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Israelitische Annalen · 1839-06-28 · Heft 26 (28.6.1839) · p. Seite 205

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 26 (28.6.1839)
Date
1839-06-28
Page
Seite 205 (sequence 5)
Language
German
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205 bergische Fabrikate nach Mailand und andern Städten des Lombardifch-venetianischen Königreichs, wo sie ihre Niederlagen haben, auch nach Wien. Es giebt auch deren, die eigne Fabriken unterhalten und viele Hände beschäftigen. Den Hausirhandel betreiben nur wenige, (besonders im Verhältniß zu andern Gemeinden der österreichischen Monarchie) und . selbst diese halten sich meistens in Südtyrol auf, holen also auch ihr Brod aus der weiten Ferne. Dagegen zählt die Gemeinde mehrere Professionisten, die sich sehr anständig ernähren, und bestehet in derselben ein Verein zur Beförderung bürgerlicher Gederbsbesonders der Handwerkslhätigkeit. Dieser ist Anfangs September 1834 auf Aufforderung des jetzigen Rabbiners gestiftet worden, hat seitdem über WO si. meist an Lehrgeld für Handwerkslehrlinge verausgabet und erst kürzlich durch neu entworfene Statuten und durch ein Legat von 500 fl., das der am 14. Mai l. I. verstorbene H. Isaak Löwengard zur Fundirung desselben bestimmt, . eine festere Basis erhalten. Schabe, daß die Armen diese ,! Wohlthat noch nicht gehörig benutzen, und lieber ihre Söhne! in einer Handlung unterzubringen suchen, was jedoch um so schwerer hält, als sie ihnen im Orte, wo nur eine Elementarschule ist, nicht den gehörigen Unterricht verschaffen können, und so die besten Jugendjahre ohne bestimmten Beruf in halbem oder ganzem Müßiggänge verschleudern lassen. Der Grund eines so ausgebreiteten Handelsverkehrs ist zunächst zu suchen in der Lage an der Gränze der Schweiz und an der Hauptstraße zwischen Deutschland und Italien, liegt aber auch vielleicht in der Geschichte dieser Gemeinde. Ohnehin muß es auffallen, wie sich diese Gemeinde in einem Lande, wo mau sonst den Juden keine Zuflucht gestattete, (in Innsbruck sind nur acht jüdische Familien und in Botzen zwei *) ansäßig, obwohl an beiden Orten alte Synagogen und Begräbnißplätze) — habe bilden können? Zur Lösung dieses Räthsels bient die einfache Bemerkung, daß Hohenems bis in die letzte Hälfte des vorigen Jahrhunderts eigene Grafen gehabt, unter deren Schutz sich einige Juden zuerst gegen Anfang des Schwedenkriegcs dort niederließen. Die Gemeinde war jedoch sehr klein, bis sie vor etwa 90Jahren durch die Vertreibung der Juden aus Sulz**), einem Dorfe im Landgericht Feldkirch, einen Zuwachs erhielt. Auf diese Vertreibung hatten die Stände deS Oberlandes (d. i. Landgericht Feldkirch) angetragen, vorgeblich, weil sich die Juden nicht dem Landsturm an geschlossen (von dem ihre Häuser dafür wacker geplündert und beschädigt worden), und die Bewilligung dazu von der Kaiserin Maria Theresia erhalten; sie mußten jedoch, damit der Fiskus nicht in Schaden komme, die Zahlung der Judensteuer übernehmen. Mit der Zeit verglichen sich die Oberländer jedoch *) Das Haupt der einen «st k. k. Postmeister, der einzige jüdische in der Monarchie. **) Daher der Name des berühmten Vorsängers der israe!. Gemeinde zu Wien, (Dulzer) der noch einen 82jährigen Vater in Hohenems hat, dessen Großvater damals Vorsteher