Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 17 (26.4.1839)
- Date
- 1839-04-26
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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134 bittet ferner darum, daß Sie, wenn Sachen der israel. Gemeinde in den Sitzungen hohen Senats zur Berathung vorliegen werben, mit dem Schatze Ihrer Erfahrungen und Ihrer Weishett zu günstigen Beschlüssen beilragen und auf diese Weise Ihre so segensreiche Wirksamkeit für dieselbe fortsetzen wollen. In tiefer und aufrichtiger Verehrung beharrend. Der Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Frankfurt a. M., den 26. Februar 1839." Schließlich bemerken wir, daß wir es absichtlich vermieden haben und ferner vermeiden werden, über die in obigen Aktenstücken in Bezug genommenen Vorfälle zu berichten, zumal dieselben gar keinen geschichtlichen Werth und nur gewöhnliche Leidenschaftlichkeit einzelner zum Ursprünge haben. Indessen hat die kleine Auftegung bereits die heilsame Folge gehabt, daß auch Gleichgültige von dem, was die letzten zwei Decennien Gutes erzeugt, Kenntniß genommen haben, und desto freudiger zu dessen Erhaltung und Förderung die Hand bieten. Die neue Verwaltung rechtfertigt die Zuversicht, daß in dem bisherigen Geiste und mit erneuter Kraft alle Anstalten in ihrer edeln Wirksamkeit werden geschützt und aufrecht gehalten, und allen gerechten Wünschen werde entsprochen werden. Bingen. — (Fortsetzung). Der Regulirung des Finanzwesens folgte eine Synagvgenordnung, welche zum Zweck hatte, dem Gottesdienst mehr Würde und Anstand zu geben. Das sogenannte Schulenklopfen, das Versteigern der in der Synagoge zu verrichtenden Funktionen wurde abgeschafft. Dann folgte eine Trauungsordnung. Dieses alles genau zu detailliren ist der Raum zu klein. So schritt der Vorstand in bedächtigem Gang vorwärts, ohne sich Bilderstürmerei oder Gewissenszwang zu erlauben. Und selbst die Opponenten waren, sobald die Einrichtungen in's Leben traten, beruhigt und zufrieden. Es ist bekannt, daß der Jude, so wie überhaupt ein großer Theil aller Menschen, an keinem Ceremoniel fester hängt, als an jenem bei Sterbefällen. Da scheitern oft Aufklärung und Jndifferentismus. Da fällt es schwer, Neuerungen einzuführen, wenn sie auch für noch so ersprießlich und zeitgemäß erkannt werden. Jeder Ihrer Leser kennt die unzeitigen Observanzen und Mißbräuche, die bei'm Leichenzug eines Israeliten statt hatten. Diesem Uebel mußte abgeholfen werden. Ein glücklicher Zufall begünstigte und beschleunigte bei uns die Ausführung. Erst gegen das Ende des Jahres 1832 (bis dahin wurden alle Leichen nach dem Friedhofe getragen), schaffte die christliche Gemeinde unsrer Stabt einen Leichenwagen an. Es wurde eine Tare festgesetzt und das Fahren der Leichen an den Meistgebenden verpachtet, die Gefälle sollten Jura Holae sein. Der israelitische Vorstand benutzte diesen Umstand zu der nöthigen Reform; er nahm diesen Wagen auch für seine Gemeinde in Anspruch, weil er aus der Gemeindekasse «»geschafft worden, woran alle Bürger gleich participiren. Der Gemeinderath erkannte unsere Forderung als gerecht an; da es jedoch nicht thunlich war, den Wagen in Gemeinschaft zu benutzen, so beauftragte er den Bürgermeister, mit dem israelitischen Vorstände zu unterhandeln, in wie fern letzterer geneigt sein dürste, für seine Gemeinde einen besondern Wagen anzuschaffen. Der israel. Friedhof liegt auf einem Berge, wohin kein fahrbarer Weg führte. Die Stadt übernahm die Herstellung und Unterhaltung eines Fahrweges, und steuerte zu dem fl. 500 kostenden Wagen fl. 300 bei. Nunmehr wurde eine Begräbnißvrdnung entworfen, welche die höhere Genehmigung erhielt; durch sie sind die Ceremonien uud die Ordnung ^-gleichzeitig auch die Funkttonen und Prärogative des aMllß Männern bestehenden Vereins, festgestellt. Ein freiwilliges Condukt von 30 Männern hat sich gebildet, welche schwarz gekleidet jeden Leichenzug begleiten. -Der Leichenbitter in schwarzem Ornat, ladet diejenigen ein, welche die Familie noch außer dem Condukt herbeiwünscht. Seit dieser Einrichtung laden Christen und Juden einander zur Leiche ein, was früher nie der Fall war. *) Referent kann versichern, daß dieser Punkt nichts mehr zu wünschen übrig läßt. Was nun unsere Gemeindeschule betrifft, worüber sich in Nr. 13 eine unrichtige Bemerkung findet, so verhält es sich damit also: Der Religionsunterricht wurde bis 1825 sehr nachlässig ertheilt. Wir drangen auf Abstellung des gesetzwidrigen Verfahrens. Der Gemeinderath, nach Anhörung der Schulcommission, stellte dem damaligen israel. Vorstände vor, daß, da die städtischen Schulen überfüllt seien, es vortheilhafter wäre, wenn für die israel. Kinder eine besondere Schule mit einem geprüften jüdischen Lehrer eingerichtet würde, was auch dem Vorstand recht war. Die Stadt räumte ein Lokal, ließ es mit einem Kostenaufwand von beinah fl. 1060 zur Schule einrichten, stipulirte für den zu ernennenden Lehrer den nehmlichen Gehalt, wie für die christlichen, und nur die Kinder vermögender Aeltern zahlten ein Schulgeld von fl. 7 des Jahres, und zwar an den städtischen Einnehmer, welcher dem Lehrer seinen Gehalt auszahlte. Wenigstens fl. 260 — 360 mußte die Stadlkasse jährlich zuschießen. Dank sei noch der vorhinnigen Regierung in Mainz für die Wahl des Lehrers, die sie traf in der Person des A n t o n Bachrach's, der nur leider zu früh das Irdische verlassen hat, und dessen Andenken noch recht lange in unseren Herzen fortleben wird. Es war dieä die einzige israelitische Schule in Rheinhessen. (Schluß folgt.) Aus Oberfranken. — Bei der allgemeinen Theilnahme, welche die wissenschaftliche Besprechung unserer religiösen Angelegenheiten unter unfern Glaubensgenossen findet, und welche sich insbesondere in der von Herrn Rabbiner Hirsch angeregten Fehde zeigt, wird den Lesern der Annalen die Nachricht gewiß nicht unwillkommen sein, daß Herr Rabbiner Dr. Aub zu Bayreuth mit einer Abhandlung über unsere jetzigen religiösen Lebensfragen beschäftigt ist, von *) S. vr. Geiger's Zeitschrift, 3. Heft, 1. Jahrgang unter Correspondenzartikel Bingen. Uebrigens sind diese scheinbar nur lokalen Angelegenheiten durch ihr Princip von allgemeinem Interesse. D. H.