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Israelitische Annalen · 1839-04-12 · Heft 15 (12.4.1839) · p. Seite 119

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 15 (12.4.1839)
Date
1839-04-12
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
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p — 119 — könnte demnach glauben, daß auch die Praxis jene von der Theorie so gern hingegebenen privatbürgerlichen Rechte, jene unentbehrliche Luft und Nahrung des bürgerlichen Lebens, bereitwillig darbiete, und nur mit den politischen Rechten geize. Aber eine wiederholte Erfahrung hat fteilich längst schon das Gegentheil gelehrt und hat sowohl jene Theorien der inneren Lüge, welcher sie entsprossen, als auch die Praxis der inneren Erbärmlichkeit ihrer Motive überführt. So hat eine heftige Opposition in Würtemberg im Jahr 1828 die den Juden gestattete, obgleich durch manche harte Beschränkungen noch geschmälerte Gewerbefreiheit bekämpft; mit Milde dagegen und mit Wohlwollen bei Allen, mit Enthusiasmus für die Sache des Reckts bei Vielen, wurde im Jahr 1836 in demselben Lande die Hinwegräumung der letzten, vor 8 Jahren stehen gebliebenen Schranken erörtert. Nicht aus inneren Gründen, sondern allein aus Rücksichten augenblicklicher Convenienz wurde die Frage der Theilnahme an der Volksvertretung vorläufig ausgesetzt, weil sie die Verfassung zu berühren schien; das Recht des Staatsdienstes war den Juden schon 1828 gestattet worden; über die Aufhebung der andern drückenden Bestimmungen verständigte man sich leicht. — So ist die volle Gleichheit vor dem Gesetze durch die kurhessische Ständeversammlung ihren 18000 israelitischen Mitbürgern fast einstimmig, mit einem kaum merklichen Widerstande, nach kurzer, gründlicher und entscheidender, weil von der einfachen Idee des Rechts, von fester und edler Gesinnung angefüllter Debatte gewährt worden. Monatlange Discussionen, endlose Schwierigkeiten, höchst seltsame Besorgnisse haben sich dagegen im Jahr 1837 in der ersten Kammer zumal des Königreichs Sachsen dem kümmerlichsten aller Gesetzentwürfe entgegengestellt; man hat unermeßliche Gefahren darin erblickt, den 700 Juden des Landes zu gestatten, daß Einige aus ihrer Mitte Schneider, Schuster u. dgl. — und zwar allein in Dresden und Leipzig — werden könnten. — Auch bei dem, was in Baden durch mehrere Sitzungen der Stände vorgekommen ist, bedurfte es nur geringen Scharfblicks, um wahrzunehmen, daß die Frage der politischen Rechte allein keinen so hartnäckigen Widerstand würde geweckt haben, daß vielmehr dieser seinen Haltpunkt gefunden hat an dem Ueberrest mittelalterlicher Verwirrung, welchen die Gesetzgebung der neueren Zeit hinwegzuräumen versäumt hatte, an den Privilegien derjenigen Städte nämlich, die es vor den übrigen Städten des Landes voraus haben, daß sie ihre Erwerbthätigkeit nicht mit israelitischen Bürgern zu theilen brauchen. Es zweifelt wohl kaum Einer mehr daran, daß Herr v. Rotteck z. B. nicht bei dieser Frage den Ruf der Freisinnigkeit würde aufs Spiel gesetzt haben, wenn er nicht der Vertreter einer jener privilegirten Städte in der Kammer gewesen wäre. (Fortsetzung folgt.) Vorläufige Erwiederung auf Naphtali' s Briefwechsel von Leopold Stein. Herr Rabbiner Hirsch hat in seiner neuesten Schrift auch mich in die Zahl derjenigen einzureihen beliebt, „welche nichts als eitel Sand streuen in die Augen der Leute, die ihre Gründe nicht prüfen, die ihre Citate nicht nachschlagen." (Mittheil. S. 5.) Auch meine Behauptungen seien auf Dunst gestützt und auch mein Verfahren ein dreistes. (S. 44.) Obgleich nun hier nicht der Ort sein möchte, die Gerechtigkeit dieser wegwerfenden Ausdrücke im Verhältniß zu meiner Arbeit in der miss. Zeitsch. zu untersuchen, und ich die eigentliche Vertheidigung meiner Ansicht und die Widerlegung Naphthali's einer andern Gelegenheit auffparen will, so hielt ich es dennoch jetzt schon für nöthig, ein vorläufiges Wort zur Rettung der Ehre und zur Steuer der Wahrheit der Oeffentlichkeit zu übergeben. Meine kleine Abhandlung in der wiss. Zeitschr. (B. IV. S. 54—60) beschränkt sich darauf, die Unstatthastigkeit der beiden Trauergebräuche, des Einschnittes in die Kleiber und des Bartwachsenlassens, nachzuweisen. Was nun das Erste betrifft, so suchte ich zu zeigen, daß wohl einmal die Sitte des Zerreißens der Kleider bei Trauerfällen statt gehabt, daß aber unser kaltes Einschneiden in die Kleider nimmer der Sitte der Väter entspreche; dort riß die Gewohnheit bas Kleid entzwei, hier aber habe nur das harte Gesetz das Messer in der Hand. Diesem nun setzt H. H. nichts Eigentliches entgegen, er zankt nicht; er schimpft nicht, und die Prädikate eines „einseitigen Urtheiles" und einer „halbästhetischen Anschauung" sind durch das Compliment einer „schön und zartfühlend" sein sollenden Schilderung reichlich aufgewogen. Die eigentliche Polemik aber des H. H. ist gegen den zweiten Punkt meiner Abhandlung gerichtet, nämlich gegen die Meinung, daß die ursprüngliche bibl. Sitte gewesen, bei Trauerfällen das Haupt zu entblößen und den Bart zu verhüllen; das Wort jrß nämlich Enthüllen, nicht Wachsenlassen nsar nap aber über dem Barte eine Hülle tragen, nicht von oben herab bis über die Lippe einhüllen bedeute, in welchen letzteren Bedeutungen die beiden Ausdrücke der Talmud nimmt. Diese meine Meinung suchte ich nach Kräften mit Gründen zu belegen, und diese regten die Heftigkeit unseres Eiferers auf. Ich will nun hier blos zu beweisen suchen, daß mein Streben bei Abfassung meiner Arbeit einzig und allein die Wahrheit gewesen sei. Ich gebe daher H. H. einstweilen folgende 3 Punkte zu bedenken: 1) Vor Allem: würde es uns wirklich darum zu thun fein, auf Kosten der Wahrheit die Reformer zu spielen, müßten wir uns dann nicht hüten, uns gegenseitig zu verbessern, zu kritisiren? Einer des Andern Fehler aufzudecken? warum, um in meiner eigenen Sache zu reden, wenn es blos um's eitle Reformiren zu thun war, warum mußte ich * ä

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