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Israelitische Annalen · 1839-05-31 · Heft 22 (31.5.1839) · p. Seite 173

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 22 (31.5.1839)
Date
1839-05-31
Page
Seite 173 (sequence 5)
Language
German
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173 inen, und durch Begriffsverwirrung das wenige Licht, das die neuere Zeit in unsere Angelegenheiten gebracht hat, zu verlöschen. Die eine Seite fordert, bei gleicher positiven Religion — wie auch die Individuen für sich denken mögen — kräftigen und verständigen Unterricht, Reinigung der Gesinnung, Anregung zur edlcrn Bürgertbätigkeit, Erhebung des Geistes , über thörichte und der Gesellschaft schädliche VorurtheikEdie andere Seite fordert nur Werkheiligkeit und die danMgewöhnlich verbundene Schlaffheit und Gleichgültigkeit aeaeBWs Wohl der Gemeinde. *) Werden wi^mrch die zu erwartende höhere Entscheischeidung angewieseMMf Pr. Geiger zu verzichten, so verlieren wir emen achtW^n Bewerber, aber unsre Sache ist dadurch nicht verloren;^enn die Ansprüche, die wir an einey.-.Geistlichen machen.'Hnd gerecht und Niemand kann fie 'Än. Wir werden auch^i einer neuen Wahl sie wieder «Mrlegen müssen und stets, erneuen. Fällt die EntscheidutMwie wir hoffen, günstig aus, so haben wir keinen Triumph Ätzer Andersdenkende ,u feiern, sondern nur uns zu freuen, 'daß eine weise Regierung unsere Bestrebung nicht verkannt hat, und uns die Mitte! zur Erreichung löblicher Zwecke erleichtert. Es wirb dadurch weder an der Religion, noch an dem Verhältnis des Amtes zur Gemeinde etwas geändert, außer daß eine segenreiche Einwirkung auf das Volk von oben herab verstärkt, daß die Lüge hier und anderswo zum Schweigen gebracht wirb, und daß die Widersacher durch den Erfolg selbst sich mit dem Gegenstände ihrer Verfolgung befreunden! Somit wollen wir das Beste erwarten. Nieber-Ungarn, März. — In Groß-Canischa, einem Städtchen, welches mit dem Zn- und Auslände in starkem Verkehr steht, herrscht auch unter unfern Glaubensgenossen ein höherer Grad von Bildung, als man außerhalb vielleicht erwartet. Die alten Mißbräuche sind oder werden abgeschaffc, der Gottesdienst wird mit Würde gehalten, ganz nach dem Dorbilde der Wiener Synagoge. Der Tempel ist schön gebaut und geräumig; an Sabbalh und Feiertagen wird mit Chorbegleitung gebetet; der Rabbiner, ein junger Mann, hält abwechselnd Predigten und lalmudische Vorträge. Die überflüssigen Gesänge (Piutim) sind sämmtlich aus der Liturgie gestrichen. Sowohl hier, wie in den meisten Gemeinden Ungarns, herrscht die unbedingteste Denkfreiheit, und selbst die strengsten Beobachter der alten Formen feinden keinen an, welcher sich zu andern Ueberzeugungen bekennt. — Die politische Stellung ist in mancher Beziehung gut. Man verspricht sich sogar baldige Emancipalion. Doch dürfte es damit noch Zeit haben. Hamburg. — Während die neuere Literatur hier fast ganz unihätig ist, und wir schon seit längerer Zeit, mit Ausnahme der Bidelüderietzung und der viel höher stehenden und durch ihren Redeschwung allgemein geschätzten Predigten des Dr. Salomon. gar nichts neues auf dem Felde der Religion geerntet haben, tauchen auch hin und wieder die antiken Künstler mit hebräischen Geistesgebilben auf, und erinnern an eine Zeit, die für unsere Gegend wahrscheinlich nicht wiederkehrt. Desto mehr Theilnahme finden indeß solche Kunstproducte bei den weniger Geistesverwandten, welche sich noch der jüngsten Anstrengungen, die hebräische Sprache frei und kräftig zu handhaben, mit Vergnügen erinnern. Vor wenigen Jahren gab der rühmlichst *) Dieser Charakter mag auch hie und da vorherrschen, in Süddeutschland sind die meisten neuern