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Israelitische Annalen · 1839-04-26 · Heft 17 (26.4.1839) · p. Seite 136

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 17 (26.4.1839)
Date
1839-04-26
Page
Seite 136 (sequence 8)
Language
German
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Boden zu erobern, bis es sein Ziel erreicht hat. Jene pri. vilegirten Interessen dagegen, die so laut ihre Stimmen er, heben, so lange sie Macht haben, die so gewaltig lärmen, wenn man sie im Namen des Rechts aus ihren verschanzten Winkeln treiben will, sind von so äußerlicher, zufälliger, innerlich nichtiger Art, daß sie sofort dis auf die letzte Spur verschwinden und nie wieder eine Sehnsucht wecken, nie wieder einen Vertheidiger finden, nie die Macht haben, einen Rückschritt zu bewirken, wenn sie nur ein einziges Mal aus dem Felde geschlagen worden. Hat die Rechtsgleichheit einmal gesiegt, so ist ihre Herrschaft entschieden für immer; das System der Monopole dagegen wird wankender durch jeden Widerstand, den es mit augenblicklichem Erfolge geleistet hat. Das Recht ist ewig und unsterblich, wie der Geist, wie die Wahrheit; das Unrecht Kat nur das leibliche zufällige Dasein eines Tages; es kann getödtet werden, um nie wieder aufzustehen. Daher allein erklärt sich jene auf den ersten Blick so auffallende Erscheinung, daß die ersten kümmerlichen Gewährungen dürftiger Rechte, die mit jenen schmutzigen Winkelinteressen in den Kampf treten, ohne ihrerseits sich auf die Macht des Rechts in seiner ganzen Folgerichtigkeit zu stützen, so äußerst schwierigen Fortgang haben, so zähen, hartnäckigen Widerstand finden; daß hingegen, so wie einmal durch eine gründliche Umformung jene Interessen beseitigt und die Frage in den Bereich des Rechtes erhoben worden, die letzten Vollendungen der Verwirklichung der Rechtsidee leicht, mit Wärme und Enthusiasmus von der einen, mit gemäßigtem Widerspruch selbst von der entgegengesetzten Seile durchgeführt werden. Aber so lange jener erste Kampf währt, gehört es zu seinen unfehlbaren Symptomen, daß jene Interessen, in dem mehr oder weniger dunkeln Gefühl ihrer Dürftigkeit und Unrechtmäßigkeit, nach heuchlerischen Vorwänden suchen, um sich dahinter zu verbergen, daß sie aus den Fragen der beschränktesten, niedrigsten Selbstsucht Fragen der erhabensten, religiösen Beziehungen, ja sogar der sittlichen Würdigkeit der Unterdrückten zu machen sich nicht cntblöden. Dieselben Men¬ A n z e Bei F. Eßmann in Minden ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: E l k a tt. Leitfaden bei'm Unterrichte in der Geschichte der Israeliten, von der frühsten Zeit bis auf unsere Tage, nebst einem kurzen Abriß der Geographse Paläftina's, für israelitische Schulen. Rthlr. V3. 36 kr rhein. Statt aller eignen Empfehlung beziehen wir uns auf die Recension in Nr. 2 dieses Blattes. schen, die sich in demselben Augenblick als auf der tiefsten Stufe, weit unter der Erkenntniß des Rechts, geschweige ' denn der höheren Idee der Sittlichkeit stehend kund geben, sind schamlos genug, einen idealen Maßstad an die von ihnen Gebrückten zu legen und die eigne sittliche Unwürdigkeit durch hochtönende Phrascn zu verbergen. Der Verdruß über diese Erscheinungen muß bedeutend gemildert werden durch die Erwägung, daß, wie ja überhaupt — nach dem Satze Larochefvucauld's — die Heuchelei ein Tribut ist, den das Laster der Tugend bringt, so auch diese legislative Heuchelei ein Tribut ist, den die Gemeinheit der Gesinnungen einer ahnenden Erkenntniß ihres eigenen Wesens dringt. Aber gerade hier gebietet die Ehre, keinen Schritt zu weichen und gegen jede Verläumdung im Namen der verletzten Menschenwürde die Stimme zu erheben, wenn selbst in der Form der Gnade angebotene jämmerliche Rechtstheilchen dadurch gefährdet würden. Diese Gesinnung ist es besonders, die das vorliegende Schriftchen, wie man es von dem Verfasser der Gesänge Oba diah's und des Buches über die Offenbarung erwarten darf, durchleuchtet und belebt. Am vollsten erhebt sich seine Sprache, am gewaltigsten tönen seine Worte, wenn er nebst der Idee des Rechts auch die der Sittlichkeit, der Religion gegen heuchlerische Entwürdigungen in Schutz nimmt; wenn er «chweist, wie allen jenen Ideen nur durch die vollständigste Trennung der Gottesverehrung von bürgerlichen Rechten und Vorlheilen genügt werden kann. Sollten die Repräsentanten des Herzogthums Holstein gegen die in so würdiger Weise in ihre Ohren schallende Stimme der Gerechtigkeit taub, sollten sie in den Netzen der Zunftinteressen befangen bleiben, so werben doch die Israeliten des Landes — Dank sei es dem Talente und dem Seelenadel ihres würdigen Vertreters — ausrufen können: Alles ist verloren, nur nicht die Ehre! Wir bemerken noch schließlich, daß der Ertrag des Schriftchens zum Besten der israelitischen Volksschule zu Altona bestimmt ist. i g e n. Im Verlage von I. D. Sauerländer in Frankfurt am Main sind erschienen und durch alle Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz zu beziehen: Creizenach, vr. Elementarlehre der technischen Geometrie, zum Gebrauche für Bürger¬ und Gcwerbschuten. Erster Theil. Die Grundlehren der Planimetrie, der Stereometrie und der darstellenden Geometrie enthaltend. Mit 107 geometrischen Figuren, gr. 8. 12 gr. 48 kr. -Theoretisches Lehrbuch der Planimetrie, für Gymnasien und Bürgerschulen. Mir 8 lithographirten Tafeln. 8. 21 gr. si. 1. 30 kr. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.

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