Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 27 (5.7.1839)
- Date
- 1839-07-05
- Page
- Seite 214 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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214 vorausgegangen sind, mitgerechnet, SV Seelen mosaischen Glaubensbekenntnisses nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ausgewandert. Eine große Menge von Zuschauern aus 'Nahe und Fern war bei'm Abschiede herzugeströmt. Kein Auge blieb thränenleer, eine tiefe Wehmuth bemächtigte sich aller Herzen, denn es waren dießmal nicht bloß junge Leute, sondern 6 Familienväter mit Frauen und Kindern. Wahrhaft rührend und herzergreifend war es, als ein Greis von achtzig Jahren, von dessen 12 Kindern nun 11 ausgewandert sind, von 3 Kindern und 14 Enkeln, von denen der jüngste kaum zwei Monate alt ist, Abschied nahm. Die Ursache dieser befremdlichen Erscheinung in Würtemderg liegt zum Theil darin, baß schon seit 30 Jahren her viele von hier nach den Vereinigten Staaten auswanderten, dort ein gutes Unterkommen und freiere Thätigkeit fanden; diese luden nun ihre daheimgebliebenen Verwandten zu sich hinüber, versahen sie selbst mit den nöthigen Ueberfahrtsmitteln, und es ist für ihre Ankunft jenseits des Meeres schon alles vorbereitet. — Die hiesige Kirchengemeinde zählt gegen 580 Israeliten. Da nun die Zahl der Ausgewanderten bis jetzt auf 92 Seelen angewachsen ist, so macht dieß schon den fünften Theil der Gemeinde aus, ein Umstand, der fühlbare Lücken entstehen läßt. — Dieser Partie schlossen sich übrigens einige Familien von Buttenhausen an. — Von den vielen Plackereien, die anderwärts die Auswanderer zu bestehen haben, hört man übrigens bei uns nichts, denn nach §. 32 unserer Verfassungsurkunde steht jedem Staatsbürger ohne Zahlung eines Abzugsgeldes die Freiheit der Auswanderung zu, und obgleich Hierselbst eine Gutsherrschaft ist, so ist doch nie eine Anforderung in Folge der Auswanderung angesonnen worden, da dieß mir der Verfassung in grellem Widerspruche stünde. — Die hiesigen Auswanderer haben sich auch mit den nöthigen Religionsrequisiten als: Gesetzrolle re. bestens versehen. — Grvßherzogthum Baben. — Ueber die neuesten Schritte in Beziehung auf die bürgerliche Stellung berichten wir, sobald ein Resultat erfolgt sein wird. — In kirchlichen Angelegenheiten hat die Seitens der hohen Regierung erfolgte Ernennung des Herrn vr. Jsaac Hochstaedter, Großherz. Badeni'chen Hospital-Arztes zu Carlsruhe, zum Mitgliede des Oberräths an der Stelle des verstorbenen S. v. Haber, allgemeine Freude erregt. Herr Dr. H. war seit einer Reihe von Jahren Synagogenrath und hat als solcher mit unermüdlichem Eifer gewirkt, so baß voy seiner Thätigkeit im Oberrathe viel Gutes erwartet werden darf. — Ein anderes Schreiben klagt über das lange, in vielen Beziehungen nachtheilige Provisorium im Rabbinate. Bald sind es zwei Jahre, daß der Oberland-Rabbiner gestorben ist und noch hört man nichts von einer Wiederbeschung des verwaisten Amtes. Einstweilen wurden und werben dessen Functionen von einem Amtsverweser versehen. Aber wie überhaupt die Provisorien nicht laugen, so auch hier, insbesondere in unserer bewegten Zeit, die ein festes und kräftiges Auftreten zur conditio sine qua non macht. Ein provisorischer Beamter muß immer in seinem Wirken unentschieden, in seinen Reden ausweichend, in seinen Handlungen schwankend erscheinen, um nirgends anzustoßen. Es ist daher zu wünschen, daß von Seiten der höchsten Lanbcsbehörden hierin bald erfreuliche Vorsorge getroffen und die Einsetzung eines obersten kirchlichen Beamten recht ernstlich befördert werben möchte. Vom Neckar. Juni. — Die thätige Königl. Würtemb. Oberkirckenbehörde soll, wie man hört, die Anordnung treffen, daß Beschreibungen von sämmtlichen Rabbinaten des Landes gefertigt und eingcsendet werden. Dieselben haben, neben dem statistisch-topographischen Theil, besonders die speciell