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Israelitische Annalen · 1839-06-07 · Heft 23 (7.6.1839) · p. Seite 180

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 23 (7.6.1839)
Date
1839-06-07
Page
Seite 180 (sequence 4)
Language
German
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180 richls ein künftiges Geschlecht mit erziehen zu helfen, dem endlich unverkümmerte Gerechtigkeit werben und die Mühseligkeit seiner Väter fremd bleiben möge. ES ist sein heiliger Beruf, dem Gottesdienst, dieser göttlichen Anstalt zur Verbreitung und Belebung des sittlich-religiösen Gefühls, vorzustehen, die religiösen Angelegenheiten der Gemeinde zu überwachen und auf jedem Kreise seines Einflusses für das Höhere und Göttliche zu leben und zu wirken. Ist das, alles nicht mehr als Auslegung des Ceremonialgesetzes, die freilich von dem Kreise seiner Pflichten nicht ausgeschlossen werden darf, und verleihet solche Thätigkeit und Arbeit im Weinberge Gottes nicht einem Pfleger einen kirchlichgeistlichen Charakter? Ist die Fähigkeit zu solch heiligem Berufe nicht wichtig und würdig genug, um von der Staatsbehörde beurtheilt und genehmigt und anerkannt zu werden? Liegt in dem Begriff einer bloß geduldeten oder erlaubten Kirche, wofern die zu ihr Gehörenden vom Staate als Bürger und Unterthanen anerkannt werden, der Grund zur Jsolirung und Erclusion von der in ihren Folgen unberechenbaren Wohlthätigkeit eines höhern gesetzlichen Schutzes, welcher allein im Stande ist, einer geduldeten religiösen Ueberzeugung die nöthigen Garantien zu verleihen, daß sie in ihrem Geiste und Sinne gebandhabt und vertreten wird, daß in ihrer Manifestation und äußern Erscheinung als Kirche alle die hohen Zwecke erreicht werden, die in ihrer Mission liegen und von den höchsten Interessen der Menschheit im Allgemeinen und des Staates insbesondere geboten werben? Aber es ist so gewiß, daß dieß radbinisch-kirchliche Moment noch einen dunkeln, von dem Lichte der Weisheit noch nicht gehörig beleuchteten Punkt in der so sehr weifen und erleuchteten Gesetzgebung unseres theuren Vaterlandes bildet, als die väterlich - wohlwollende, humane Gesinnung der hohen und weisen Regierung gegen uns über jeden Zweifel erhaben ist. Es ist dieser Punkt noch ein trauriges Vermächtniß einer hingestorbenen Zeit, wo die Religion in ihrer äußern Vertretung gegen jede Berührung einer fremden Hand mißtrauisch gemacht, in ihrer abgeschlossenen Theilnahmlosigkeit an allen, außer ihrer selbstgezogenen Linie liegenden Bestrebungen der Zeit, jeglicher Einmischung von Außen widerstrebend, leider sich selbst den Schein gab, als fei ihr lebenswarmer Geist zum stagnirenden Ceremonialgesetz versteinert worden und solchen Argwohn rechtfertigte, und ich gebe der Hoffnung Raum, daß eine liebevolle und unbefangene Würdigung der, wenn auch nach Innen dieselbe gebliebenen, doch in ihrer Wirksamkeit nach Außen veränderten Stellung des jüdischen Geistlichen eine heilsamere Gestaltung der Dinge herbeiführen wird." Jedermann wird hierin Wahrhetten erkennen, deren weitere Entwickelung ohne Zweifel der Gesetzgebung nicht gleichgültig bleiben wird. Die Borträge selbst entsprechen ihrem Zwecke, sind richtig disponirt und gut stylisirt, so baß sie sich gewiß des .allgemeinen Beifalles zu erfreuen haben werden. Historische und literarische Analecten, von De. Carmoly in Brüssel. 11. Die Israeli. Schalcheleth hakkabdala schreibt bei Isaak Israeli: „er habe über Theologie und Medicin Werke verfaßt, über 160 Jahre gelebt und sei unverehelicht im I. 640 d. i. 88P nach der Zerstörung Jerusalems gestorben. Ein Buch püTi nenne seinen Verfasser Joseph den Isaak Israeli, welcher vielleicht derselbe sei, der mit R. Ascher (um 1300)Briefe gewechselt. Man erzähle, Isaak Israeli habe ein Mißverständniß mit R.' Ascher gehabt, welches sich dann wieder aufgeklärt; auch habe er durch ihn aufgefordert das Buch verfaßt. Da aber die Zeit nicht stimme, so sei der letztere wohl ein Enkel des ersten Israeli." Fast jedes Wort ist hier unwahr, 940 ist nicht 880, sondern 871 nach der Zerstörung; das Buch ist nicht von einem Joseph, sondern von Isaak, wie in allen Mscr. zu lesen, und alle frühern Literatoren bezeugen, s. Abrav. Majeae Jeschua46.2. Der bei R. Ascher vorkommende heißt Israel; auch kann er der Zeit nach nicht Enkel eines Mannes sein, der 400 Jahre früher lebte, und der unverehelicht gestorben ist. Kaum sind die unzähligen Fehler dieses Buches der Erwähnung werth; in obiger Stelle aber beruft er sich auf ein Werk |y>S ’Hj/tS'/ welches in der Provence von einem überaus sachkundigen Gelehrten verfaßt ist, der alle Einzelnheiten sorgfältig aufzeichnete; daher müssen wir uns näher danach Umsehen. Die erste Angabe nun ist daraus getreulich adgeschrieben, und stimmt überein mit dem Berichte über eine Geschichte der Aerzte in arabischer Sprache von^ibu-^bi- Osaiba, welcher im Abschn. 13 folgendes schreibt: „Jsac den Soleiman Jsraili war ein berühmter Arzt und großer Gekehrter, und hat sich durch Schriften einen großen Namen gemacht; er hieß gewöhnlich: Abu Jakub, doch ist sein Name Jsraili. Geboren in Aegypten und daselbst, besonders der Augenheilkunde beflissen, ging er später nach Kairwan, studirte unter dem Arzte Isaak den Amram, und ward Arzt des Königs von Afrikia, Abu Mohamed Abdallah Mahdi. Er blieb unverehelicht. Als man ihn fragte, ob er nicht wünsche, Kinder zu hinterkaffen, antwortete er: „Nein! Ich hinterlaffe der Wett meine Abhandlung über die Fieder." Nach andern soll er geantwortet haben: Ich hinterlaffe vier Kinder, die meinen Namen besser erhalten werden, als leibliche Kinder, nämlich die Bücher: Ueber d. Fieber, über Nahrungsmittel, über d.Urine und über die Elemente. Er starb gegen 320 (— 932. n. Chr.) Uebrigens schrieb er außerdem noch viele Bücher, als: Garten der Philosophie, eine Logik, eine Einleitung zur Heilkunde u. v. a." Außerdem erwähnt derselbe Schriftsteller, daß Israeli von seinen Werken über die Urine auch Compendien gemacht; wahrscheinlich ist dieß das oben Erwähnte; von ihm befinden sich in der Pariser Bibliothek auch eine Abhandlung über Wassersucht, und eine über Melancholie.

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