Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 25 (21.6.1839)
- Date
- 1839-06-21
- Page
- Seite 194 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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194 eine durch ihre allgemein bekannten Tugenden hochverehrte Familie einen Einfluß zu gewinnen sucht, welcher nicht ohne nachtheilige Folgen sein kann." Jedermann kennt den Namen des H. Lehren, eines Mannes, welcher seinen ganzen Reichthum nur zum Wohlthun verwendet, welcher mit unermüdlichem — einer bessern Sache würdigem — Eifer seit zwanzig Jahren für die Armen in Palästina sich fast aufopfert; — dieser Mann wirkt aus seiner gänzlichen Zurückgezogenheit vom Weltleben, durch seine, ihm im Wohlthun gleichenden, Brüder auf eine große Menge, und hier insbesondere auf die Wahl desjenigen, welcher das geistliche Oberhaupt der Israeliten zu Amsterdam werden soll." „Wir sagen es gerade heraus, heißt es dort, wir achten diese drei Männer im höchsten Grade, sowohl wegen ihrer Religiosität, als wegen ihrer brüderlichen Liebe und der Verehrung der jünger» Brüder gegen den Aeltesten; aber dieß darf uns nicht blind machen gegen ihre Grundsätze, gegen ihre Absichten, und gegen ihr Verfahren in der fraglichen Angelegenheit. Je höher sie in der Meinung stehen, desto mehr gebietet die Pflicht allen, die auf der Höhe der Zeit stehen, gegen sie aufzutreten!" „Das Oberhaupt dieser drei Männer lebt so abgeschieden von der Welt, daß er unmöglich die Forderungen der Zeit kennen kann. Ein Klausner kann nicht wissen, was der Gemeinde Noth thut; er wird wiederum nur einen Klausner empfehlen, den man in der Ferne verehren soll, der aber nicht als Geistlicher und Rathgeber dem Volke zur Seite stehe. Welche Anstchtcn sie haben, ersieht man deutlich schon daraus, daß sie es nicht wagen, einen Schüler des seit so vielen Jahren bestehenden, von ihnen selbst reichlich unterstützten und unter ihrem Einfluß thätigen Rabbinen-Seminariums vorzuschlagen, sondern durchaus einen Ausländer hereinzuziehen suchen. Ein Ausländer kann aber nicht so leicht dem Amte genügen. Ohne uns in eine Darlegung Der nöthigen Eigenschaften hier für jetzt einzulassen, bemerken wir nur, daß die Zeiten sich geändert haben, und es nicht mehr steht, wie vor 50 Jahren. Ein Mann, welcher nichts weiter leistet, als daß er Morgens zweimal so lange betet, als Andere, dann sich in's Talmudstudium vertieft, zu Mitternacht um die Zerstörung Jerusalems klagt und bis zur Morgendämmerung über den Folianten liegt, zwei Mal die Woche fastet, einige Mal im Jahre feine Gelehrsamkeit zeigt, — sonst aber sich höchstens um einige kasuistische Gewissensfragen.bekümmert — kann zwar ein sehr braver und verehrungswürdiger Mensch, aber nicht ein Rabbiner, ein Geistlicher sein, wie ihn die Zeit verlangt. Und doch steht zu befürchten, daß die Wahl gerade wieder solche Eigenschaften begünstigen wolle, und allenfalls einige bessere Eigenschaften täuschend vorschiebt." „Das Schlimmste bei der Sache ist, daß außer den verehrten Brüdern Lehren, die meisten Reichen sich fast ganz von der Gemeinde zurückzichen, bloß den weltlichen Vergnügungen sich hingeben, und die religiösen Angelegenheiten völlig auf sich beruhen lassen, folglich nicht einmal recht wählen können, wenn sie auch wollen; die Armen aber abhängig sind, und ein kräftiger Mittelstand vermißt wird! —Daher wird es dringend nöthig, allen denjenigen, welche irgend Sinn für das Bessere haben, die Wichtigkeit des Gegenstandes allen recht lebhaft vorzuführen, die Theilnahme durch Hinweisung auf die Folge anzuregen, und alle Kräfte dahin zu vereinen, daß die Wahl einen Mann treffe, welcher fähig sei, ächte Religiosität einzupflanzen, einen Mann voll Wahrheitsliebe und Gottesfurcht, einen Mann, der beseelt von Eifer und bekannt mit dem Bedürfniß der Zeit, seinem Berufe ganz und gar | lebe, durch sein lebendiges Wort die Gemeinde bes lehre und erwärme, und durch das Licht seines jj Geistes seine Gemeinde erleuchte und für Gegenwart!! und Zukunft die wahre Wohlfahrt Israels befördere." ii Wir werden über den weitern Gang der Sache jj seiner Zeit berichten. Nachtrag zu den Verhandlungeu über den Bnrgereid. (Nr. 24.) Die Art und Weise, wie gegenwärtig im Königreich Sachsen durch die Verordnung vom 13. Mai, welche wir hier wörtlich folgen lassen, geordnet ist, und wonach endlich mehrere Gcwerbtreibende erst vollkommen in Stand gesetzt sind, von ihrem Rechte als Bürger Gebrauch machen zu können, ist für Publicisten und Rechtsgelehrre gewiß von hoher Wichtigkeit. Wir erwarten, daß die deßfallsigen Verhandlungen im Druck erscheinen. Hier geben wir nur einige Andeutungen, so weit es unser beschränk-