Mannheim
Compact Memory

Israelitische Annalen · 1839-03-29 · Heft 13 (29.3.1839) · p. Seite 98

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 13 (29.3.1839)
Date
1839-03-29
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3133765-3133766-3133780--0116-3134222
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

98 erscheinen; allein man hat dabei erstlich in Betracht zu ziehen, daß die Mehrzahl der Gemeinden nur aus wenigen Familien bestehen, welche nicht im Stande sind, eine Schule auf eigene Kosten zu errichten , und zweitens, daß von Seiten der Regierung gar nichts geschieht, um die Schulen, wie es allerdings bei einer so ansehnlichen Zahl der Unterthanen zu erwarten wäre, in pecuniärer Hinsicht zu unterstützen. Unter solchen ungünstigen Umständen sind die angeführten Anstalten hinlängliche Beweise einer fortschreitenden Entwickelung und eben so viel einflußreiche Beispiele zur Nacheiferung. Die Regierung verlor übrigens das Jüdische Schulwesen nicht aus den Augen. Schon 1824 versprach sie, den einmal betretenen Weg zu Verbesserungen weiter zu verfolgen. Der nächste Schritt geschah im Jahre 1827 durch die allgemeine Schulordnung. In dieser wird das Edier vom I. 1823 kurz wiederholt, und weiter bestimmt, daß aller Unterricht in den jüdischen Volksschulen nur in deutscher Sprache zu ertheilcn sei. Ferner heißt es darin: „Was den Gehalt der Lehrer betrifft, so kann es fernerhin da, wo die Juden eigene geprüfte Lehrer für ihre Jugend und eine vorschriftsmäßig organisirte Volksschule haben, denselben nicht gestattet sein, mit ihren Schullehrern wegen des Einkommens und der Besoldung Privatverträge abzuschlicßen, noch viel weniger sie nach Gutdünken wieder zu verabschieden, sondern es soll in solchen Fällen, nach Vcrhältniß der Arbeit, für den Lehrer eine angemessene Besoldung, nebst der Art und Weise, wie solche unter den Gliedern der jüdischen Gemeinde zu erheben sei, festgesetzt, den Schullehrern eine ihre Competenz regulircnde Instruction ertheilt und ihr ganzes Dienstverhaltniß in dieser Hinsicht unter die Aufsicht der betreffenden Staatsbehörde gestellt werden." Wo nun solche Schulen bestehen, ist nach der neuesten Schulordnung von 1832 ein Mitglied dieser Confcssion zur Theilnahme an den Berathungen über Angelegenheiten solcher Anstalten dem allgemeinen Ortsschulvorstande beizugeben. So zweckmäßig dies nun aber auch erscheinen möchte, so leuchtet doch andrerseits ein, daß dergleichen Bestimmungen nicht ausreichten, um die Hindernisse, welche de^Einrichtung der Schulen im Wege stehen, zu beseitigen. Was kann in solchen Gemeinden geschehen, die zu schwach an Zahl und zu unbemittelt sind, um einen Lehrer erträglich zu besolden? Die Regierung hat zwar in Beziehung auf allgemeinen Elementarunterricht in so fern auch für die armen Jüdischen Kinder gesorgt, als in der Schulordnung von 1832. Art. 43. e bestimmt wird, daß in den allgemeinen Ortsschulen für Kinder unvermögender Eltern, ohne Unterschied der Religion, das Schulgeld aus den Gemeinheitsmitteln entrichtet werden sollte. Allein dadurch, daß den Jüdischen Gemeinden nicht eine angemessene Beisteuer zur Errichtung eigener confessioneller Elementarschulen bewilligt wird, wozu sie durch ihre Beiträge zu dem allgemeinen Schulfonds doch gewissermaßen berechtigt wären, beschränkt man sie nothwendigerweise auf eine - Religionsschule, für ihr confessionelles Bedürfniß, und diese kann in Ermangelung genügender Mittel nicht befriedigend ausfallen. Daraus geht alsdann der Uebelftand hervor, daß solche Gemeinden sich auf eine für die sittlich-religiöse Erziehung sehr unglückliche Weise behelfen (wie wir schon oben angedeutet, und in der allgemeinen Schulzeitung vom Dec. 1838 ausführlich ganz der Wahrheit getreu geschildert haben.) Wie wenig ein solches Vcrhältniß gut geheißen werden kann, sieht jeder ein, welcher nicht blos auf Einsammlung einiger weniger Kenntnisse den höchsten Werth legt, sondern zugefteht, daß aus einem gediegenen Religionsunterricht allein diejenige Gesinnung hervorgeht, welche die Kinder des Vaterlandes zu allen höhern Tugenden befähigt und erkräftigt. Aus diesem Grunde wäre es eben wünschenswerth, daß recht gute confessionelle Schulen errichtet würden, in welcher aller andere Unterricht zugleich mit der Religionslehre auf eine Weise ertheilt werden könnte, der jene Gesinnung mit Sicherheit erzielte. Man sieht aus diesen Umständen, daß bis jetzt noch alles sehr unvollkommen ist, und vieles zu verbessern übrig bleibt. Freilich wollen wir auch der Wahrheit gemäß gestehen, daß noch mehrere Gemeinden, welche im Stande wären, Schulen zu erhalten , zurückstehen, und daß die Verbesserungs- Vorschläge an allen den widerwärtigen Hindernissen scheitern, die im Innern entstehen und immer von neuem auftauchen. Da giebt es Einige, welche bei jeder verständigen Einrichtung, zu welcher der alte Schutt hinweggekehrt werden müßte, über Beraubung des Allerheiligsten schreien, während andere, auf der höchsten Spitze der Civilisation stehend, bei jedem Ausgleichungsversuche, über den Krebsgang

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.