Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 11 (15.3.1839)
- Date
- 1839-03-15
- Page
- Seite 87 (sequence 7)
- Language
- German
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87 unterworfen und nach den inzwischen gemachten Erfahrungen die noch heute gültigen von der Derwaltungscommission ausgearbeitet und von den hiesigen ordentlichen Mitgliedern genehmigt. Der unter allen Umständen unangreifbare und verzins, lich angelegte Fond des Vereines beträgt jetzt die Summe von 1500 Gulden. — Don den Zinsen und von den milden Beiträgen, welche nicht Statuten gemäß zum Capital geschlagen werden mußten, wurden bis heute 44 Halbjahrsstipendien an 14 Unbemittelte an hiesiger Universität Studirende vertheilt. Unter diesen waren 3 Theologen, 1 Jurist, 0 Mediziner und 1 Philosophie Studirender. — Sechs derselben waren Inländer, 1 aus Rheiübaiern, 1 aus Würtemberg, 4 aus dem Großherzogthum Hessen, 1 aus Hechingen, 1 aus Weimar. Drei derselben werden noch gegenwärtig unterstützt. Die Summe aller seit der Gründung des Vereins vertheilten Stipendien beträgt 1299 Gulden 52 Kreuzer. Gewiß kein ungenügendes Resultat für die geringen Mittel des Vereins. Diese Verwaltungskommission hat aber auch die Genugthuung zu berichten, daß schon 8 von jenen zungen Männern, nach mit Lob bestandener Staatsprüfung, eine ehrenvolle Stellung in der Gesellschaft einnehmen, und daß die Uebrigen zu dey schönsten Hoffnungen berechtigen. Rechenschaftsbericht des Vereins. Summe aller Einnahmen von der Gründung des Vereins. November 1827 bis Dezember 1838 . 3071 fl, 14 fr. 44 Stipendien. 1299 fl. 52 kr. 11jährige Besoldung des Dieners 215 „ — „ Druckkosten, Porto re. . . . . 59 „ 22 „ Unangreifbares Capital .... 1500 „ — „ 3074 fl. 14 kr. Durch die Auseinandersetzung deS Erfolgs ihrer Thätigkeit hofft die Derwaltungskommission des Vereins, daß die bisherigen Contribuenten das ihr geschenkte Vertrauen nicht bereuen werden. Sie sagt denselben den gebührenden Dank für die bisherigen Leistungen, und wünscht, daß sie auch künftig dieser guten Sache ihren Beistand nicht versagen möchten. Jene, die an der Möglichkeit seines weitern Fortbestehens gezweifelt, glaubt sie beruhigt zu haben. Den Wohlthätiggesinnten aber, welche das Bestehen dieses Vereins bis jetzt noch nicht kannten, hofft sie durch diesen öffentlichen Bericht Gelegenheit gegeben zu haben, das fernere Gedeihen einer Anstalt zu unterstützen, deren Zweck so edel ist, daß er keiner weitern Empfehlung bedarf. Auswärtige werden ersucht, ihre ordentlichen oder außerordentlichen milden Beiträge an den Cassier des Vereins, Herrn Adolph Zimmern, zu übersenden. Sie werden jedesmal darüber Quittung erhalten. Heidelberg, im Januar 1839. Die Verwaltungs-Kommission des Vereins: vr. med. Abenheim er, Adolph Zimmern, d. z. Vorsteher. d. z. Rechnungsführer Italien. Triest, am 14. Februar. (Schluß.) — Es ist eine auffallende Erscheinung, daß man hier in Oberitalien von der einen Seite in der Befolgung der Ceremonien so äußerst rigoristisch ist. während man von der andern manche vernachlässigt, die bei uns des höchsten Ansehens genießen, und deren Uebertretung sich nur der entschieben'Aufgeklärte erlaubt. Hierher gehört zuerst die Kopfbedeckung der Frauen. Die Frauen der ängstlichsten Formgläudigen erscheinen in ihrem Haare ohne irgend welche Bedeckung, und als ich mich darüber wunderte, so wunderte man sich über meine Verwunderung, so wenig hat man eine Ahnung davon, baß etwas Unerlaubtes darin liege. Man mag davon abnehmen. wie verkehrt es ist, wenn der Strenggläubige überhaupt starr an einer Form festhält, wenn sie auch historisch noch so klar als nicht bindend nachgewiesen ist. Ein zweiter Umstand verdient nicht minder bemerkt zu werden. An Festtagen trägt auch der Orthodoxeste seinen Stock, ja der M o r e n u selbst (so heißt der Rabbiner) bedient sich desselben. Sehr Viele sah ich damit in der Synagoge erscheinen. Am Sabbath geschieht's weniger, ohne daß man jedoch im entgegengesetzten Falle viel Gewicht darauf legt. — In der Synagoge herrscht eine erstaunliche Anbachtslosigkeit. und selbst der sonst schöne Gebrauch, daß demjenigen der zur Thora gefordert wird, bei seiner Ankunft vor derselben von den Umstehenden Baruch haba beschem Adonai, und bei'm herunlergehen Chasak zugerufen wird, artet in Unfug aus, da durch das laute Schreien von allen Seiten her eine für den Gottesdienst unpassende Störung entsteht. — Der Morenu hat in religiösen Dingen viel Gewalt über die Gemeindeglieder. Er kann unter andern Kirchenstrafen verhängen, nicht nur in Bezug auf Gottesdienst, sondern auch im Privatleben. Namentlich aber hat sich Jeder in Acht zu nehmen, daß er nicht von demselben wegen angeblicher Irreligiosität für eidesunfähig erklärt wird. — Bräutigam und Braut müssen, ehe sie getraut werden können, ein Examen bei ihm bestehen, das sich selbst auf Ritualgegenstände erstreckt, wie z. B. auf welchen Tag des Monats dies oder jenes Fest fällt? und es kann sich wohl ereignen, daß im Falle des Nichtbestehens die Concession zur Heirath verweigert wird. Es läßt sich leicht denken, daß diese Verpflichtung namentlich den Verlobten beschwerlich ist, die zur Prüfung einen Auszug aus Bne Zion (einem vor etwa sechszig Jahren von der kaiserl. königl. Studienkommission für alle Schulen der Erbstaaten autorisirten Religionsbuch) durchgehen müssen. — Auch muß erwähnt werden, daß die Morenus in der Regel keine tüchtigen Talmudisten find, was auch um so weniger nothwendig ist, als fast gar keine casuistischen Fragen an sie gerichtet werden, da in jedem nur irgend zweifelhaften Falle Jedermann den Grundsatz der Erschwerung in Anwendung bringt. Für das nächste Mal werde ich Ihnen noch Einiges in dieser Hinsicht, so wie über das israelitische Schulwesen und das Statistische einiger Gemeinden mittheilen. — Zum Schlüsse muß ich noch anführen, daß ein hiesiger junger Mann mit einer italienischen Uebersetzung des Tarjag von vr. Creizena.ch beschäftigt ist.—