Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 17 (26.4.1839)
- Date
- 1839-04-26
- Page
- Seite 135 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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135 welcher er auch Herrn Rabbiner Hirsch einen Theil widmen wird. Herr vr. Aub hat vor einigen Jahren in dem Comitö für den Obermainkreis, so wie auch in der „wissenschaftlichen Zeitschrift für jüdische Theologie" durch seine Abhandlung über die Trauergebräuche, sowohl von seiner allseitigen Gelehrsamkeit und Gründlichkeit, als auch von seinem reinen Streben nach Wahrheit Beweise gegeben. Es ist daher zu erwarten, daß seine Worte zur Aufklärung über die obwaltenden Streitfragen beitragen, und sie der endlichen Lösung näher führen werden. Dessau. — Herr Samuel Hirsch, aus dem Trierschen gebürtig, ist nunmehr definitiv als Landrabbiner der Herz. Dessauischen Lande und Prediger in hiesiger Gemeinde angestellt. (Näherer Bericht folgt in Nr. 18.) Triest. — Sicherm Vernehmen nach hat nun auch die päpstliche Regierung sich durch nachdrückliche Verwendung bewogen gefunden, das wahrhaft entsetzliche Schicksal ihrer israelitischen Unterthanen — welche man unter bisherigem Druck kaum Unterthanen, ja nicht einmal Sklaven mit Recht nennen konnte, denn sie sind der gränzenlosesten Willkühr anheim gegeben, — durch einige Abänderungen in den erst jüngst wieder mit aller Härte eingeführten Verordnungen, und durch einige, freilich noch sehr kümmerliche Zugeständnisse zu mildern! ifnter den obwaltenden Verhältnissen auch schon dankenswerth, und ehrenvoll für den menschenfreundlichen Fürsprecher, wie für das Oberhaupt der Kirche, welches dadurch sich über die Vorurtheile eines fanatischen Vorgängers wirklich erhebt. Ausführliches nächstens. Literatur. Meditationen über die Verhandlungen in der holsteinischen Ständekammer in Betreff der Petition mosaischer Glaubensgenossen wegen Ertheilung des Bürgerrechtsrc. Von vr. Steinheim. Angezeigt von Dr. G. Riesser. (Schluß). Man könnte versucht sein, die Legislationen verschiedener Ländchen, Provinzen und Städte für Erscheinungen eines verworrenen Fiebertraums zu halten, n^enn man wahrnimmt, wie der Glaube ohne allen inneren Grund hier von dieser, dort von jener Befugniß ausschließt, wie das Christenlhum sich muß herabgewürdigt sehen zur Bedingung, hier um Schneider, dort um Nachtwächter, dort um Hauseigenthümer zu werden, hier um zu heirathen, dort um dieAdvocatur, dort um Gastwirthfchaft zu treiben, hier um Lehrer irgend einer profanen Wissenschaft, dort gar — in einem von Herrn vr. St ein heim angeführten Fall — um Vorsteherin eines schlechten Hauses zu werden. So wenig nun solchen sinnlosen Einrichtungen ein Princip des allgemeinen Interesse zum Grunde liegt, welches wesentlich mit dem Rechte zusammenfällt und außer demselben gar nicht gedacht werden kann. so ist doch nicht zu läugnen, daß sich in dieselben in manchen Fällen besondere Interessen einnisten, ohne deren Gefährdüng eine Verbesserung nicht wohl eintreten kann: in ähnlicher Weise, wie in verfallenen, verwahrlosten Wohnungen Spinnen ihren Sitz nehmen und die der säubernden Hand entbehrenden Winkel mit ihren Geweden ausfüllen. Aber wann hat man je, wenn man die verödeten Mauern ausbessern, reinigen, sie wieder zu heiteren Wohnsitzen glücklicher Menschen einrichten wollte, der legitimen Rechte der Spinnen und ihrer Gewebe geachtet und sich gescheut, sie der Ordnung und Reinlichkeit zum Opfer zu dringen? Warum schonender umgehen mit dem moralischen Schmutz, als mit dem physischen, mit der Selbstsucht und dem Neide, die sich anbauen in den verfallenen bürgerlichen Institutionen, als mit dem Ungeziefer? Das Raisonnement der Schneider und der Schuster, der Abvocaten und der Apotheker, die sich in zünftigem Interesse hier und dort der Gleichstellung der Juden in den Rechten bürgerlicher Gewerbthätigkeit widersetzen, ist ein ganz einfaches. Es ist lange Zeit vortheilhaft für uns gewesen, sagen sie, unter den Genossen unseres Staates eine Anzahl solcher zu haben, die zu den Eonsumenten der Erzeugnisse unserer Arbeit gehören, die uns als solche stets sehr willkommen waren, an deren etwaiger Entfernung wir eben so viel als an der einer gleichen Anzahl anderer Bürger verlieren würden, die absr unsere Thätigkeit nicht haben theilen dürfen; diesen Vortheil wollen wir nicht fahren lassen; wir wollen fortfahren zu gewinnen durch die gewaltsame Unterdrückung der natürlichen Thätigkeit eines Theiles der Staatsangehörigen. Diese Gesinnung ist auf ihrem eignen Gebiete, auf dem des selbstsüchtigen Interesse, nicht zu beseitigen; sie wird sich von ihrem eignen Standpunkte nie zum Bewußtsein des Rechts erheben, und sie würde genügen, um jede Verbesserung der bürgerlichen Einrichtungen, jede Annäherung an die natürliche Freiheit zu verhindern, wenn nich§ das Recht stark genug wäre, sich durch die ihm inwohneMe Macht über die Beschränktheit solcher Einzeln-Interesse zu erheben. Die Frage der Emancipation der Juden, wie alle die Fragen, bei denen es sich um Gleichheit vor dem Gesetze handelt, entscheidet sich practisch einzig und allein darnach, ob die gesetzgebende Gewalt eines Staates in der Weise organisirt ist, baß in ihr das Recht — zugleich der einzig mögliche Ausdruck der gleichmäßig berücksichtigten Interessen Aller — zur Geltung kommt, ober ob sie durch die einzelnen Interessen, die sie beherrschen soll, selber beherrscht wird. Die gründlicheren theoretischen und geschichtlichen Beweise für diese Sätze sind an anderen Orten vollständig geführt worden; hier soll nur eine ihrer glänzendsten Best«-, tigungen in den oben angeführten Erfahrungen nachgewieseM werben. Möge das Recht Jahrhunderte lang durch Gewalt, durch Vorrechte, durch eingewurzelten Mißbrauch und Unrecht unterdrückt worden sein: es ist so wahr und so ewig an sich, daß es immer seine Macht im Bewußtsein der Menschen behauptet, daß es nie rastet und ruht, bis es zur Herrschaft im Staatsleben gelangt ist, daß es jeden dem Fortschritt günstigen Moment benutzt, um einen Fußbreit an