Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 22 (31.5.1839)
- Date
- 1839-05-31
- Page
- Seite 175 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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175 4) dem Oberrabbiner in seinem Wirken hülfreich zur Seite zu stehen und 5) für richtige Haltung eines gehörigen Geburtsbuches zu sorgen, in welches die Namen sämmtlicher Gemeindeglieder, so wie Jahr und Tag der Geburt verzeichnet werden und welches unter specieller Leitung und Vertretung des Oberrabbiners geführt wird. 6) über die Wirksamkeit gedachten Ausschusses in Beziehung auf Schulsachen wirb unten §. 21 gehandelt. Der geistliche Verwaltungsausschuß ist auch befugt, ge» gen diejenigen, welche sich seinen Anordnungen wibersetzen, Ordnungsstrafen zu erkennen, welche entweder der Synagogenkasse , in Sachen des Gottesdienstes, oder der Schulkaffe in Sachen der Schule anheimfallen, jedoch die Summe von drei Thaler —„ —„nicht übersteigen dürfen. (Schl, f.) Literatur. Bes Juifs en Pologne. Examen de leur' Condition sous le point de vue Historique, Legislatif et Politique, par 0. Louis Lublinerj polonais emigre, avocat a la cour d’Appel de Bruxelles, j 1839. 336 S. kl. 8. (chez l’auteur et chez j Muquardt libraire.) Diese mit Geist verfaßte Schrift vertritt die Sache der Juden des Königreichs Polen mit derjenigen Mäßigung und Besonnenheit, welche nicht ohne Berücksichtigung und Wirkung bleiben kann. Das historische Moment ist, wenn auch nicht durch großen Reichthum von Hülfsmitteln unterstützt, über deren Sparsamkeit vielmehr der Verf. selbst klagt, doch genugsam beleuchtet, um die Wünsche, die er ausspricht, zu begründen. Die nähere Kunde von den socialen Verhältnissen seiner Landsleute verbürgt andrerseits eine gewisse Zuverlässigkeit in seinem Urtheile über die Glaubensgenossen selbst, die er von so manchem Vorwürfe nicht freispricht. Der Verf. giebt im ersten Buche eine kurze Geschichte der Juden in Polen, nach Czacki (spr. Tschatzki) mit Zuziehung der andern Quellen, Dlugoß, Kromer, und Josts. Die Juden wanderten ohne Zweifel schon zur Zeit des ersten Kreuzzuges in Polen ein. (Wir glauben noch früher.) Von ihren Schicksalen verlautet wenig; Casimir der Große (j-1370) war ihnen, man sagt seiner jüdischen Concubine wegen günstig; Ludwig, s. Nachfolger, bedrückte sie durch Absonderungsgesetze, jedoch beschützte er sie gegen Gewaltthaten. Allerlei Plackereien und Leiden der Juden in Polen werden hier abermals aufgezählt, bis zu der Epoche, da Sigismund der erste 1505 ihre alten Privilegien erneuere. Aber diese vermochten nicht, sie gegen die empörendsten Anforderungen und Behandlungsweisen zu sichern. Jndeß bemerkt der Verf. eine Thatsache, deren Quelle wir gern nachgewiesen fänden. Die Juden nämlich sollen im 1.1538 in einer Vertheidigungsschrift gegen die Klagen der Geistlichkeit über ihre Vermehrung nachgewiesen haben, daß in Polen fast gar keine christliche Handwerker da wären, und daß bei 3200 jüdischen Kaufleuten, mehr als dreimal so viel jüdische Handwerker arbeiteten! — Die alten Privilegien giebt uns der Verf. ausführlich nach Bandkie's^us Polonicum (Warschau. 1831) und außerdem erhalten wir noch manche interessante Zugabe. Hierauf folgt eine gedrängte Uebersicht der innern bürgerlichen Verhältnisse der ehemaligen polnischen Republik, der Angaben u. s. w. als Uebergang zur Schilderung der Stellung der Juden in der Republik. Das zweite Buch setzt die Ursachen des zwischen den Polen und Juden bestehenden Hasses auseinander, und findet sie auf beiden Seiten begründet, aber auch eben so leicht durch gesetzliche Einwirkung vertilgbar. Als Ursachen giebt man außer dem Religionseifer und der Habsucht auf Seiten der Verfolger (beides hat bereits unter den neuern Verhältnissen nachgelassen), gewöhnlich noch an, die Unlust der Juden, sich dem Landbau und den Handwerken zu widmen, ihre allzugroße Neigung zum Handel und Mangel an Rechtlichkeit, ihr Wucher, ihre Feigheit und ihr kriechendes Wesen, ihre Unreinlichkeit, ihre völlige Abneigung gegen Kriegsdienste und ihre geringe Theilnahme für's Vaterland. — Der Verf. holt weit aus, um darzuthun, wie unrecht es sei, die Juden heute noch wegen der Kreuzigung Christi zu verfolgen, sowie von ihnen unbilliger Weise große Abgaben zu fordern. Den Vorwürfen, die man den Juden macht, spricht er die Wahrheit nicht ganz ad, zeigt aber die Veranlassungen zu dieser Verwahrlosung, so wie durch viele Thatsachen die heilsame Wirkung jedes neuern Versuchs, den die Gesetzgebung machte, um die Juden zu besserer Gesinnung und Handlungsweise zu erheben, und beweist, daß es nur einer konsequenten Durchführung der weisen Verordnungen, welche die Ausschließungsgesetze abschafften, bedürfte, um eine gänzliche Umgestaltung dieser zahlreichen Volksmasse zu erzielen; während die noch herrschenden vielfachen Ausschließungen und Juden-Abgaben dieselben durchaus hindern. Die gegenwärtigen Verhältnisse werden hier quellenmäßig auseinandergesetzt. — Das dritte Buch stellt die traurigen Zustände der Juden in Polen ausführlich dar, und macht der Legislatur wohlbegründete Vorschläge. Dieß möge genügen, um die Aufmerksamkeit der Freunde der Emancipation auf ein Merkchen hinzulenken, welches freilich keine neuen Ideen und Projecte entwickeln kann, da der Gegenstand längst erschöpft ist, auch in historischer Hinsicht keine Vollständigkeit darbietet; aber doch die Wünsche, welche die Zustände Hervorrufen, auf angemessene und überzeugende Weise vorträgt, und dadurch des Beifalls gewiß sein darf. *) — Einige kurze Auszüge zu liefern behalten wir uns vor. Kleine Schriften. roy nxnp Hebräische Fibel, oder erster Unterricht im Hebräischlesen und Uebersetzen, nach grammatikalischen Grundsätzen, bearbeitet von L. Pr es bürg er,' Lehrer an der israelir. *) Die Redaktion der Annalen ist gern bereit Subscriptionen darauf — ü Rthlr. 1. — zu befördern.