seiner vertriebenen und zersprengten Gemeinde die Aufnahme bei'm Grafen erwirkt. mit den Hohenemser Juden dahin, daß diese die Steuer bezahlten und dafür die Erlaudniß erhielten, im Oberlande freien Handel zu treiben. Erst als Hohenems kaiserlich wurde, hörte die Zahlung auf. Bei der Beschränkung des gräflichen Gebietes und der feindlichen Stimmung in der Nähe, sahen sich aber die armen Israeliten, zufrieden ein Asyl für ihre Familien zu haben, genöthigt, in der Ferne ihre Nahrung zu suchen. Und was war natürlicher, als daß das nahegelegene St. Gallen und Botzen, früher (vor der Gränzsperre) der Hauptplatz für den deutsch-italienischen Handel ihre Aufmerksamkeit auf sich zogen und sie vorzüglich anlockten? Von da aber zu den italienischen Seehäfen, wohin sie sich jedoch viel später begaben, war kein großer Sprung mehr. Dem aufdlühenden Wohlstände hatte auch die Gemeinde vorzüglich ihre außerordentliche Vermehrung durch innern Anwachs zu verdanken, denn selbst nach der Aufnahme der Sulzer zählte sie erst ungefähr 25 Familien, und schon im Jahre 1813 wurde unter der daierischen Regierung die Nvrmalzahl derselben auf 90 festgesetzt, während im Ganzen mehr Auswanderungen als Einwanderungen statt fanden. (Schluß folgt.) Lteber die Verfaffnirgs-Werhältniffe der israel. Gemeinde zn Dresden. (Schluß.) Als nun aber der Herr Ob. R. seinen aus 103 Paragraphen bestehenden Entwurf, welcher zwar die trefflichsten Grundsätze zur Organisation eines Gememdewesens enthielt, jedoch theils von den in Sachsen bestehenden Observanzen und Einrichtungen zu sehr abwich, theils die kleine und nicht bemittelte Gemeinde Dresdens nach einem zu großen Maaßstabe beurtheilte *), dem Stadtrathe übergeben hatte, so berief Letzterer im Juli 1837 die inzwischen erwählten Aeltesten- Amtsoerweser, welche dieses belästigende Amt mit Aufopferung ihrer moralischen und materiellen Kräfte aus reiner Hingebung für bas Wohl der Gemeinde übernommen batten, theilte ihnen den Entwurf mit, und fügte die Weisung hinzu, „daß sie nunmehr ebenfalls ihre Ansichten über das Gememdeverfaffungswesen in einem, wo möglich der sächsischen Stäbteordnung mehr anzupaffenben Entwürfe aussprechen möchten, wobei ihnen freistünde, die vom Herrn Oderrabbiner aufgestellten Grundsätze, so weit sie sie den Zuständen der kiesigen Gemeinde und den Verhältnissen der sächsischen Verfassung angemessen fänden, mit aufzunehmen." Dieser Auftrag des Stablraths ward einem inzwischen auf einer Reise begriffenen Aeltestenamts-Verweser nach seiner Rückkunft am 21. August 183? nochmals besonders crtbeilt und als die gewünschte Arbeit, wegen ihrer Umfänglichkeit, Ende Septembers desselben Jahres noch nicht beendigt war, so wurden die Aeltestenamts - Verweser von Seiten des Rathes sogar zur Beschleunigung ermahnt. — Sie waren also zur Ausarbeitung des Statuts gewiß nicht unberufen. *) Der Herr Oderrabbiner äußerte selbst, daß er bei Abfassung seines Entwurfs hauptsächlich nur ein Theom«, wie jüdische Gemeinden überhaupt ordnungsmäßig einzurjchten seien, den Behörden barzulegen beabsichtigt habe, um Letztere auf diese Weise von dem auch unter Juden herrschenden Sinn für Ordnung und Gesetzlichkeit zu überzeugen, und dieser Aufgabe entspricht der erwähnte Entwurf auf die musterhafteste Weise.

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