Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 17 (26.4.1839)
- Date
- 1839-04-26
- Page
- Seite 130 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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130 der Täuschung ausgesetzt, und wenn die Vernunft sich allein auf sie verläßt, geräth sie in die schrecklichsten Jrrchümer. Dies deutet -er Weiseste aller Menschen an mit den Worten: „Die Weisheit erkräftigt den Weisen besser als zehn Herrscher, die in der Stadt sind," dieß nämlich sind die fünf Sinne, äußerlich und innerlich betrachtet. Es giebt also einen leicht irrenden Verstand, dieser arbeitet -ei krankhaftem Seelrnzustande, und eine selbständig urtheilende Vernunft, die Seele in ihrem gesunden Zustande. — Bis zu Moses traten nur einzelne Offenbarungen hervor, um einzelnen Seelenkrankheiten entgegen zu wirken; mir der, dem höchsten Propheten Und Gottgesandren übergebenen Lehre aber wurde allen krankhaften Zuständen mir einem Male abgeholfen, und eine andere wird niemals nöthig sein. Wie die Bevorzugung Israels hierbei zu betrachten sei, haben wir im Buche av»n yy dargerhan. *) Die Gesetzlehre enthält zweierlei Anordnungen, nämlich Veruunftvorschriften und Gesetzbestimmungen, beide Arten theils Gebote, theils Verbote. Unsere Weisen haben nun mit vollem Recht gesagt, daß die Gesetzbestimmungen sämmtlich nur als Anleitungen zu den Vernunftvorschriften anzusehen seien. Sie drücken diesen Grundsatz sehr schön aus, indem sie sagen: Die Pflichrigkeit der Vernunftvorschriften folgt aus ihrer inner» Schönheit; die Schönheit der Gesetzbestimmungen folgt aus ihrer Pfiichtigkeit. **) Die Wichtigkeit der letzteren liegt nämlich in ihrem Zwecke. Jeder Verständige sieht nun bei'm ersten Blick, daß eine Veruunftvorschrift, die übrigens an sich klar erkannt ist, kein Warum? zuläßt, und nur einige, die etwa bloß anderer Zwecke wegen von der Vernunft gebilligt werden, eine Begründung gestatten und sogar erfordern; daß aber bei allen Gesetzbestimmungen das Warum? an seinem Orte ist, weil sie eben einem Zwecke *) Der Gegenstand hängt genau mit den dort entwickelten Grundsätzen zusammen, daher wir nicht im Stande sind, des Vf.'S Ansichten, -ohne zu weitläufig zu werden, hierher zu setzen. Wir behalten uns die Analyse des andern Werkes vor. 3. **) minn n'isoirDDvnb ysin ow njnn mso jmn □s’m untergeordnet sind. *) An einigen Stellen hat die heil. Schrift diesen Zweck klar ausgesprochen, wie z. B. ganz allgemein: „Und der Ewige hat uns befohlen, diese Gesetze alle zu üben, damit wir den Ewigen unfern Gott fürchten." Ferner: „damit du dich gewöhnst, den geehrten und furchtbaren Namen-zu fürchten;" und häufig so. Der letzte Zweck der Gottesfurcht ist der Glaube an die unbedingte Einheit des Ewigen — gepriesen sei sein Name! — welcher das Prinzip des wahren ewigen Lebens ist, wie es heißt: „denn er ist dein Leben und die Dauer deiner Tagt;" und die ächte Vervollkommnung und Ablegung aller Fehler, als höchste Religionspflichr. —Alle Verpflichtungen laufen auf diesen Hauptzweck hinaus. Die einzelne»! Glaubenssätze werden durch den Inhalt der heil. Schrift gestützt; der Glaube an das Dasein Gottes durch den Glauben an eine Schöpfung der Welt; der Glaube an die Einheit Gottes, an die Vorsehung und seine durch Allweisheit bestimmte Weltregierung, so wie an Vergeltung nach Gerechtigkeit, und an die Wahrheit der Offenbarung, findet seine Begründung und Stütze in der Darstellung wie in den Gesetzen, welche letzter» hauptsächlich die Bewahrheitung der Grundsätze zum Ziel haben. Vorzüglich ist das Gesetz gegen den allgemein verbreiteten Glauben an ein blindes Geschick öder vielmehr an die Wirkung der Weltkörper gerichtet. Es ist dieß der Sabäismus, welcher den Gestirnen eine Selbstkraft zuschreibt, und keine höhere Weisheit, welche sie lenke, gestattet, wodurch denn der Offenbarüngsglauben von Grunde aus zerstört würde. Einen solchen Wahn, der lediglich aus Sinnlichkeit entspringt hat die Gesetzlehre mit allen seinen Folgerungen gänzlich vernichtet, und dahin zielen besonders alle an den Gang der nach der Gestirnbewegung eingerichteten Zeit geknüpften Gesetze. Wer diese genau prüft, findet dieß überall angedeutet und überhaupt sehr erhabene Lehren. (Wie fern dieß der Fall sei, wird hier nicht nachgewiesen, sondern , es wird sogleich zum Calenderwesen selbst geschritten und dabei einiges davon erinnert.) *) Es muß hier wohl bemerkt werden, daß die Gegeypgrthei diese ganze Idee eines Zweckes durchaus in Abrede stellt, und folglich hierin ein wesentlicher Streitpunkt vorliegt. ^: I.