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Israelitische Annalen · 1839-06-21 · Heft 25 (21.6.1839) · p. Seite 199

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 25 (21.6.1839)
Date
1839-06-21
Page
Seite 199 (sequence 7)
Language
German
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199 zu wünschen übrig. Lehrer sind noch nicht angestellt, und j die Einzelnen, welche sich dem pädagogischen Berufe widmen, hängen nur von Privatvorträgen ab. An Geistlicken fehlt es uns zur Zeit noch ganz und gar, und öffentliche Vorträge werden schmerzlich vermißt. Bisher hörten wir nur hin und wieder die Predigten verschiedener hier zufällig anwesender Candidaten. Zur Anstellung eines Geistlichen fehlen vor. nähmlich die erforderlichen Geldmittel. Wir hoffen indeß durch eine Vorstellung, mit welcher wir uns höhern Orts zu wenden beabsichtigen, durch die Gnade, mit welcher Se. Majestät wiederholentlich die Wohlfahrt der israelitischen Gemeinde befördert hat, auch zur Vervollkommnung unsers Cultus in dieser Beziehung unterstützt zu werden, wodurch wir in den Stand gesetzt sein werden, in unserm heilsamen Bestreben regelmäßig fortzuschreiten. — Aus der Pfalz. Bei'm Ueberlesen meines Berichtes (Nr. 22) über die hiesigen Zustände finde ich Veranlassung, hinzuzufügen, daß wenn es dort heißt, der Zweibrücker Appellationshof habe sich dahin ausgesprochen, als bedürfe der Ausländer keines Moralitätspatents, dies auf einem Jrrthum beruhe, indem es in der betreffenden Angelegenheit nicht zu einer Anwendung dieses Rechtsmittels kam, welches bis jetzt, zufolge eines ältern Regierungs-Rescripts, auch gegen Auswärtige benutzt werden kann. Wir mögen also fremde Kaufleute, welche diesseit Geschäfte machen, nicht durch unsere Bemerkung irre leiten, vielmehr sie auf die Chikane verweisen, welche bisher noch demjenigen zusteht, der sich der gesetzlichen Ausflucht bedienen will. Betreffend die Breslauer Schulen, S. 94 unten, ist der Redaktion auf die beigesetzte Frage keine nähere Aufklärung geworden. Zur Vermeidung eines Mißverständnisses halten wir daher für nöthig, folgendes zu bemerken: Bei unsrer nähern Bekanntschaft mit den Leistungen des Herrn Dr. Munk sowohl, als des Herrn Miro, — welche beide auch an der berühmten Königl. Wilhelmsschule unter der Direktion des Herrn Dr. Francolm, ersterer noch besonders von der Regierung mittelst einer Vocation als Inspektor, als Ordinarien angestellt sind, und bei der Voraussetzung, daß ihre Leistungen in Breslau selbst, so wie von den Behörden auch von allen Privaten gebührend anerkannt seien, hatten wir gern den Grund der von unserm — übrigens sehr sachkundigen und zuverlässigen Correspondenten — behaupteten Mangelhaftigkeit einer Anstalt genauer nachgewiesen gefunden; denn die Israeliten bedürfen im Schulfache, namentlich in Anstalten für Religionsunterricht, noch mancher Erfahrung, zu deren Niederlegung die Annalen mit dienen sollen. Inzwischen ist die Einmischung persönlicher und individueller Ansichten, ja oft die Adstcht durch einen stillen Fingerzeig lokal nützlich zu wirken, in Correspondenzcn fast nicht zu umgehen, und manches darf dabei nur als individuelles Urtheil angesehen werben. — Die Sache betrifft diesmal eine von Seiten des Oder-Vorsteher-Collegiums Anfangs 1838 eingerichtete Anstalt für Religionsunterricht, welcher der Jugend beiderlei Geschlechts, den Knaben von Herrn Miro, den Mädchen von Herrn Dr. Munk, wöchentlich je 4 Stunden ertheilt wird. Diese Einrichtung ist an vielen Orten nachahmenswerth, und ähnliche gesonderte Religionsschulen bestehen auch anderswo mit gutem Erfolge. Da die Breslauer Anstalt mit so allgemein geschätzten Lehrern beseht ist. so könnten Mängel nur etwa in der. Unzulänglichkeit des Planes oder der Unausführbarkeit der Curse oder in rem lokalen Dingen bestehen; letztere wären uns gleichgültig, ersteraber hätten für die