens aber suchte man ein bestimmtes Prinzip, das der Allgemeinheit genügen konnte. Es stand kein theologisch Gelehrter, noch viel weniger ein kräftiger und wohlvorbereiteter Geistlicher an der Spitze; die wirkenden Lehrer waren fast nur als untergeordnete Personen thätig. Das Ganze war wiederum nicht eine aus dem religiösen Stamme selbst entwickelte Frucht, sondern ein Versuch auf den veralteten Baum ein neu gefundenes Reis zu impfen. Man strebte mehr nach Befriedigung des eigenen Wohlgefallens und des ästhetischen Sinnes überhaupt, als nach innerer Durchbildung der religiösen Prinzipien mittelst der gottesdienstlichen Anstalt. Und hier trat nun das Subjektive ebenfalls hervor, und gab zur Vereitelung aller der mehrjährigen Bemühungen Anlaß; denn man möge noch so sehr die Unschädlichkeit und theilweise sogar die Zweckmäßigkeit einer solchen Anstalt gegen die geschehenen Einschreitungcn anführen wollen, so waren diese doch die natürliche Folge der ganzen Art und Weise, wie sie im Laufe von etwa sieben Jahren sich entwickelt hatte, ohne ihrer gesetzlichen Anerkennung um einen Schritt näher zu rücken. Die subjektive Seite des bestehenden Gottesdienstes hat so gewichtigen Einfluß auf die gesetzliche Leitung desselben, daß eine Stimme von daher gemeinhin mehr leistet, als die stärkste Forderung der Zeitvcrhältniffe. Wenn demnach auf jener Seite eine Vernachlässigung statt gefunden har, so darf man sich nicht wundern, daß letztere oft mit aller ihrer Dringlichkeit überhört oder abgewiescn wird. Dies bedarf einer kurzen Erläuterung um so mehr, als dieselbe Frage fortwährend in allen etwas zahlreichen Gemeinden besprochen werden muß, und in ihrer Erledigung fast überall auf dieselben Hindernisse stößt. Die subjektive Wirkung des Gottesdienstes ist der Eindruck, welchen das Gemüth von dem bloßen Begriffe der Heiligkeit aller mit dem Gottesdienste verbundenen Gegenstände, Orte, Handlungen, Worte, Töne empfängt, und die es unwillkührlich und ohne alle Reflexion offenbar durch die Macht der Gewohnheit in sich aufnimmt, so daß es, ohne zu wissen wie so, zur Andacht angeregt wird. Ist schon die Weihe an und für sich hinreichend, um selbst Nicht-Mitglieder einer Kirche durch den bloßen Anblick der für sie ganz sinnlosen Handlungen zu einer gewissen Andacht zu stimmen, so wirkt die Gewohnheit hierbei noch stärker auf die Mitglieder, für welche die Handlung ursprünglich eine heiligende Bedeutung hat, und bei dem Unkunkundigen jedenfalls als gesetzlich angeordneter Gebrauch immer einen Grad von Bedeutsamkeit behält. Die Gewohnheit macht alle diese Formen zu einem Gemeingut aller Mitglieder einer Kirche, der Art, daß alle gemeinsamen Handlungen ihnen unverletzlich sind, und jede willkührliche Abweichung dem Gemüthe als eine Verletzung seines religiösen Sinnes erscheint, welche jeder in der gemeinsamen Anstalt, zu welcher er beiträgt, als in seinem religiösen Eigenthum Beeinträchtigte nicht zu dulden sich mit Recht für befugt hält. Die beste Rechtfertigung einer Handlung darum, weil die bisherige nicht schön oder gefällig genug sei, und die neuere ansprechender erscheinen dürfte, hat keinen Werth in den Augen dessen, welcher die bestehende Form für die einzige anzusehen gewöhnt ist, die seinem und aller Andern religiösen Bedürfnisse genüge. Bei religiösen Handlungen ist die ästhetische Form nicht immer die wirksamere. Steht eine Gebetformel fest, so ist jede Uebersetzung, jede Verschönerung, jede Vermehrung oder Verminderung derselben, bei'm öffentlichen Gottesdienste eine wahrhafte Störung der Andacht, und es ist allerdings keine leichte Aufgabe, wofern nicht gesetzliche und angemessene Gründe, welche dem Volke einleuchten, vorgebracht werden, die Klage über Willkühr zu beschwichtigen, und diejenigen, welche über Verletzung Beschwerde führen, zu überzeugen, daß sie wohl daran thun, unvermeidliche Veränderungen zuzulassen, und ihre Gewohnheit in einzelnen Kleinigkeiten aufzuopfern, um dafür größere Andacht der Gemeinde und insbesondere stärkere Wirkung des vernachlässigten Gottesdienstes auf die wieder zu versammelnden Mitglieder der Gemeinde hervorzubringen. Auch diese Aufgabe erforderte ein genaues Eingehen in die bestehende Ordnung, um darzuthun,^as darin als gesetzlich ein- - geführt und positiv dem israelitischen Cultus angehörig, was dagegen als später und willkührlich eingcführr, demnach ohne alle wahre Verletzung des bestehenden Cultus als abänderlich zu betrachten sei; diese Basis war alsdann die sicherste, um jeden 31»

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