Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 27 (5.7.1839)
- Date
- 1839-07-05
- Page
- Seite 210 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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210 zustellen, nichtssagende Handlungen willkührlich zu symbolisiren, und die Nicht-Anerkennung dieser Ideen gar mit einem Anathem zu belegen. Jeder übergebe das Resultat seiner Studien als solches der Oeffentlichkeit, aber auf Unfehlbarkeit hat niemand Anspruch. Man wird am Ende dahin kommen, daß die Grundsätze möglichst stabil bleiben, während das Leben stets reformir t wird. Selbst wenn in der Theorie jeder herkömmliche Gebrauch noch so sehr symbolisirt werden kann, so wird doch dadurch die Hauptwirkung einer tüchtigen religiösen Gesinnung noch nicht erreicht; das Volk, welches die große Mehrzahl bildet, mag und soll nicht über Ideen brüten und von Religion träumen, es ist kein Priesterreich, wenn es auch idealisch so genannt wird, sondern es will und soll nach klaren Grundsätzen seine Gesinnung bilden, aber dabei dem wirklichen Leben angehören und ohne beständige Gewissensangst fleißig streben und arbeiten, sich und Familie ehrlich ernähren, und dem Staate wie alle andern Mitbürger dienen. Zu solchen praktischen Zwecken helfen keine Subtilitäten, sondern sichere und bestimmte im Leben anwendbare Lehren, deren unsere Religion einen so unversiegbaren Reichthum besitzt, daß cs in der Thar nicht nöthig ist, zu so luftigen Idealen seine Zuflucht zu nehmen, um dem Volk eine wahrhaft religiöse Haltung zu geben. Die alten Grundsätze sind ächt und gut, an der Grundlehre ist nichts zu ändern, die Mißbräuche aber müssen weggeschafft werden. Was zu dem Einen oder Andern zu rechnen sei, das hat der literarische Streit auszumachen! — U e b e r das Verhalten bei Sterbenden. (Von demselben Verfasser.) Auf praktische Gegenstände in meinem Wirkungskreise mein Auge richtend, finde ich einen Punkt noch sehr im Argen, und bis jetzt noch gar nicht in Anregung gebracht, nämlich das Verhalten bei Sterbenden. Jedermann weiß, wie Höchst unzweckmäßig bisher die Andachten bei Sterbenden geübt werden, indem oft Personen, die gar nicht den Inhalt des Sündenbekenntnisses und der Gebote kennen, solche dem Kranken vorsagen, ohne irgend einen gemüthlichen Eindruck auf den Kranken und die Anwesende» zu machen, und wie wenig überhaupt dieser Gebrauch leistet. — Fern von aller Nachahmungssucht oder der Absicht, dem Geistlichen ein Recht, das ihm in unsrer Kirche nicht zukommt, vindiciren zu wollen, ^möchte Einsender dieses Vorschlägen, die Sitte einzuführen, daß diese Berathung des Sterbenden (ich wähle diesen Namen als den paffender scheinenden) zum Wirkungskreise des jüdischen Geistlichen gehören möge. Es müßte einen sehr wohlthuenden Einfluß üben, wenn statt der unwissenden, rücksichtslos ihre Formeln hersagenden Personen, die jetzt die Krankenstuben eher beunruhigen, als zur Andacht stimmen, der Geistliche verpflichtet wäre, auf Verlangen zu erscheinen, nach Befinden der Umstände dem Sterbenden Worte des Trostes und Friedens zu sagen, ihm den Inhalt der Gebete zu Gcmüthe zu führen, und ihn würdig zur Scheidestunde vorzubereiten. Einen wahrhaft segenrcichen Eindruck würde dieß auf die Umstehenden!und die Familienglieder machen, ihren Schmerz lindern, ihr Gemüth beruhigen, ihre Gesinnungen befestigen und bessern. Häufig würde noch ein äußerlicher Nutzen damit verbunden sein, wenn dem Geistlichen zur Pflicht gemacht würde, da wo nicht bereits anderweitig dafür gesorgt ist, mit Zuziehung der Behörden, für die Beschützung des Eigenthums des Kranken Maßregeln^ zu treffen, dessen etwa nöthigen letztwilligen Verfügungen zu beaufsichtigen, und sowohl dem Sterbenden als der leidtragenden Familie mit Rath und That zur Seite zu stehen. — Alles dieses lag den Rabbinen bisher ganz fern, und doch ist gerade hier die Möglichkeit vorhanden, recht viel Gutes zu stiften, und insbesondere auf die Gemüther der Unwissenden einzuwirken. Die Sterbestunde hat so viel Feierliches an sich, sie erinnert so sehr an des Lebens Ernst, sie öffnet so sehr alle Gemüther der Belehrung, daß ein kräftiges und wohldurchdachtes Wort hier mehr ausrichtet, als jeder andere vierjährige Unterricht. Eine anstößige Neuerung wäre die Realisirung dieses Vorschlags gewiß nicht; es bedarf nur einer bestimmten gesetzlichen Anweisung, so ist einem traurigen Mißbrauch gesteuert, und ein für die Sittlichkeit ersprießliches Verfahren in's Leben gerufen.