Oeffentlichkeit bedeutenden Werth. Wir wünschten daher den innern Plan jener Breslauer Religionsschule hier miltheilen und allenfalls hinzufügen zu können, was der Vorstand noch zu vervollkommnen beabsichtigen dürfte. Es wäre dies sehr lehrreich für andere Gemeinden. Ueber die Verfassungs-Verhältnisse der israel. Gemeinde zu Dresden. (Fortsetzung.) Den Grund hierzu legte denn auch die in Folge des ständischen Antrags vom 30. Oct. 1834 erlassene h. Verordnung, wornach bas isr. Cultus- und Schulwesen, wovon die Regierung bisher gar keine eigentliche Notiz genommen hatte, der speciellen Aufsicht des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts untergeordnet und letztere Behörde mit Veranlassung geeigneter Reformen beauftragt wurde. — Der Entwurf zu einem Regulative über Organisation des jüdischen Cultus und Schulwesens ward nun von Seiten des Ministeriums durch den Stadtrath der israelitischen Gemeindeältesten zugefertigt, um mit Zuziehung einiger befähigten Gemeindeglieder darüber gutachtlich zu berichten. Da inmittelst der vorherige Kreis-Rabbiner zu Teplitz, Dr. Frankel, mit großer Stimmenmehrheit zum Oberradbiner von Dresden erwählt worden war, so setzte man die Abfassung des verlangten Gutachtens dis nach seiner Ankunft aus, um seine umfassenden Einsichten und geläuterten Erfahrungen hierbei zu benutzen. Zm Februar 1837 erschien das Regulativ des h. Ministern des Cultus, welches den Inhalt des eingereichten Gutachtens größtentheils bestätigte. Wenn nun letztgedachtes Regulativ die Organisation einer geeigneten Cuttusverwaltungs-Behörbe aus dem Mittel der Gemeinde zwar festsetzte, so war doch hierbei zu wenig auf die politische Verfassung der Gemeinde Rücksicht genommen worden, so Sachkenner sogleich wahrnehmen mußten, wie sehr fta&'oü-' der im Regulative verfügten Zusammensetzung des sogDßnnten geistlichen Verwaltungs-Ausschusses Conflicte entstehen würden, welche eine neue Verwirrung zur Folge haben könnten. Namentlich mangelte es an zeitgemäßen Instructionen für die Aeltesten, um als Norm für die Gemeindeverwaltung zu dienen: man fühlte das Bedürfniß der genauen Bestimmung eines Wahlmobus, und einer geeigneten Controle, so daß die Verwaltung von der Vertretung der Gemeinde getrennt und, während die Verwaltung den Aeltesten belassen, für die Vertretung und Controlirung hingegen ein besonderer Ausschuß errichtet würde. Da nun um diese Zeit einer der Aeltesten mit Tode adgegangen war und der Stadtrath wegen des zu befolgenden Wahlmodus in Zweifel sich befand, Io machte er deßhalb eine Anfrage bei der Königl. Kreis-Direction zu Dresden. Letztere ordnete im März 183? an, (nicht vor drei Jahren, wie es in Nr. 14. der Annalen heißt) baß der Stadtralh einen geeigneten Wahlmodus — nebst den zur Verbesserung der innern Verfassung der jüdischen Gemeinde etwa zweckdienlichen Einrichtungen" vermittelst Berichts vorschlagen solle, sich aber hierbei des ohnmaßgedlichen Gutachtens der isr. Aeltesten und anderer achtbarer und sachkundiger Gemeindeglieder bedienen könne. Es war also durchaus in der k. Verordnung nicht die Rebe von einem vollständigen, alle Verhältnisse der Gemeinde sogleich definitiv regelnden Statute, besonders da die religiösen Zustande erst vor Kurzem durch ein Regulativ geordnet waren, und man in politischer Beziehung von den Verhandlungen des Landtages bald eine andere bürgerliche Stellung erwartete. Eben so wenig war (wie der Correspondent in Nr. 14 sagt) die Verordnung an die Aeltesten ergangen, das Statut anzufertigen, sondern der Rath war vielmehr mir dem Entwürfe beauftragt worden und ihm war es überlassen, voll wem er deshalb ein Gutachten verlangen wollte. Cs kommt uns nicht zu. die Gründe zu beurtheilen, welche den H. Oberr. damals bewogen, dieß Gutachten nicht im Vereine mit einem aus dem Schooße der Gemeinde zu bildenden

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