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Israelitische Annalen · 1839-06-28 · Heft 26 (28.6.1839) · p. Seite 202

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 26 (28.6.1839)
Date
1839-06-28
Page
Seite 202 (sequence 2)
Language
German
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T — 202 — haben. Ein solches untrügliches Urtheil ist nicht nur möglich, sondern auch wünschenswerth, ja nothwendig, weil es sonst an Mitteln sehlen würde, die Religion vollständig und mit aller Gewißheit zu erkennen. Sowohl die h. S. als auch die mündliche Tradition bezeugen, daß ein solches untrügliches Gericht wirklich eingesetzt und angeordnct worden ist. Die verordneten Beisitzer dieses untrüglichen Gerichts sind die 70 Aeltesten, welchen auch die klare deutliche Lehre der Religionswahrheiten, nebst der Erklärung und Erläuterung der Gesetze übergeben worden ist, um solche ihren Nachfolgern unverletzt weiter zu überliefern. Von dem Bestände dieser Tradition und von der wirklichen Annahme und in's Leben eingetretenen Ausübung der in der h. S. enthaltenen Gebete, wie die Synagoge solche ausgelegt und verordnet hat, finden sich schon Spuren in den vor dem Bau des zweiten Tempels verfaßten Büchern, in Esra, Nehemia und Daniel; und noch mehrere Belege in den während des zweiten Tempels verfaßten Schriften, in den BB. der Maccabäer, im B. Sirach und im Josephus. Diese Traditionen und die von der Synagoge angeordnete und vom Volke angenommene und in's Leben .eingetretene Ausübung der Gesetze, wurden ungefähr fünfzig Jahre nach Zerstörung des zweiten Tempels von den damaligen Volkslehrern, welche miEetrübniß die verderbliche Einwirkung der Verfolgungen auf die Religion befürchteten, gesammelt, und in die Mi sch na (zweite Schrift) niedergelegt, welche auch bis auf die heutige Stunde, für die in allen Welttheilen zerstreuten Gemeinden Israels, als allgemeine Norm und Kanon galt. Die Art und Weise aber, wie diese Mischna abgefaßt und niedergcschrieben wurde, beweiset auch zur Genüge, daß sie keineswegs eine neue und bisher unbekannte Auslegung und Ausübung der in der h. S. enthaltenen Gesetze vorschreiben und in's Leben rufen wollte, sondern daß im Gcgentheil sie nur die schon längst von der Synagoge sanctionirte und vom Volke angenommene traditionelle Ausübung der Gesetze zu ordnen und feftzuftellen suchte. Am Eingänge dieses Werkes heißt es z. B. nicht, daß man Morgens und Abends das Schema gebet verrichten soll; dieses setzet die Mischna als etwas schon längst Bestehendes voraus, und beschränkt sich blos darauf, die Zeit und Stunde dieses Gebetes festzustellen: sie lehret nicht, daß man ein tägliches Morgengebet zu verrichten habe, sondern sie bestimmt nur die Zeit dazu; die Mischna lehret ferner nicht, daß veut. VI. 8. 9. nicht symbolisch zu nehmen sei, sondern sie setzt die Ausübung dieser Gebote, wie solche von der Tradition vorgeschriebcn und von der Synagoge angenommen im Leben daftehet, voraus, und beschränkt sich bloß darauf, die Reihenfolge der darin verzeichneten Verse, und die Art der Anfertigung zu bestimmen und zu ordnen: selbst manchen Gebrauch, welcher in der h. S. gar nicht ausdrücklich erwähnt ist, setzet sie als längst bestehend voraus, und bestimmt nur das Wenn und Wie? Ueberall hat sie die längst bestehende traditio- . nelle Praxis vor Augen. Bei Darstellung solcher Gesetze, die an Landbesitz in Palästina geknüpft waren, und folglich bei Abfassung der Mischna nicht mehr praktisch im Leben daftanden, berufet sie sich ausdrücklich auf die Tradition und auf die frühere Observanz*). Uebcrhaupt findet sich in der Mischna nie ein Streit über Auslegung der Gesetze, oder über Hauptbeftandtheile desselben. Diese waren immer von der Synagoge nach der traditionellen Observanz fest geordnet und bestimmt. Die Meinungsdivergenzen in der Mischna betreffen meist nur unwesentliche Nebenbestimmungen, welche sich in der Praxis verschiedenartig eingeschlichen hatten. Diese wurden nun bei Abfassung der Mischna sorgfältig geprüft und nach dem Ausspruch der Mehrheit entschieden, wobei aber doch auch die Meinung des überstimmten Einzelnen mit angemerkt ward, weil dessen Behauptung ebenfalls auf eine, wenn jauch irrige und eingeschlichene Ansübung gegründet war. Einige Jahrhunderte später, als das Volk in noch größere Zerstreuung und Sklaverei gerieth, konnte ihm die Mischna, wegen ihrer Kürze und der Tiefsinnigkeit ihrer Sätze, nicht mehr genügen, und es wurde eine ausführliche Erläuterung derselben nothwendig erachtet, welche auch in's Werk gesetzt, unter dem Namen Talmud verbreitet und von den Gemeinden als gültig angenommen wurde. Es erhellet nun schon hieraus, daß es ein Jrrthum ist, wegen angeblicher Mängel des Talmuds, die Autorität der Tradition bestreiten und theilweise verwerfen und entkräften zu wollen, da ja die Tradition keineswegs aus der Interpretation *) Edioth häufig.

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