Rabbinen wahrhafte Geistliche, die in jeder Beziehung den Pflichten ihres Amtes Nachkommen; mehrere sind auch im Norden bereits als Geistliche sehr thätiq, und es hat sich seit zwei Decemnen vieles hierin geändert; freilich geht es in den meisten Gemeinden noch sehr langsam mit den Verbesserungen. D. H. bekannte Hr. Salomo Cohn sein Heldengedicht „David" heraus, das ein reckt schönes Denkmal seines Talentes ist, und unter den Probucten dieser Art, die man freilich nicht mit den liefen Dichtungen vergleichen darf, welche ein innerer Genius deraufzaubert. und welche nur in dem reinen Naturlaut der Muttersprache sich darstellen, wird dasselbe einen der ersten Plätze behaupten. Gegenwärtig sollen wiederum Makamen, ähnlich denen des Charisi und Immanuel, von einem Hrn. Mendelsohn in Hamburg verfaßt, unter der Redaction des geistreichen Leopold Dukes (als Literat auch den Lesern dieser Annalen näher bekannt), welcher die Handschrift ordnet und revidirt, an's Licht treten. Sie sind in sehr gutem Hebräisch geschrieben, und theils ernsten, theils launigen Inhalts. Freunde solcher Werke dürfen sich einen wahren Genuß davon versprechen. Aus der Pfalz.' — (Schluß.) Fragt man nun, was den ersten Punkt betrifft, nach der Wirkung dieses neugeschaffenen vielköpfigen Censorenamtes; so ist es in der That auffallend, daß es zu den seltensten Fällen gehört, baß einem Israeliten das Moralitätspakent verweigert wurde. Was folgt aber aus dieser nicht zu leugnenden Thatsache? Entweder daß die Israeliten alle ein Muster von Redlichkeit sind, oder daß man das napoleonische Gesetz nicht strenge ausüben will. In beiden Fällen aber ist die Klage gewiß nicht ungerecht, warum dieses, ursprünglich bloß auf zehn Jahre gegebene Gesetz, das für den Israeliten so drückend, so entwürdigend ist, anderer Seits den Christen mit ungebührlichem Hochmuth auf eine höhere Stufe der Sittlichkeit stellt, immer noch, ohne Aussicht, daß. auch der redlichste Mann ausgenommen werde, beibehalten wird? Oder soll uns für dieses Gesetz etwa die schmerzliche Erinnerung trösten, daß unsere Religionsgenvssen in jenseitigen Ländern noch härter» Druck zu erletden haben? — Für die ausländischen Israeliten, die mit Bewohnern der Pfalz in Geschäftsverbindung sind, mag die Nachricht nicht unwillkommen sein, daß die Ansicht des Bezirksgerichtes zu Franken thal, als seien selbst diejenigen Israeliten des Auslandes, die in ihrer Heimath kein derartiges Patent brauchen, gehalten, wenn sie in der Pfalz Geschäfte oder vielmehr Forderungen vor Gericht wollten geltend machen, sich ein Moralpatent zu verschaffen, von dem Appellationshofe in Zweibrücken neulich verworfen worden ist. Was den zweiten Punkt insbesondere betrifft, wodurch das Gesetz dem betrügerischen christlichen oder israelitischen Schuldner, trotz der Unterschrift, die Waare um den angegebenen Preis auf Credit erhalten zu haben, dem Israeliten gegenüber die Hand bietet, seiner Schuld dadurch ledig zu werden, dH er den Empfang oder den angegebenen Werth der Waare nur zu leugnen braucht; so ist es erfreulich zu bemerken eines Theils, daß die meisten Friedensgerichte, die das Riguröse dieses ^setzes erkennen, diese Einwendung auf jede mögliche Weise zu beseitigen sich destre. den; andern TheilS, daß sich bei den höhern Gerichten selten ein ordentlicher Anwalt findet, der sich zu derartigen chikanösen Einwendungen gebrauchen läßt. Der gerade Rechtssinn und die fest wurzelnde Jde< der Gleichheit vor dem Richterstuhle entschließt sich nur mit Widerwillen, nach verschiedenem Maßstab das Recht zu sprechen. Selbst bei dem gemeinen Bürger wurzelt diese Idee der Gleichheit vor

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