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Israelitische Annalen · 1839-05-24 · Heft 21 (24.5.1839) · p. Seite 166

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 21 (24.5.1839)
Date
1839-05-24
Page
Seite 166 (sequence 6)
Language
German
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166 §. 9. Dessen Vereidung, Pflichten und Gehalt. Die Vereidung des Oberrabbiners ist namentlich auf Gehorsam gegen den König und die Staatsgesetze, und daß er diesen entgegen etwas nicht lehren oder wissentlich zulassen, auch allen Pflichten seines Berufes gewissenhaft Nachkommen wolle, zu richten. Diese Pflichten bestehen vorzüglich in folgenden: 1) Er hat die Gemeinde zu unterrichten in den Worten des Herrn, und zwar auf solche Weise, daß der Sinn für Frömmigkeit, Sittlichkeit und Recht dadurch gefördert werde. Darum hat er wenigstens je am zweiten Sabbathe, oder wenn in der Woche Festtage fallen sollten, an einem derselben einen logisch-geordneten, die Erbauung befördernden, religiös-moralischen Vortrag in rein deutscher Sprache, und überdies von Zeit zu Zeit eine rein katechetische Uedung mit der Schuljugend zu halten, auch die Religionsweihe vvrzunehmen. (§. 14.) 2) Soll er fein Augenmerk auf ein zeitgemäßes Fortschreiten richten, und zu diesem Zwecke Verbesserungen, welche die Religiosität befördern, mit möglichster Schonung einführen. 3) Soll er nicht nur dem Allgemeinen, sondern auch dem Einzelnen in religiöser Beziehung beistehen, namentlich a) in vorkommenden Ritualfragen Bescheid ertheilen, b) die Trauungen verrichten, oder durch einen würdigen Stellvertreter verrichten lassen, c) in Scheidungs-Fällen die Ehegatten durch friedliche Zusprache zur Versöhnung bewegen, und, wenn dieses fruchtlos ist, hier, wie auch bei der Chalitza (Nichthaltung der Leviratehe) sein Amt verrichten. 4) Soll er durch unbescholtenen Wandel sich auszeichnen, und die Aufsicht über das zum Rituale gehörige Personal führen. (Schluß folgt.) H o l l a n d. 'S Gravenhaag, 5. April. —So oft wir Nachrichten über die Verhältnisse unserer Glaubensgenossen in andern Ländern diesseits erhalten und die Verschiedenheit der bürgerlichen Verhältnisse derselben wahrnchmen, können wir nicht umhin, unsere Stellung mit ganz befonderm Danke zu würdigen, und Jeder, welcher an israelitischen Angelegenheiten Interesse nimmt, wird leicht begreifen, wie sehr wir Ursache haben, zufrieden zu sein, und gerne vernehmen, was hier zu Lande zur fortschreitenden Verbesserung geschieht. Es ist bekannt, daß die Israeliten in Holland in allen Beziehungen sämmtlichen Bewohnern gleich gestellt und aller Rechte als Menschen und Staatsbürger theilhaftig sind; wir dürfen aber auch, ohne Widerspruch zu fürchten, behaupten, daß sie sich durch ihr Verhalten der Freiheit würdig machen, wie solches allgemein zugestanden wird. Wenn aber auch mehrere andere Staaten ihre Israeliten ebenfalls gänzlich emancipirt haben, so möchte doch nirgend von Seiten des Landesfürsten und der Regierung so viel für die Israeliten gethan werden, als in unserm Daterlande. Kaum bedarf dieß eines Beweises; wer nur den Fuß in dieß Land gesetzt, oder auch nur dessen jüngste Geschichte gelesen hat, nimmt bald den Grund wahr, weßhalb die Israeliten Hierlandes für König und Vaterland mit Freuden Gut und Blut hingeben. Oie folgenden Berichte enthalten abermals erfreuliche Beispiele von der wahrhaft väterlichen Sorge der Regierung für das Wohl der Israeliten. Seit 1817 wird von Seiten der hohen Regierung auf das Unterrichtswesen der unbemittelten Israeliten große Aufmerksamkeit verwendet, und insbesondere betreffend die religiöse Seite, so fern dieser durch den Besuch der öffentlichen Schulen nicht genügt werden kann. Sie hat nicht bloß verordnet, überall geprüfte Lehrer anzustellen, sondern unterstützt auch die Schulen mit ansehnlichen Geldzuschüffen. So hat sie auch wieder für das Jahr 1839 fl. 6809 zur Unterstützung von 18 bestehenden israelitischen Armenschulen bewilligt. Davon erhalten unter andern die Amsterdamer Niederländisch-Israelitische Schule fl. 1200, die Portugiesische daselbst fl. 300, die im Haag fl. 600, die zu Groeningen und Rotterdam jede fl. 400, die zu Middelburg fl. 300, die zu Amersfoort fl. 275, die zu Zwolle fl. 250. Außer diesem Jahresbeitrag hat sie auch eine ansehnliche Summe zur Anschaffung nöthiger Schulbücher angewiesen, welche den Schülern gratis gegeben werden; ferner für die Mühe der Inspektion, mit welcher der verdienstvolle Herr S. I. Mul der, Uebersetzer der Bibel und Verfasser des Hebräisch-Niederländischen Wörterbuchs, bereits seit drei Jahren beauftragt ist. Ferner besoldet die Regierung die Oberrabbiner, als Inspektoren, in so weit die Schulen zu deren Ressort gehören. (Vergl. Jaarboeken 1835, Nr. 2). Obgleich nun diese großen Vergünstigungen die Errichtung sehr guter Armenschulen beförderten, so lassen doch andere Versuche noch vieles zu wünschen übrig. Jndeß ist die Regierung stets darauf bedacht, weitere Verbesserungen hervorzurufen , und diesen darf man mit Recht baldigst entgegensehen. Eine zweite Sorge der Regierung sowohl als der Hauptcommission für israelitische Angelegenheiten war stets das tsraelitische Armenwesen. Es ist nicht zu leugnen, daß man bei den holländischen Israeliten viel Wohlstand antrifft, aber leider ist es nicht minder wahr, daß in einigen großen Städten, als Amsterdam, Rotterdam und Haag viel Armuth zu finden ist. Es sei ferne. von uns, dieß dem Mangel an Mildthätigkeit der Begüterten, oder der Arbeitscheu der Israeliten selber zuzuschreiden, denn es ist erfreulich, daß außer in den großen Städten die Armuth' Iknmer j mehr abnimmt und die Zahl der Bedürftigen jährlich gerin- I ger wird. Die Hauptursache der Verminderung liegt unverj kennbar in der Freiheit zur Ansiedelung und zum Betreiben i aller Art Geschäfte und Gewerbe wie in der unbeschränkten Gewissensfreiheit, deren man in den Niederlanden vor allen andern Ländern sich erfreut. Die große Armuth in den Städten ist hauptsächlich dadurch entstanden, daß hier zu Lande sich viele bedürftige Deutsche, Polen u. a. niederließen. Indessen macht dieß Uebel einen Gegenstand der besondern Sorge der Regierung aus, wie man aus königl. Beschluß vom 20. Dec. 1838. Nr. 11, ersieht. Diesem Beschlüsse gemäß

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