Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 10 (8.3.1839)
- Date
- 1839-03-08
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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näher ausspricht. Höchst absurd ist es aber, die deutsche Schrift mit französischen und hebräischen Accentzeichen verdeutlichen zu wollen, wie das e in Zisroel und Haschem, welches er überall mit einem Accent aigu oben und einem Zere unten bezeichnet. Diese Seltsamkeit und die Verschrobenheit mancher Phrasen sind zwar dem vorliegenden Werke charakteristisch, und bilden einen Theil der rücksichtslosen Keckheit, mit welcher Aufsehen erregt werden soll; allein man kann dies verurtheilen, und dennoch die Sache für sich selbst würdigen. Der Gegenstand ist von sehr ernster Natur, und es weht in ihm ein Geist, welcher nicht von der Form allzusehr beherrscht wird. Wir haben es vornehmlich mit diesem zu thun. In der Vorerinnerung giebt sich dieser Geist zu erkennen. Hier die Grundzüge: Pflicht ist nichts anderes als Gottes Gebot; Gottes Wille der alleinige Verpflichtungsgrund. Gottes Wille ist es, daß wir den Anordnungen unserer Weisen Gehorsam leisten. Wäre uns daher auch jedes göttliche Gebot ein Räthsel, — in Nichts wäre durch alle Zweifel die Verpflichtungskrast geschmälert. Es gilt kein Warum? keinen Gehorsam aus Gründen! Nur der unbedingt gehorsame Jude erfüllt seine Bestimmung als solcher. Die dem Juden gestattete Prüfung trifft nur die Ausführung, nicht die Verpflichtung; sie hat auch den Zweck, die innere geistige Einheit zu durchschauen; in letzter Beziehung ist Verschiedenheit der Ansicht zulässig. Mit diesen beiden Elementen beschäftigt sich der Vf. im vorliegenden Buche. Er verwahrt sich gegen jede Erwartung einer Begründung des Gesetzes, und bittet jeden Leser, der sich hierüber.zu belehren vermeinte, das Buch ungelesen zu lassen. — Das ist ganz gut; niemand soll die Gründe der Gesetze Gottes erforschen wollen; aber die Kriterien dessen, was Gottes Gesetz ist, und was Menschensatzung, die muß doch wohl der Mensch suchen, und diese suchen ja die alten Rabbinen selbst in ihren Streitigkeiten, und kein einziger beruft sich auf ein kanonisches Buch, sondern Alle gründen ihre Ansichten auf Interpretation der heil. Schrift oder Autorität. Wie anders soll denn jemand sein Object erkennen, da ja selbst der Verf. keine erste Urkunde der reinen Ueberlieferung namhaft macht. Auf diese Weise könnten ja die tollsten Entscheidungen einzelner hirnkranker Lehrer als göttlicher Wille gelten, wie es auch bei der Secte der-Chassidim der Fall ist, djx im Jahr 1710 eine neue Offenbarung gehabt haben wollen, und bei den Sabbathianern seit 1666. Alles Uebrige hängt zunächst davon ab, wie die Gesetze sich entwickelt haben, wer die Autorität ausgeübt, und bis wohin sich diese in Ort und Zeit erstreckt habe. Was der Vf. nunmehr darbietet, soll nichts mehr und nichts weniger sein, als ein systematisches Gebäude des Iudenthums, sowohl seinem Geiste, als der Ausübung nach. Wir finden es zweckmäßig, daß er es versucht, der Materie, die bei dem einst eine kurze Blüte feiernden Volke zu einer welken Pflanze geworden ist, neues Leben einzuhauchen; aber gestehen wollen wir, daß der Erfolg seiner Arbeit ein anderer sein werde, als den sich der Vf. davon zu versprechen scheint. Der Geist, den er in diesen Körper bannen will, wird diesen Zwang nimmermehr ertragen, sondern mit stärkerem Bewußtsein als je die Bande zersprengen, oder er selbst muß wiederum aus einer Materie verschwinden, in welcher er nicht wirken kann. Die Juden, die ein solches Werk lesen, werden, wenn sie wirklich denken, über ihre eigene Knechtschaft erschrecken, und mehr in sich zerfallen müssen, oder gar nicht denken, und erstarren. Um dies zu zeigen, erlauben wir uns, den Vf. ein wenig auf seinem Wege zu begleiten, und die Unwahrheiten und argen Widersprüche, in die er, bei seinem Hellen Blicke, sich fast absichtlich verstrickt, zum Theil aufzudecken. Wir glauben ihm nicht besser unsere Achtung und Anerkennung zollen zu können. Zuerst giebt er uns eine Ueberfickt der dogmatischen Lehren. Mit aller Kraft und einer selbst dem Ausdruck anzusehenden Anstrengung stellt der Vf. die hier vorzutragende Lehre als israelitisch fest, indem er stets dem Grundsätze treu bleibt, es sei der Israelit nicht blos Mensch, sondern zugleich zu einem höheren Berufe, als Jisroel, bestimmt. Man kann Letztes zugeben, und sogar collibirende Pflichten zulassen, da ja auch sonst Pflichten des Staatsangehörigen mit denen des Menschen, des Familienvaters, des Freundes u. s. w. collidiren können. Hier wird der Isroel-Beruf, so abenteuerlich dieser auch in so manchem sich ausnehmen möchte, erhaben und groß aufgefaßt, ein Ideal, wie tausend andere, dem der Geist nachstreben sollte, — aber meist nicht nachstrebt. In dem vorliegenden Falle ist das Ideal ein religiöses, und die Forderung, dasselbe zu erstreben, ergeht natürlich an alle; es ist also die Frage, worin es bestehe, und ob es überhaupt in allen Lebensstufen erstrebbar sei? Der Israelit soll nun in Gott seinen Gott, den Einzigen, von jeder Mehrzahl durchaus adstrahirend, anerkennen. — Dieß wird hier durch unnütze Declamationen wiederholt behauptet. Als Stilprobe diene §. 11. „Sobald du nur irgend etwas neben Gott als Gott, oder gar als deinen Gott setzest, sobald geht zu Grunde Menschenadel, Reinheit und Gerechtigkeit, geht zu, Trümmer (sic) der reine Bau des Lebens." §. 12. „Irgend einem Wesen, außer Gott, als Gott (?) nachstrebend, sinkt nothwendig dep Mensch in seinem Leben. Denn da alle Wesen, sobald man sie als selbstständige, nur sich gehorchende Wesen denkt, nur als Gewalt übend, in sich aufnehmend zur Selbstvergrößerung und zeugend zum Genuß erscheinen: so muß der sie als Götter verehrende Mensch, nothwendig fessellose Gewalt und Genussesschwelgen (!) nicht viehisch, also unter dem Menschen, sondern göttlich, als über dem Menschen, erachten, und als solches zu erstreben!" Diesen Galimathias sollen die Belehrung suchenden Jisroel-Knaden und Mädchen lesen, verstehen und beherzigen! — Uebrigens ist hier alles acht rabbinisch und sogar biblisch, sofern gegen jede Art des Heidenthums geeifert wird. Wir glauben, daß der verständliche Theil dieses Wortschwalls einen übrigens wohlthuenden Eindruck machen müsse.' Besonders gut ist §. 13 ff. über die