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Israelitische Annalen · 1839-04-19 · Heft 16 (19.4.1839) · p. Seite 124

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 16 (19.4.1839)
Date
1839-04-19
Page
Seite 124 (sequence 4)
Language
German
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124 ten heuchlerisch bekennt, und gegen Zahlung der Gebühr von 3 fl. befriedigend abgefertigr wird, ist nicht leicht bloß zu begreifen, sondern durch die traurige Wirklichkeit unwiderleglich zu ersehen. — Den Gemeinden wird dabei ausdrücklich anheimgestellr, in Betreff der talmudischen und biblischen Kenntnisse desselben sich durch Zeugnisse eines Rabbinen oder sonst wie genügende Gewißheit zu verschaffen. Allein hier kommen manche Nebenzwecke in Betracht, welche die Mängel dem Interesse und dem Voruxtheile unterordnen. Welche Liebe zur Sache, welche Tüchtigkeit, welche Rechtschaffenheit und Pünktlichkeit in der Amtsverwaliung ist unter solchen Umständen von dergleichen Lehrern zu erwarten? Die Amtstreue leidet schon geradezu dadurch, daß dem Gesetze zuwider, mehrere solcher Lehrer noch nebenher das Schlächteramt verwalten, — was übrigens die betreffenden Rabbinen, welchen eine genauere Befolgung der Landesgesetze obliegen sollte, zu verantworten haben. — Die durch Verordnung vom 30. November 1830 festgestellte Bestimmung, welche die Handhabung der Ordnung in den Schulen den Gemeindevorständen überträgt, konnte dem Uebel nicht abhelfen. Den meisten Vorstehern auf dem Lande fehlt die hierzu nöthige Intelligenz, und bei schwerem Erwerb auch die Muße. Was die Rabbinen anbelangt, denen je 70 bis 100 Gemeinden untergeordnet sind, so beschränkt sich ihre Aufsicht auf den Ort ihres Wohnsitzes, und auf gelegentliche Anwesenheit bei Amtsvcrrichtungen, d. h. Copulationen, welche noch dazu oft Andern übertragen werden! Wir fragen nun, ist es billig, daß um solcher, offenbar verderblich einwirkenden und ganz unfähigen, aus den Hefen des Volkes aufgerafften Subjecte willen, denen, welche eine geregelte Bildung auf den Seminarien erlangt haben, die Wirkungskreise versperrt werden? Ist es billig, daß man überhaupt angehende Religionslehrer erst prüfen müsse, „ob sie dem bürgerlichen Gemeinwesen nachtheilige Gesinnungen hegen?" Wem man dergleichen zutraut, der ist schon dadurch nicht zu einer so wichtigen Wirksamkeit geeignet, und falls man seiner Gesinnung nicht versichert sein kann, mindestens aufs Strengste zu beaufsichtigen, und nach Befinden zu entfernen. Eine Frage solcher Art müßte aber als eine verletzende Beleidigung gar nicht gestellt werden. Zudem ist es auch schädlich, die Befähigung des Lehrers in Beziehung auf Religionssachen dem einseitigen Urtheile eines Rabbinen anheim zu geben, da ein solcher dadurch die Gewalt erlangt, sich allen verständigen Verbesserungen zu widersetzcn, und die tüchtigsten Subjekte wegen angeblicher Irreligiosität abzuweisen und in Verruf zu bringen! Freilich können die in Seminarien gebildeten Lehrer sich in die bestehenden Verhältnisse nicht fügen. Sie erlangen hier eine hohe Achtung für ihren Beruf, und können demnach sich nicht wie Knechte verdingen, auf die Gefahr, nächstens wieder einen andern Dienst zu suchen. Sie können auch, erfüllt von bessern Begriffen über Erziehung, angeleitet mit methodischer Klarheit zu Werke zu gehen, nicht in dem Schlendrian fortwandeln, der aller Verbesserung widerstrebt. Schon darum also sollte die Regierung den bestehenden Verhältnissen ihre theilnehmende Aufmerksamkeit nicht versagen. Wenn die Seminar-Vorbereitung nur eine bloße Erlaubniß bleibt, von welcher es Den Gemeinden frcisteht, nachmals Gebrauch zu machen oder nicht, so scheitert alle Bemühung der jungen Männer an den herrschenden Uebelständen, und die Frucht ihres Fleißes geht verloren. Und doch kann es nicht geläugntt werden, daß gerade die Schulen die eigentlichen Mittel >zür Heranbildung des Volkes und zur Begründung unsrer immer noch hie und da beschränkten Freiheit, zur Erstrcbung und Erzielung einer weit bessern Zukunft enthalten! Wahrlich der Gegenstand ist aller möglichen Aufmerksamkeit und Theilnahme werth, und darf die Ausdauer und Beharrlichkeit aller Freunde des Guten an sprechen! Schließlich erklären wir uns bereit, alles Thatsächliche vor jeder kompetenten Aufforderung faktisch zu beweisen; jede Bemäntelung erscheint uns in einer so hochwichtigen Sache als unangemessene Schonung. Es ist besser, die Mängel und Gebrechen offen an's Licht zu stellen, sollten auch Einzelne darunter leiden müssen, wenn dem Ganzen dadurch Heil und Segen gebracht werden kann, welches der einzige Zweck ist, den wir bei dieser Schilderung vor Augen hatten. *) *) Uebrigens enthält unsere Correspondenz verschiedene Zusätze und resp. Berichtigungen zu obigen Angaben. S. Nr. 15. ff. Corresp. Bingen.

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