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Israelitische Annalen · 1839-06-14 · Heft 24 (14.6.1839) · p. Seite 188

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 24 (14.6.1839)
Date
1839-06-14
Page
Seite 188 (sequence 4)
Language
German
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188 Lende, welches in jenen zu Ablegung eines einfachen Bürgeret-! des erfordert werdenden Formalitäten liegt, auseinander, setzten, namentlich auch unter Andern den Rechtspunkt beleuchteten, „ob, nachdem das von den Ständen votirte Gesetz die Juden, welche das Bürgerrecht erlangt haben, in allen den Punkten mit den christlichen Bürgern gleichgestellt habe, worin eine Ausnahme nicht ausdrücklich festgesetzt worden sei, die Regierung ermächtigt sein könne, hinsichtlich des jüdischen Bürgereides eine von der bei christlichen Bürgereiden beobachtet werdenden Form so bedeutende Abweichung zu verordnen?" — Der Oberrabbiner Dr. Frankel begleitete diese Vorstellung mit einem theologischen Gutachten, worin er den beregten Gegenstand vom Standpunkte der israelit. Religion aus, nach allen Seiten hin gründlich und erschöpfend darstellte, auf das Unpassende, Unrichtige, ja sogar Schädliche jener Formalitäten hinwies, namentlich die geistliche Admonition, die Zurhanbnehmung des Pentateuchs, so wie die Einschaltung der Spnagogennamen in Wegfall gebracht zu haben wünschte. — Es erfolgte hierauf eine nochmalige Rückfrage von Seiten der obern Behörde an den Oberrabbiner, die von ihm gemachten Vorschläge noch näher zu mvtiviren, und den 24. Mai wurde endlich eine h. Verordnung d6 dato 13. Mai 1839 publizirt, welche die in der Verordnung vom 22. November 1838 enthaltenen Vorschriften w i eder zurücknimmt und dagegen für die Bürgereibe der Juden folgende — mit den christlichen Bürgereiden ganz analoge — Formel anordnet, als: „Der zu Beeidigende spricht mit bedecktem Haupte, indem er die rechte Hand*) in die Höhe erhebt: Ich N. N. (wo blos die bürgerlichen Vornamen und erblichen Geschlechtsnamen, nicht aber die Spnagogennamen genannt werden), „schwöre bei dem Gotte Israels, daß ich re." — Es findet weder eine Admonition noch die! Anfassung eines Pentateuchs statt! — Historische und literarische Analecten, von vr. Carmoly in Brüssel. 12. Ueber mehrere ältere didaktische Gedichte. Die jüdischen Barden bewegen sich meist nur auf dem Felde der Morallehre und Religion. Unter diesen sind einige nicht genug bekannt, daher wir über dieselben nach Kräften Auskunft geben wollen. R. Hai Gaon (saeo. X.) schrieb ein sehr schönes Gedicht ethischen Inhalts, unter dem Titel: 1^2 s2* Ich besitze davon eine alte Handschrift. Es ist auch gedruckt, aber bloß unter dem Titel iD'O* Auch *) Christen heben drei Finger in die Höhe, als Symbol der Trinität. Oie Erhebung der ganzen Hand gründet sich auf die Stelle Ken. XIV. 22. R. Samuel Hannagid (saeo. Xi.) schrieb ein Gedichtgkeichen Inhaltes und benannte es mit demselben Namen. Aus diesem besitze ich viele Auszüge (oder Fragmente?), welche beweisen, wie richtig Chan«» m urtheilt, wenn er sagt, daß dessen Verse höchst dunkel seien und des Commentars bedürfen. Juda b. Tibbon empfiehlt dicß Gedicht seinem Sohne in dem bekannten Ermahnungsbriefe. — Joseph ben Isaak den Kimchi, welcher nach ihnen lebte, schrieb das Gedicht ^jp^f t£Hpn Die Literatoren Sabtai (vergl. Siphte Jesclieaim 81. Nr. 208) und Iechiel (Seder haddoroth 178. 3) geben den Titel dieses Werkes □'jOEri an; der Catal. Oppen, nov. 456 setzt es als eins und dasselbe mit dem gleich betitelten Werke des Salomo Gabirol in der Tibbon'schen Uebersetzung. Es scheint, daß alle diese Berichterstatter das Buch selbst nicht gesehen hatten, und nur nach Hörensagen schrieben; denn die beiden Werke haben nichts mit einander gemein, außer daß beide einen ethischen Stoff behandeln; auch enthält das Gadirol'sche Werk 64 Abtheilungen, unseres nur 22. In der Vorrede giebt der Verfasser Joseph Kimchi ganz deutlich seine Idee bei Abfassung dieser Sammlung von Sinnsprüchen an, und erklärt, daß er die verschiedenen Lehren, theils aus hebräischen, theils aus arabischen Schriften gezogen, in hebräische Verse gebracht und unter angemessenen Rubriken zusammengestellt hat. Deren sind 22 nach der Zahl des Alphabets, jeder der Buchstaben hat zum Schluß einen Reimvers, welcher den Inhalt des Ab- > schnitts und die Zahl seiner Verse angiebt. Die Abschnitte betreffen: l) Weisheit; 2) Demuth; 3) Bescheidenheit; i 4) Keuschheit; 5) Mäßigung der Sinnlichkeit; 6) Vertrauen; 7) Geduld und Ergebung; 8) Genügsamkeit; 9) Wohlthätigkeit; 10) rfcswrft (Armuth u. Leihen?); 11) Schweigen und Reden; 12) Wahrhaftigkeit; 13) Geselligkeit; 14) Freundschaft; 15) Verschwiegenheit; 16) Verhalten in der Gesellschaft; 17) Regententugend; 18) Eitelkeit und Stolz; 19) Neid; 20)-; 21) Leumund und andere; 22) , Uebersicht der sogenannten Sittenlehre. (Es fehlt uns hier l Nr. 20; übrigens ist das Ganze, wie man sieht, weder i logisch geordnet, noch ist es sehr vollständig. I.) Das Mibchar | liappeninim betreffend, bemerke ich, daß ich eine Ausgabe j Soncino 1488 besitze, welche mit einem Eommentar von Josua b. Israel Nathan versehen und vom Salomo b.! Perez Bonne foi (einem Franzosen) corrigirt ist, welcher |j letztere noch aus französischen Quellen Verse hinzugefügt hat. J Ich halte ihn sogar auch für den eigentlichen Verfasser des Commentars. In der Vorrede sagt er, daß jeder Vers j dieses Buches sich unendlich entwickeln, auch an Bibel und Talmud — worin gewiß alle Weltweisheit enthalten sei — anlchnen lasse; er begnüge sich aber mit einfacher Erläuterung der Worte, worin er keinen Vorgänger habe. Das Buch habe seinen Namen: Schönste Perlen, wegen der Vortrefflichkeit seines Inhaltes, sei aber sehr schwerfällig, weil es aus dem Arabischen übersetzt worden.

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