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Israelitische Annalen · 1839-03-08 · Heft 10 (8.3.1839) · p. Seite 77

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 10 (8.3.1839)
Date
1839-03-08
Page
Seite 77 (sequence 5)
Language
German
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Zopf; Vielen ist poch heute das Studium der Philosophie ein Greuel, und Andere verdammen sogar das Lesen fremder — nicht jüdischer — Bücher. Unser Vf. lehrt das nicht, er giedt vielmehr Anweisung zu aufklärendem Unterrichte. Ja, der Vf. gestattet an anderen Orten Nachgiebigkeit, wo solche zulässig ist, gegen äußere Sitte, — und zeigt hierin, daß das rabbinische Gesetz sich dennoch in Umstände füge.—Wirtadeln dies mcht, aber wir möchten, daß alle seine denkenden Leser solche Kriterien auffaßten, um zu sehen, wie sehr hier die Autorität des Herkommens gemißbrauckt wird. Wenn göttliche Gesetze sich in Umstände fügen, so sind wahrlich die kleinen Rücksichten auf die äußere Lebenssitte nicht die stärkeren und wichtigeren. Die Rabbinen des Talmuds gingen in ihren Concessionen viel weiter; sie erlauben nicht bloß die Nothlüge, um ungerechten Ansprüchen zu entgehen, sondernsetzten manche Unterschiede in Betreff des Mein und Dein gegen Heiden, was der Vf. sicherlich nicht als göttliches Gesetz anerkennt, obgleich es so wie alle anderen Gesetze, auf Tradition und Exegese gebaut ist. Die Umstände fordern allerdings bedeutende Aenderungen in der Ansicht von dem, was begreiflicher Weise das göttliche Gesetz dem Israeliten im Occid ent auflegen wolle und könne, und es kann dies nicht von orientalischen Gelehrten aus den dunkelsten Jahrhunderten her bestimmt werden. Cs gibt hier klimatische und locale Verhältnisse, in denen das Gesetz geradezu unanwendbar ist, wie dieß schon die häufigen Verlegenheiten und Ausflüchte der allerorthodoxesten Gemeinden darthun. Ja, des Vfs. ganzes System, die Uebung des göttlichen Gesetzes der Festtage mit den betreffenden Jahreszeiten in Verbindung zu bringen, scheitert bei allen jüdischen Gemeinden jenseit des Wendekreises und des Aequators, und Rec. könnte so manche Verwickelung der Umstände anführen, die dem Vf. unauflösliche Räthsel darbieten würden, wie z. B. die Ungleichzeitigkeit der Feste auf dem Erdenrund u. s. w. Doch wir verlassen diese an und für sich unfruchtbare Controverse. — Wichtiger erscheint uns der bei Religionstheorieen für das Volk gewiß beachtenswerthe psychologische Eindruck, den der Vf. mit ' seiner Schrift Hervorbringen möchte, und dieser fordert die ernsteste Aufmerksamkeit. Der Vf. beruft sich auf die bisherige Existenz Israels, und gründet darauf die Zuversicht des Fortbestandes in gleicher Art und bei gleichem Gesetzeszwang. Allein auch er scheint nur den Juden in der Synagoge und in der idealischen Handhabung des symbolischen Gesetzes vor Augen zu haben, nicht den der Wirklichkeit, welcher in der bisherigen Existenz wahrlich, trotz des Pochens auf Auserwähltheit, keinesweges in allen Stücken ein Musterbild für die Menschheit und gewiß kein deneidenswerthes Kind des Glückes geworben ist. Vielleicht weiß es auch der Verf. recht gut, und schreibt es nur den äußeren Verhältnissen und dem Mangel der Erkenntniß zu. Aber wenn eine dreitausendjährige Tradition inmitten der gepriesenen Leidenserziehung es nicht vermocht hat, dieses Zwitterwesen von Mensch-Jisroel würdig zu begeistern, so wird schwerlich dieser neue Unterricht solcher Art mehr leisten, als daß er die Werk- Heiligkeit und den damit verbundeuen Hochmuth bekräftigt oder wieder in's Leben ruft. Dieses iss ein stets verbundenes Paar, das alle edleren An- und Absichten zerstört. Der Jude soll durch seine Schabboß-Erziehung Musterbild für die Menschheit sein! Wie muß sich doch ein Jude unterdrückt erscheinen, wenn er des alltäglichen Nationaldienstes — Rec. sagt noch nicht Kriegsdienstes — wegen sein göttliches Gesetz beseitige muß; wie erhoben dagegen, wenn ihm am Schabboß ein Nicht-Jude in den unbedeutendsten Verrichtungen dienend beistehen muß, weil es ihm geboten ist, sich seines hohen Vorzugs und Berufs durch diesen Unterschied bewußt zu werden! wenn er trotz aller Armuth die Festtage in Prunk begeht, weil das Gesetz es fordert! — Was Helsen da alle Ermäßigungsgcsetze? alle Demuth und Ergebenheit? Waren ja diese von jeher da und bekannt, und doch trägt die fanatisch genährte falsche Selbstfchätzung die Schuld manchen gerechten Vorwurfs und praktischen Nachtheils. — Rec. mag nicht alle Mißbräuche anführen, denen die Ansicht des Verfassers nicht allein Raum gibt, — denn das ist vielleicht nie zu vermeiden — sondern die sie geradezu veranlaßt. Man kann, ohne solche Gefahr, alles Ceremoniel als für den Bestand der Kirche wesentlich und als im höchsten Grade heiligend betrachten, und aus diesen Gründen billig fordern, daß keine Vernachlässigung Statt finde, — aber so wie es heißt, daß Alles unmittelbar göttliches Gesetz sei, so wird damit auch ausgesprochen, daß alle Aushülfen, zu denen man durch Umstände und Verhältnisse gezwungen wird, ebenfalls göttliche Anordnung seien, um die Gesetzerfiillung möglich zu machen; folglich sieht jeder Betheiligte in allen lügenhaften Umwegen und Auswegen, in den Hemmungen seiner Berufsgeschäfte, in der Nothwendigkeit, sich von Fremden bedienen oder gar ernähren zu lassen, lauter göttliche Anordnungen zu seinem Besten; — die verderblichste Ansicht, die es geben kann. Und immer bleibt die Frage stehen, ob es überhaupt Pflicht sei, um der Ceremonialgesetze willen seine Familie dem Elende preis zu geben oder nicht? Der Rabbiner wird die Strenge anempfehlen, ja in vorkommendem Falle wird er sie ausüben, und. lieber sein Einkommen hinopfern, als sein Gesetz. Es ist aber etwas ganz Anderes, Rabbi, freier Mann, Künstler; und etwas Anderes Handwerker, Landmann, und Arbeilsmann sein, in welcher letzten Eigenschaft das durch Ceremonien Versäumte nicht immer nachzuholen ist. Was wird also die Gesetzlehre des Hrn. Hirsch bewirken? Wer ihn versteht, wird seinem Scharfsinne Gerechtigkeit widerfahren lassen, ihm auch vielleicht den Trost gönnen, manchen müssigen Träumer gewonnen oder in seiner Idee bestärkt, auch manchen Zweifler befestigt zu haben; die arbeitende Classe kann und wird dabei nicht bestehen, vielmehr stets sündigen müssen, oder der ganzen Ansicht entsagen, weil sie Unmögliches verlangt. „Wir können hiernach einer Lehrweise nicht verpflichten, die ihren Behauptungen verworrene und widersprechende Prinzipien unterlegt, und sich mit

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