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Israelitische Annalen · 1839-03-08 · Heft 10 (8.3.1839) · p. Seite 76

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 10 (8.3.1839)
Date
1839-03-08
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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erklärten der Tradition zufolge einige Verbrechen für Ca- «talsünden, andere für minder stark, da, wo es an'S Leben geht. Das laßt fich hören. Ader die ausführlichere Erörterung der etwa in Gefahr oder Nicht-Gefahr anwendbaren Arzeneimittel §. 68 — für Casuisten ein weites Feld — grenzt für unsere Zeiten an's Lächerliche. Dann folgen wieder schöne — wiewohl undeutsche — Dogmenlehren, über Vertrauen, Ergebung — welche hier Leidenserziehung (?) heißen — u. s. w. Merkwürdig ist aber wieder die Casuistik, welche allen Menschenhaß verbietet, und doch lehrt §. 118 den unverbesserlichen Sünder (wer kennt ihn?) zu hassen, und vor Allem den Verführer! — Und alles das sollen die armen Juden und Jüdinnen unterscheiden und beachten, weil ja die kleinste Abweichung von dem geringsten Tütelchen rabdinischer Lehren das Leben verwirkt, oder wenigstens Gottlosigkeit ist! Dabei kommen auch sehr edle, jedoch seltsame, für Diebe und Schurken sehr einträgliche Lehren vor. Z. 23.: „Hat dein Bruder dich an deinem Vermögen beeinträchtigt — vergiß es gleich;-ist's ja nicht dein, was dir er (sie) genommen, und hat er dir ja nichts genommen!" — Wer wird wohl so schwachen Gedächtnisses sein? — Warum aber lehrt der Vf. nicht auch, daß die Tradition unter Bruder nur den Jisroel, im Gegensatz zu Heiden, verstanden wissen will? Verletzter da nicht selbst seinen Radbinismus? — Wir loben ihn deßhalb, müssen es aber als inconsequent am Systeme tadeln. Seine Morallehren sind übrigens vortrefflich, und mit der Religion in engen Zusammenhang gebracht. Im zweiten Abschnitte werden die Eidauß (Edoth, Zeugnisse) vorgetragen. Den Anfang macht der Sabbath, Die Bibelstellen sind hier wieder auf alle Weise mißhandelt. 1 Mos. n. 1 ff. -j-Qi-ii EHpYji es setzte Gott zum Segen und zum Heiligthume; *q 13 daß er an ihm u. s. w.; fort es zu bilden; nachher wieder ausführen; dann wieder: in der That ausführen. — Mit großem Wortschwall wird bewiesen, daß Gott den Schabboß als Denkmal der Gottesherrschast und des Menschenberufs eingesetzt habe; auch daß er beschränkt worden ist auf Jisroel und zwar so: §. 140: „Nachdem um Bowvl (beim Thurmbau?) hochmüthige Menschheit der Erziehung durch Nichtigkeits-Erfahrung hingegeben worden, und die Schabboß-Erziehung (— Rec. kennt dieß pädagogische System durchaus nicht! —) verscherzt hatte, ward Schabdoß dem Volke übertragen, durch das Gott, für die in die Irre gegangene Menschheit, seine Herrschaft und des Menschen wahren Beruf beurkunden wollte, das darum nicht nur Mensch durch Gott ist, sondern auch Volk durch Gott werden sollte, und es ward und ist durch die Erlösung aus Mizraim; — und Schabboß ward nunmehr Denkmal für Gottes Welt- und Jisroel-Beherrschung und für Mensch-Jisroel - Beruf!" Dann folgt daS Gesetz dex Ruhe, und §. 142 r „Darum: auch nur das kleinste Werk am Schadboß ausgeführt, ist Leugnung, daß Gott Schöpfer und Herr der Welt sei, ist stolzes Sichselbsteinsetzen zum Selbstherrn, ist Leugnung des ganzenMensch-Jisroel-BerufS, der nichts Anderes ist, als Verwaltung der Erdwelt nach Gottes Willen, und macht darum dem Tode verfallen und der Auswurzelung aus JisroelS KreiS u. s. w." „Was Arbeiten seien, folgt dann, nach rabbinischen Ansichten. Man kann es nur beklagen, wenn hier noch casuistische Kleinigkeitskrämereien berücksichtigt werden, wodurch der Verf. sicherlich seinen eigenen Plan bei der Mehrzahl seiner Leser vereitelt. Z. B.: Verboten ist: jegliches Zerbröckeln, Zerreiben u. s. w. Erlaubt: Gewürzstoßen zum augenblicklichen Genüsse mit nicht angemessenen Mitteln; Brod zerreiben, zerschneiden. Verboten: Teig bereiten; erlaubt: Geknetetes anfeuchten und von Neuem mischen, in veränderter Ordnung mischen u. s. w. Verboten: bleibende Knoten knüpfen; erlaubt: Bänder für denselben Tag knüpfen, Schleifen machen u. s. w. Bedenkt man, wie schwer er das Gewissen belastet, wie er, nicht blos der historischen Angabe zufolge, sondern mit einstimmend, jede Uebertretung solcher Art, und selbst des kleinsten rabbinisch eingeführten Gebrauches, für Gottesleugnung ausgiebt, so wird man einsehen, daß er die Juden höchst unglücklich macht, wenn sie ihm nach urtheilen. Zwar nimmt er viele Collisionsfälle aus; allein das Alles führt nicht zum inneren Frieden, so lange man fortwährend mit dergleichen kleinlichen Dingen zu thun hat, deren Gesetzmäßigkeit ja bei den Radbinen selbst ehemals streitig war, aber auf keinen Fall durch irgend eine authentische Urkunde in dieser Ausdehnung festgestcllt worden ist. Am wenigsten läßt sich begreifen, wie der Verf. noch dabei behaupten könne, der Jude sei dessenungeachtet in seinem Lebensgenüsse gar nicht beschränkt, und alles Erlaubte sei hinlänglich, um ihn stets heiter zu erhalten, während er ihm anbefiehlt §. 150—152, Lebensgenuß und Gewerbthätigkeit und andere Pflichten zu beseitigen, um in dieser Ausdehnung die rabbinischen Forderungen — von denen er nur schwache Proben giebt — mit der größten ängstlichsten Genauigkeit auszuführen!" Wir wollen einmal dem Verfasser, was er an mehreren Stellen wiederholt, zugeben, daß die kirchlichen Gesetze jede andere Rücksicht verdrängen, daß Alles, was einmal den Willen des Menschen fesselt, diese Macht gegen jeden irdischen Einfluß geltend machen muß — wie das denn von den Gesetzen der Sittlichkeit nothwendig gilt, — so gehört doch auf jeden Fall zu einer so sehr in die aller unschuldigsten Handlungen eingreifenden Beschränkung des freien Willens die unbedingteste Authenticität, nicht bloß die Berufung auf Herkommen und auf eine offenbare Nachbeterei. Dies ist um so wichtiger, als bei den Juden sich so viele, von den Radbinen höheren Ranges selbst eingcführte Sitten eingeschlichen haben, deren Werth oder Unwerth der Verf. sich nicht scheut, einer Prüfung zu unterwerfen. Es ist noch nicht lange her, baß Radbinen es für ein arges Vergehen gegen die Religion hielten, sein Haupt unbedeckt zu lassen; an vielen Orten ist das noch heute so; manche verurtheilten eben so strenge die Perrücken, oder den runden Hut, oder den

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