Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 15 (12.4.1839)
- Date
- 1839-04-12
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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115 lergebracht; 1 Knabe besucht das Gymnasium. Ein erfreuliches Resultat, das uns vollkommen genügen könnte, wäre nicht eine so große Masse unglücklicher Kinder unversorgt, der größten Verwahrlosung preisgegeben. Ich habe schon oft hören müssen, und zum Theil von wohlgesinnten christlichen Mitbürgern hören müssen: „es ist bei euch Juden auch nicht anders als bei uns, eure Verlassenen, eure Verwaisten haben auch nicht mit größerem Elende zu kämpfen als die unsrigen." Ich bitte Sie, werfen Sie einen aufmerksamen Blick in unsere eigenthümlichen Verhältnisse, die ich Ihnen nach amtlich beglaubigten Notizen mittheilen will. — Das Gesetz vom Jahr 1828 über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, wird allgemein und gewiß mit allem Recht ein Erziehungsgesetz genannt; die Staats-Regierung wollte durch Einschränkung der Handelsbefugnisse, durch Entwöhnung vom Schacher, die israelitischen Unterthanen ordentlichen Gewerben zuführen, durch zeitgemäße bessere Schul- und Kircheneinrichtungen ihr moralisches und sittliches Gefühl schärfen und vervollkommnen. — Sehen wir uns nun um, wie weit dieser Zweck erreicht wurde; es bedarf ja nur der Angabe der Zahlenverhältnisse, die hier entscheidend sind. 11000 Israeliten befinden sich in Wür- Lemberg; zieht man das weibliche Geschlecht und die männliche Jugend unter 14 Jahren hievon ab, so bleiben etwa 3200 Gewerbtreibende. Hievon leben 1300 entweder theilweise oder ganz vom Schacher, 1000 aber treiben, selbstständig oder als Gesellen und Lehrlinge, Handwerke, oder sind den Künsten und Wissenschaften, oder der Landwirthschaft zugethan. Von diesen 1900 ein ordentliches Gewerbe treibenden oder gegenwärtig erlernenden Israeliten haben sich, seit Einführung des Gesetzes, nicht weniger als 1100 denselben zugewendet. 1100 in zehn Jahren!! Der sprechendste Beweis, wie groß der Eifer der Juden ist, den weisen Absichten des Gesetzes nachzukommen, der sprechendste Beweis, wie ungegründet der Verdacht ist, als fehle den Juden der wahre Bürgersinn, als scheueten sie geordnete, anstrengende Gewerbe; *) der sprechendste Beweis, wie viel ihnen daran gelegen ist, eine ehrenvolle Stelle im Staatsoerbande einzunehmen, und die gesunkene Achtung, das verlorene Vertrauen ihrer christlichen Mitbürger wieder zu erhalten. Bedenkt man, mit wie großen Opfern dies geschieht, wie mancher Vater sein Letztes daran setzt, um sein Kind ein ordentliches Gewerbe erlernen zu lassen, wie er sich dabei nicht selten seiner eigenen Stütze beraubt, und im Alter hülflos und verlassen dasteht, bedenkt man, daß viele und zwar gerade die bessern Gewerbe gar nicht übersiedeln dürfen, daß sie meist auf ihre armen Dörfer hingewiesen sind. Wer wird sich da wundern, wenn die finanziellen Verhältnisse der Israeliten im Lande sich gerade jetzt in dieser Uebergangs-Periode mehr und mehr verschlimmern, und in Folge dieser Verhältnisse, Ar- *) Die israelitische Oberkirchenbehörbe hat allein hiervon an 245 Lehrlingen das Lehrgeld abgereicht, unter welchen sich Schmiede, Schlosser, Maurer, Schreiner, Zimmerleute und sonstige schwere Handwerker, (wenn auch noch in geringer Zahl) befinden. muth und die damit nothwendig zusammenhängende Verwahrlosung, die Israeliten des Landes gerade jetzt am meisten bedroht? Ich darf es Ihnen nicht verhehlen, daß die Zahl derjenigen, welche bei der den Israeliten Vorgesetzten Staatsbehörde wegen amtlich.beglaubigter Armuth, um Nachlaß oder gänzliche Befreiung von der Personalsteuer nachsuchen, auf eine beunruhigende Weise zunimmt; nicht selten füllen diese Gesuche ganze Sitzungen aus. Wir sind weit entfernt, die gut gemeinten Absichten unserer wohlwollenden Regierung und der Stände, die uns auf einen festen Rechtsboden versetzten, verkennen zu wollen; wir sind auch überzeugt, daß sie, eingedenk der traurigen Lage eines Theils der würtembergischen Unterthanen, diesen Zustand bessern, mit den kräftigsten Maßregeln zu Hülfe kommen werben. Aber es konnte auch nicht ausdleiben, das plötzliche Verlassen eines gewohnten Nahrungszweigs, der rasche Uebergang zu neuen Erwerbsquellen, mußte mit den damit verbundenen Hindernissen den schon vorher unbedeutenden Vermögensstand der Israeliten auf dem Lande noch mehr herunterbringen, und es steht zu befürchten, baß wenn nicht bald völlige Rechtsgleichheit, völlige Emancipation erfolgt, der Besitz des Gesetzes vom Jahr 1828 mit dem Ruin dieser und vielleicht noch einer zweiten Generation erkauft werden müßte. Mit der freien ungehinderten Ausübung aller Gewerbe, wann Haus, Hof und Acker vom Vater sich einstens forterden werden auf den Sohn, dann erst werden die tiefen Wunden vernarben, und die Morgenröthe der Rechtsgleichheit wird leuchten einem glücklichem Volke. Was an uns ist, wollen wir mit Liebe thun, wir wollen diesen Armen so viele Kinder abnehmen, und zu guten Bürgern erziehen, als unsere Kräfte gestatten." — Höchst erfreulich ist noch folgende Stelle: „Um so inniger muß unser Herz zum Dank für die Wohlthäter sich angeregt fühlen, durch die unsere Anstalt besteht, zum innigsten Danke für unfern König, dessen nie versiegende Gnade uns jährlich Beweise Seiner großen Wohlthätigkeit und hohen Gerechtigkeitsliebe giebt, dessen edle Absichten, alle erlittenen Drangsale in Vergessenheit zu bringen, wir so tief fühlen. Darum haben wir auch die jetzige Zeit zu unserer Feier gewählt, wo Gebete für Heil und Segen für den aufrichtig geliebten König in ganz Würtemberg zum Himmel empor steigen. Wir banken unserer Königin, die unser Bemühen mit Wohlgefallen anerkennt, und uns so viele Beweise Ihres warmen Antheils an unserm Wirken giebt — Wir danken der hohen Central-Leitung des W o hlthätigkeits-Vereins, deren wohlwollende Unterstützung und freundlicher Zuspruch, in Zeiten der Noth, uns so oft schon aufgerichtet hat. Wir danken der städtischen Behörde, den Bewohnern Stuttgarts für ihre reichen jährlichen Gaden, mehreren Gemeinden im Lande, den Mitgliedern des katholischen Convicts in Tübingen, die unserer Anstalt so freundlich sich erinnerten. „Unter die dankbaren frohen Erinnerungen, für die empfangenen Wohlthaten mischt sich auch das wehmüthige Andenken an einen hohen Beschützer der Anstalt, der im 15*