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Israelitische Annalen · 1839-07-19 · Heft 29 (19.7.1839) · p. Seite 230

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 29 (19.7.1839)
Date
1839-07-19
Page
Seite 230 (sequence 6)
Language
German
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230 Aus dem Orient. — Berichte aus dem Morgenlande schildern die Autonomie der Juden (so wie aller selbst» ständigen Religionen) und die Macht der Rabbinen in sehr grellen Farben. Alle Nicht-Türken nämlich müssen zu einem der vier Corporationen (Millet genannt) gehören, nämlich zu den Armeniern, Griechen, Katholiken oder Juden. Jedes Millet hat einen gewissen Grad eigener Gerichtsbarkeit mit executiver Gewalt, ohne weitere Verantwor» tung. An der Spitze des Jüdischen Millets steht der Hacham-Baschi (Oberrabbiner), welcher einen Uebelthäter, das heißt, einen, der gegen die jüdischen Gesetze handelt, sofort in's Gefängniß werfen, oder auch dessen Einsperrung in das türkische Gefängniß verlangen kann. Aus letzterm kann der Gefangene nicht befreit werden, so lange nicht der Hacham-Baschi den betreffenden Ferman unterzeichnet hat, den ein türkischer Staatsbeamter gegenzeichnet und ihm dann wieder zustellt, um davon, wann es ihm beliebt, Gebrauch zu machen. Wer in dem jüdischen Gefängnisse sitzt, hängt einzig und allein von der- Gnade des Oberrabbi's ab. — Es wäre interessant, genauer zu erfahren, welche Vergehungen solche Behandlung nach sich ziehen, wie oft Fälle der Art verkommen mögen, und welches gerichtliche Verfahren überhaupt statt finde. Literatur. n'PDpm aron 'c- (Zweiter Artikel. Dergl. Nr. 25.) Schon die Absicht dieses Werkes, die rabbinischen Erklärungsweifen mit dem Xexte der h. Sch. in Uebereinstimmung zu bringen, bedingt eine Hermeneutik, welche sich durch alle Klippen hindurch winden muß, um auch nur den Schein einer Rechtfertigung zu gewinnen. Der Verf. hat nicht den alten Weg eingeschlagen, welcher unbekümmert um reelle Wahrheit, nur Andeutungen aufzuweisen hat, über welche der Wanderer herumspringen muß, sondern er geht an dem Faden grammatischer und lexikalischer Formen und Jdeen- Derbindungen, wie er meint oder zu meinen vorgiebt, sicher und fest, bis er die altern Deutungen erhascht, oder wo keine ihn befriedigt, etwas neues dafür gewinnt. Wir können nun dreist behaupten, daß die Resultate des Verf. größtentheils unrichtig sind; dennoch aber ist für thalmudische Gelehrten seine Methode anregend und auf viele Einzelheiten führend, welche eine gesunde Kritik bei ihnen vorbereiten. Als Eommentar zum Pentateuch ist daher dies Werk durchaus verfehlt und fast unbrauchbar, aber als Erscheinung in seinem Kreise interessant, und an vielen Stellen auch anderweitig belehrend, zumal der Vf. alle neuern jüdischen Commcntatoren mit zu Rathe zieht und citirt, Unter diesen sind viele recht gründliche Forscher, wie Wessely, Salomon Dudno, Pappenheim und Heiden» heim rc.; andere sind mehr spitzfindige Erklärer, welche jedoch nicht gerade von gegebenen Ansichten ausgehen, sondern aus den Grundbegriffen des Ausdrucks ihre Behauptungen entwickeln; da ist es denn leicht, das Wahre aus ihren Grundsätzen zu behalten und ihre irrigen Folgerungen desto eher zu erkennen. Während man also z. B. den Entwickelungen der Begriffe von den Worten rPBWlZJ» Dt6k» ni\*u.f. w. des. in”1 zum Unterschiebe von nVP» *b Nip'1); ferner II. 5. und nOlN» IL lö- *6 rc., II. 23 oycn; II. 24. p, in. 9. j-pN» -v on u. s. w. Gerechtigkeit wiederfahren läßt, wird man sehr bald die Schiefheit der Erläuterungen von I. 4 als hiphil, und 2112 auf Gott bezogen, 'umDia „nach dem Grabe, wie er sich uns verähnlicht", II. 23. als Hälfte oder Theil, u. dergl., ohne weiteres wahrnehmen, wenn auch die Belege einigen Werth haben. VI. 18. wird rV>-Q mit vielen BeweiSmitttln für „ein Wunderwerk" erklärt, was ein Mißgriff ist. Aehnlich sehr viele Stellen. — xii. 1 wird sinnig als: „sich entschlagen, nicht weiter mit dem Gemüthe haften" erläutert, auch xn. 2 mit Beziehung auf rabbinische Aeußerungen homiletischer Art verdeutlicht; freilich keine wahre Eregese, aber doch ansprechend. XII. 13 wird die ethische Seite erörtert, und um Abraham von dem Vorwurfe des schändlichsten Eigennutzes zu befreien, wirb -piaya mit vielen Beweisstellen so gefaßt, daß es bedeutet: in Betreff deiner, d. h. „durch deine Rettung." Können wir nun dieser Erklärung nicht beipfiichten, so ist doch alles, was der Df. über die Schändlichkeit des Eigennutzes voranschickt, sehr deherzigenswerth, und selbst die Abweisung einer Rechtfertigung A.s durch den Drang der Umstände, sehr gerecht. Freilich will der Vf. nicht zugeben, daß die moralischen Begriffe ehemals verschieden waren von denen einer gebildetem Welt. Eden so soll auch xxi. 10. Sara nicht aus Selbstsucht den Jsmael verdrängen, sondern befürchtet haben, derselbe werde sich der ganzen Erbschaft bemächtigen, und beweist dieß aus □y, und am Ende gar aus t2H^; gute Andeutungen mit völlig unrichtigem Resultat. — XXVin. 11 will er mit Heidenheim, nach dem Vorgänge der Rabbinen erklären: Jakob habe mehrere Steine um seinen Kopf, gelegt, was denn V. 18 wieder eine Erklärung nothwendig macht. Seine Belege scheinen hier etwas treffender. XXXI. 6. njnw billigt er die Ansicht, baß das n als Dual gelte, und bringt Belege dazu. Es frägt sich, ob diese grammatische Bemerkung sich bewähre? — XXXV. 22 u. XXXVI. 31. macht der Vf. alle möglichen Anstrengungen, um dort die Sittlichkeit und hier die Authenticität der Beziehung auf ibumäische Könige zu retten. Wir verweisen unsere Leser darauf, so wie ferner auf Exod. XIX. 19. XX. 3 und unzählig viele andere Stellen, welche des Abenteuerlichen genug darbieten, um unser Urtheil zu rechtfertigen. Es giebt literarische Werke, die einen subjectiv en Werth haben, nämlich als Beleg für den Standpunkt des Verfassers und derer, die von denselben Gebrauch machen, und da mag denn immerhin die Kritik ein Auge zudrücken. pN rra Enthält eine gründliche Widerlegung, und Antwort auf des Herrn vr. Kreizenach, Predidiger in Frankfurt am Main, Reeension, und Einwendung, in seinem Buche jim gegen die

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