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Israelitische Annalen · 1839-04-12 · Heft 15 (12.4.1839) · p. Seite 117

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 15 (12.4.1839)
Date
1839-04-12
Page
Seite 117 (sequence 5)
Language
German
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117 wandeS nachstehende Steuern und Gebühren bis auf weiteres erhoben werben, als: a) die Schlachtsteuer von Rind-, Kalb-, Schöpsenfleisch und Federvieh in der bisherigen Weise, wobei jedoch auf ein Pfund Rindfleisch nicht mehr als drei Pfennige Zuschlag gerechnet wird; d) eine Classensteuer. — Die selbstständigen Mitglieder der Gemeinde haben nach vhngefähren Verhältnissen ihres Gewerbes oder Vermögens eine directe Steuer zu entrichten, worüber folgendes festgesetzt ist: aa. Es bestehen die Normalsätze von jährl. Zwanzig, Fünfzehn, Zehn und Fünf Thalern. — Für jedes Gemeindeglied wird nach Ermessen einer damit beauftragten besondern Deputation, welche durchaus in keine Vermögensschätzung einzugehen, sondern vielmehr auf die Verhältnisse der Betreffenden möglichst billige, jedoch unpartheiische Rücksicht zu nehmen hat, einer der obgedachten Sätze angenommen. — Es tritt Zuschlag oder Abminderung ein, nach Maßgabe des Gemeindebedarfs. — Wenn z. B. ein Deficit im Gemeindehaushalte sich ergeben sollte, so daß nach der Berechnung der Schlachtsteuer und aller sonstigen als laufend angenommenen Einnahmen, der Betrag der Classensteuer nach obigen Sätzen zur Deckung der Ausgaben loci. eines nothwendig festzustellenden Reservefonds für unvorhergesehene Fälle nicht hinreicht, so wird der aufzubringende Mehrbetrag auf obige Sätze nach Verhältniß rcpartirt. Eine verhältnißmäßige Abminderung auf jeden Satz tritt hingegen ein, wenn das Gemeinde-Budget einen solchen Uederschuß gewährt, daß der Steuererlaß thunlich ist. — bb. Bei Bestimmung der alljährlich im Monat November zu revidirenden Steueransätze ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß diejenigen, welche ohnehin durch bedeutende Consumtion an Fleisch zur Schlachtsteuer mehr beitragen, minder belastet werden, als diejenigen, bei denen eine solche Consumtion unverhältnißmäßig gering oder gar nicht statt findet. — Letztere find daher nach Befinden um die Hälfte oder auch um den ganzen Betrag höher anzusetzen, als der nach ihren sonstigen Verhältnissen für sie anzunehmende Steuersatz betragen würbe, so daß in diesem Falle, wenn der Betreffende z. B. den höchsten Satz von zwanzig Thalern zu zahlen hätte, eine Erhöhung bis auf vierzig Thaler als Normalsatz statt finden kann. (Schluß f.) Bingen. — In der Voraussetzung, daß die Spalten Ihrer beliebten Annalen eher der Veröffentlichung wirklicher Fortschritte und Verbesserungen geöffnet seien, als der Polemik über künftige Maßregeln des Fortschreitens, erlaube ich mir. Ihnen einige Notizen über die Verhältnisse der Israeliten in Rheinhessen, und namentlich in unserer kleinen Religionsgemeinde Bingen, mitzutheilen. Ungern vermisse ich bisher in den zu diesem Zweck redigirten Blättern Nachrichten aus unserer Provinz. Unsere entfernt wohnenden Glaubensgenossen kommen in die Alternative, anzunehmen, daß wir durch den vierzigjährigen Besitz des Bürgerrechts auf einer solchen Stufe stehen, daß alle Nachrichten von Einrichtungen, Verbesserungen, erlangten Freiheiten rc. K. von uns als zu geringfügig betrachtet werben, weil wir als voll Emanzipirte im Besitze alles dessen sein müßten, wonach man allenthalben in Deutschland strebt; oder umgekehrt, daß wir, in unserm guten Rheinwein zechend, in eine solche Lethargie versunken seien, daß nichts im Stande wäre, unS aufzurülteln und zu wecken, und alles Bessere spur- und nutzlos von uns abgleite. Allein dem ist nicht so. Wir stehen weder so hoch, noch so tief. Der Geist der Israeliten in unserer Provinz ist rege und empfänglich für's Bessere. Und wenn auch ihre bürgerliche Stellung ihr Fortschreiten nicht hemmt, wenn die Beförderer des Guten von Außen nicht nur keinen Widerstand, vielmehr hülfreiche Hand, Aufmunterung und Vorschub finden, so kann doch ihr Wirken nicht gleichen Schritt mit ihren Wünschen halten; denn wie fast überall, so auch bei uns, entstehen die Hindernisse in uns selbst, in der Gegenwirkung der durch die Zeit verhärteten Gewohnheiten und stehenden Ansichten. Im Innern bedarf das Haus Jacobs noch immer der Reinigung, der Pflege und der Ordnung. Wohl verdanken wir der französischen Herrschaft die große Wohlthat des activen Bürgerrechts und die Gleichstellung mit allen Confessionen; wohl nannten sie uns Bürger; aber wir gelangten unter ihr nicht dazu, das erlangte Gut gehörig zu nützen und zu gebrauchen. Während der ganzen Dauer der ftanzösischen Herrschaft in unserm Lande war der Janustempel nicht geschloffen. Bürgerliche Angelegenheiten bedürfen des Friedens und der Ruhe. Nichts geschah daher für Schulen, nichts zur freier» Bildung, nichts für Veredlung des Gottesdienstes. Die Zeit und die Verfassung haben freilich auch auf die Juden ihre Macht ausgeübt, indessen wenn sie sich auch freier bewegten und in den bürgerlichen und socialen Verhältnissen weiter gegangen sind, so waren doch ihre religiösen Zustände und Verhältnisse nicht um ein Haar breit geändert, sondern verbessert und noch gerade so wie im vorigen Jahrhundert. Selbst das große Sanhedrin in Paris und die Consistorien in den Departementalstädten hatten keinen erheblichen Einfluß aus die einzelnen Gemeinden. Als uns die Franzosen verließen, lösfte sich das Consistorium in Mainz aus, und wie bei der Ländervertheilung das Departement von Donnersberg zwischen Baiern und Hessen vertheilt ^vurde, dachte man nicht, ein neues zu vrganisiren. (Fortsetz, f.) Preßdurg, Dec. 1838. — Unter den Lehranstalten der^ Israeliten in Ungarn zeichnet sich vortheilhaft aus die seit 1834, besonders durch die vielfachen Bemühungen des Hrn. G. Ullmann das. reorganisirte Anstalt, welche seitdem aus einer unbedeutenden Trivialschule (Elementar- oder Volksschule) zu einer Hauptschule erhoben worden. An der Spitze des Ganzen steht der Rabbi Löb Schwab daselbst, ein Mann von Umsicht und Kenntnissen, nebst einer aus 1 wackern Mitgliedern der Gemeinde bestehenden Schulkommission. Als Lehrer sind angestellt Arnold Kl ab er. Hm. Koref, Dan. Treuer, Sal. Kohn, Sal. Krou, sämmtlich ihres Faches kundig und geeignet, die Schule in Flor

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