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Israelitische Annalen · 1839-03-08 · Heft 10 (8.3.1839) · p. Seite 78

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 10 (8.3.1839)
Date
1839-03-08
Page
Seite 78 (sequence 6)
Language
German
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78 dem Leben fallen Beziehungen, und mit den Pflichten des Menschen als Glied einer Familie, einer Bürgerschaft, eines Staates, in die unverträglichste Opposition setzt. Nicht einmal die heilige Schrift, welche doch jedem Israeliten als beständige Religionsquclle von ihr selbst anempfohlen wird, kann einem unglücklichen Arbeiter genügen, der nicht Gelehrsamkeit genug besitzt, ein so viel verzweigtes mündliches Gesetz durchzustudiren. Wie erlangen diese also Kunde vom Gesetz? Höchstens durch blindes Nachahmen. Blinde Nachahmung jedoch kann die Gesinnung nicht heiligen. Die Heiligkeit hat aber ihren Sitz in der Gesinnung, nicht in äußerer Thätigkeit; und wenn eins von beiden weichen muß, so ist niemand darüber in Zweifel, daß die innere Heiligkeit der Gesinnung die wahre sei, und äußere Handlung ohne sie keinen Werth habe! Für das Volk scheint uus demnach ein gediegener biblischer Religionsunterricht mit Hinzufügung der nöthigen Erklärungen, einfach und faßlich, ohne Schwulst und Schwärmerei vorgetragen, eine tüchtige, kräftige Befestigung des Glaubens und der Sittlichkeit, und eine einfache Erziehung zur Mäßigkeit und Arbeitsamkeit mehr auszurichten, als alle solche unklare und unausführbare Systeme, welche noch obenein die Einseitigkeit so sehr befördern, daß der Friede der Gemeinden und Familien dadurch gestört wird, dessen wir doch überall so sehr bedürfen. Nachrichten und Correspondenzen. Frankreich. Die Anstalt für israelitische Handwerks- Lehrlinge in Straßburg. Mit wahrhafter Freude begrüßen wir den uns so eben zugegangenen Bericht über eine Anstalt, dergleichen jede nur einigermaßen zahlreiche Gemeinde für ihre Jugend errichten sollte. Die genannte Anstalt wird von einem Vereine geleitet, welcher den Namen führt: Soeiete d’encouragement au travail en faveur des Israelites indigents du Bas Bhin *). Der vorliegende Bericht giedt einen Gesammtüberblick ihrer Leistungen von ihrer Entstehung an dis zum 30. Nov. 1838. Wir liefern hier seinen wesentlichen Inhalt. Das *) Gesellschaft zur Beförderung der Arbeitsamkeit unter den dürftigen Israeliten im Dep. Niederrhein. Bedürfniß, unbemittelte israelitische Kinder des Departements Niederrhcin zweckmäßig unterzubringen, war längst fühlbar gewesen, indem viele Kinder armer Eltern, in Müsstggang aufwachsend, wieder dem Elende verfielen. Im Jahre 182» gelang es endlich einem Vereine, an dessen Spitze der verstorbene Herr Confistorial- Präsident August Ratisdonne in Straßburg stand, den Gedanken zu realifiren. Bis 1832 hat man allerlei Versuche gemacht und mit Schwierigkeiten gekämpft. Die Abneigung der Familien gegen die Mittel zu ihrem eigenen Heile mußte besiegt werden, manche fürchteten für ihre Religion, manche widerstanden aus andern Gründen. Die Mittel waren schwach; alle Hülfe beschränkte sich darauf, baß Lehrlinge bei Meistern untergebracht wurden, und man ihnen die nöthige Unterstützung verschaffte. Dies hatte den Nachtheil, daß die jungen Leute nicht gehörig beaufsichtigt werden konnten; sie aßen nicht gleichzeitig, kamen daher nicht zur rechten Zeit in die Werkstätte zurück; es liefen Klagen von Seiten der Meister ein, und man gelangte zu der Ueberzeugung, daß eine Anstalt alle Lehrlinge vereinigen müsse. 1832 ward ein gesundes Lokal in der Mitte der Stadt zu diesen Zwecken erworben. 14 Knaben traten sogleich ein, und erhielten Wohnung, Nahrung und Kleidung von der Anstalt. Diese steht unter einem Reglement. Ausgenommen werden Knaben zwischen 13 und 14z Jahren. Eltern oder Vormünder armer Kinder, welche ausweisen, daß dieselben unbemittelt sind, daß ihnen die Pocken geimpft worden und daß sie eine Elementarschule besuchen, können im Voraus dieselben auf die Liste der Candidaten bringen lassen. Jeder eingetretene Lehrling erhält einen Vorbereitungsunterricht zu dem ihm zusagenden Handwerk, bei dessen Wahl seine Anlagen den Ausschlag geben. Nach einigen Monaten wird er in die Lehre gethan. Alle tragen gleiche Kleidung, bestehend in grauer Jacke, grauen Hosen und einer Mütze. Ein Hausvater, selbst Handwerker, wohnt im Hause und beaufsichtigt alle. Morgens um 5 Uhr stehen sie auf, und besorgen alles Nöthige. Um 8 Uhr empfängt jeder Brod und Suppe; präcis 12 Uhr essen sie zu Mittag; der Hausvater betet vor und giebt dann jedem seine gleiche Portion Fleisch und Gemüse. Um 1 Uhr ist jeder wieder in der Werkstatt bis 7 Uhr. Um 8 Uhr wird gegessen, Gerstensuppe und Hülsenfrüchte. Um 0 Uhr geht Alles zu Bette. Jeder Knabe erhält täglich § Pfund Brod und J Pfund Fleisch. Die in der Anstalt streng beobachtete Ordnung, Pünktlichkeit, Sauberkeit und der unbedingte Gehorsam, haben bereits die beste Wirkung gehabt. Die Meister bemühen sich um so wohl erzogene Lehrlinge. Auch war bisher keiner derselben krank. Uebrigens werden dieselben auch, so weit es angeht, noch unterrichtet. Sie haben jeden Abend eine Stunde, und lernen die deutsche und französische Sprache, Zeichnen und Reißen, Schreiben und Rechnen. An Feiertagen ist die Zeit zwischen Gottesdienst und Unterricht vertheilt. Alle Sabbat geht der Aufseher mit sämmtlichen Lehrlingen in die Synagoge. Man führt sie auch spazieren und gewährt ihnen Gelegenheit zu gymnastischen Uebungen.

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