israelitischen Verhältnisse im Auge, als: seit wann sich die Ansiedelung der Israeliten im Orte herdatirt, wieviel und welche Geistliche dort funktionirt haben. Dadurch dürfte so mancher des Andenkens der Nachwelt würdige Name der Vergessenheit entzogen werben, waS für die israelitische Geschichte im Allgemeinen und für eine Kirchengeschichte insbesondere von Interesse sein wird. Dieß stimmt auch ganz mit der Tendenz und dem Wunsche der verehrt. Rebaclion der israelitischen Annalen in Nr. 22 derselben überein, woselbst nehmlich um Einsendung von Verzeichnissen über Gemeinden und Rabbinen gebeten wirb. — Es wäre daher sehr zu wünschen, wenn sämmtliche Rabbinen Deutschlands und des Auslandes Beschreibungen ihrer respec. Rabbinate anlegten und das Wlssenswürbigste und die eminentesten Namen den öffentlichen Organen mittheilten. Eine solche Nomenclatur müßte manches Interessante und noch Unbekannte an bas Tageslicht fördern. St. Gallen, 11. Juni. (Schluß.— Auch die gesetzlich bürgerliche Stellung der Gemeinde ist weit günstiger als in andern Provinzen der österreichischen Monarchie, mit Ausnahme Italiens. Zum Grunde liegt das Baierische Judenedikt von 1813, das jedoch stets mit österreichischer Milbe interpretirt und durch manche Begünstigung wesentlich verbessert wurde. Oie Juden haben keinerlei besondere Abgaben zu entrichten, dürfen in ganz Vorarlberg ungehindert Häuser und Grundstücke kaufen und verkaufen, und sich auf jeden Zweig bürgerlicher Industrie legen, da man ohnehin dort von keinem Zunftzwange weiß. Nur im Heirathen sind sie auf die gedachte Normalzahl beschränkt, obwohl der Gemeinde seitdem drei Familien ohne Matrikelrecht überwiesen worden. Diese Beschränkung ist jedoch bis vor Kurzem wenig gefühlt worden, theils weil der erste Sohn auch bei Lebzeiten des Vaters ohne weiters heirathen darf (wodurch denn doch eine Vermehrung der Familie möglich wird), theils weil Mehrere ausgewandert sind. Erst voriges Jahr trat der Fall ein, daß ein Bräutigam (und zwar aus einem der blühendsten Hauser), wegen.Mangels einer erledigten Matrikel Anstand fand, der erst durch den Tod eines unbeerbten Familienvater gehoben wurde. Es ist inbeß vom Vorstande noch kein Schritt bei der Regierung gethan worden, um die ganze ober theilweise Aufhebung dieser Beschränkung zu erwirken, was vielleicht nicht so gar schwer sein dürfte, da sich, erweisen ließe, daß die Gemeinde dem Lande nur Nutzen bringt, und man nicht ohne Grund besorgen muß, daß wenn den Heirathslustigen fortan Schwierigkeiten gemacht werden, die Reichen, wie es schon manche gethan, nach Italien ziehen, und nur die Aermeren Zurückbleiben werden. Was die kirchlich-religiösen Verhältnisse betrifft, so wird in der dortigen schönen und großen Synagoge, die durch zweckmäßigere innere Einrichtung noch gewinnen würde, seit vielen Jahren das Wort Gottes in eindringlicher Weise vorgetragen. Sollte es leer ausgegangen sein? Sollte es, wie es sicherlich aus einem warmen Herzen kommt, noch nicht den Weg zu den Herzen sich gebahnt, oder darin gar keinen Haltpunkt, keinen fruchtbaren Boden gefunden haben? Das kann ich nicht glauben, auch sprechen dagegen die vielen vereinzelten löblichen Bestrebungen, die sich in neuerer Zeit dort kund gegeben. Soll ich aber die Wahrheit ohne Umschweife heraussagen, so muß ich bekennen, daß das lebendige Wort der Lehre noch nicht ganz durchdrungen, wenigstens noch keinen reli giösen Gemeinsinn erzeugt hat. Als, schlagenden Beweis führe ich an, daß die Vorträge und Bestrebungen zu einer besseren Gestaltung des Kultus bisher noch keine kräftige Unterstützung gefunden. Die Hindernisse liegen keineswegs in diffenrenben religiösen Ansichten (da der Rabbiner das Zutrauen der Gemeinde in einem hohen Grabe besitzt und Einrichtungen die kein Geld kosten und kein Interesse verletzen, auf keine Schwierigkeit stoßen), sondern einzig und allein in engherzigen Privatrücksichten und